BundBefreiung / Rabatt

Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos

Reine E-Autos, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, zahlen bis zu 10 Jahre keine Kfz-Steuer – längstens bis 31.12.2035.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
150 €max. pro Jahr
Kurz gesagt

Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos: Reine E-Autos, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, zahlen bis zu 10 Jahre keine Kfz-Steuer – längstens bis 31.12.2035.

Höhe
bis 150 € im Jahr
Art
Befreiung / Rabatt
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Keine – automatisch über Zulassungsstelle/Zoll
Frist
keine
Rückwirkend
automatisch
Status
befristet seit 18.05.2011, bis 31.12.2035
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Du musst nichts beantragen – der Zoll berücksichtigt die Befreiung automatisch bei der Zulassung.
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  1. 1
    Einreichen: Kommt automatisch

    Läuft automatisch über die Zulassung – der Zoll setzt die Befreiung im Kfz-Steuerbescheid an. Prüf nur deinen Bescheid.

Worum geht’s?

Das Halten reiner Elektrofahrzeuge ist von der Kfz-Steuer befreit. Die Befreiung gilt 10 Jahre ab Erstzulassung, wenn das Auto zwischen 18.05.2011 und 31.12.2030 erstmals zugelassen wurde, endet aber spätestens am 31.12.2035. Kaufst du ein gebrauchtes E-Auto, übernimmst du die Restlaufzeit. Auch auf E-Antrieb umgerüstete Autos (Umrüstung bis 2030) sind befreit. Plug-in-Hybride sind nicht befreit.

Wer bekommt Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos?

  • Reines Elektrofahrzeug (kein Plug-in-Hybrid)
  • Erstzulassung zwischen 18.05.2011 und 31.12.2030 (oder Umrüstung auf E-Antrieb bis 31.12.2030)
  • Befreiung max. 10 Jahre, längstens bis 31.12.2035; geht bei Halterwechsel auf neuen Halter über

Wie viel gibt es?

Ersparnis = Kfz-Steuer, die sonst nach Gewicht fällig wäre. Grobe Schätzung typischer E-Pkw: ca. 50–150 €/Jahr (nicht amtlich berechnet).

Beispiel: E-Auto Erstzulassung 03/2026 → steuerfrei bis 03/2036, aber Befreiung endet spätestens 31.12.2035.

Werte: Rechtsstand 2026 (8. KraftStG-Änderungsgesetz, Bundesrat 19.12.2025)

So beantragst du Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos

Zuständig: Keine – automatisch über Zulassungsstelle/Zoll

Frist: keine

Rückwirkend: automatisch

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Zoll-Kfz-Steuer-Hotline

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: E-Auto-Förderung 2026, THG-Prämie für E-Auto-Halter, E-Dienstwagen

Schwerbehinderten-Befreiung (kfz_steuer_schwerbehinderte) ist bei E-Autos erst nach Ablauf dieser Befreiung relevant.

Was sich ändert

Neue Erstzulassungen nach 31.12.2030 sind nicht mehr befreit.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos

Wie viel Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos gibt es 2026?
Bis 150 € im Jahr. Ersparnis = Kfz-Steuer, die sonst nach Gewicht fällig wäre. Grobe Schätzung typischer E-Pkw: ca. 50–150 €/Jahr (nicht amtlich berechnet).
Wer hat Anspruch auf Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos?
Reines Elektrofahrzeug (kein Plug-in-Hybrid). Erstzulassung zwischen 18.05.2011 und 31.12.2030 (oder Umrüstung auf E-Antrieb bis 31.12.2030). Befreiung max. 10 Jahre, längstens bis 31.12.2035; geht bei Halterwechsel auf neuen Halter über.
Wo beantrage ich Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos?
Keine – automatisch über Zulassungsstelle/Zoll.
Gibt es Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos auch rückwirkend?
automatisch
Kann ich Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: E-Auto-Förderung 2026, THG-Prämie für E-Auto-Halter, E-Dienstwagen.
Gibt es Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos noch?
Status: befristet seit 18.05.2011, bis 31.12.2035. Neue Erstzulassungen nach 31.12.2030 sind nicht mehr befreit.

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