Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos: Reine E-Autos, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, zahlen bis zu 10 Jahre keine Kfz-Steuer – längstens bis 31.12.2035.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Einreichen: Kommt automatisch
Läuft automatisch über die Zulassung – der Zoll setzt die Befreiung im Kfz-Steuerbescheid an. Prüf nur deinen Bescheid.
Worum geht’s?
Das Halten reiner Elektrofahrzeuge ist von der Kfz-Steuer befreit. Die Befreiung gilt 10 Jahre ab Erstzulassung, wenn das Auto zwischen 18.05.2011 und 31.12.2030 erstmals zugelassen wurde, endet aber spätestens am 31.12.2035. Kaufst du ein gebrauchtes E-Auto, übernimmst du die Restlaufzeit. Auch auf E-Antrieb umgerüstete Autos (Umrüstung bis 2030) sind befreit. Plug-in-Hybride sind nicht befreit.
Wer bekommt Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos?
- Reines Elektrofahrzeug (kein Plug-in-Hybrid)
- Erstzulassung zwischen 18.05.2011 und 31.12.2030 (oder Umrüstung auf E-Antrieb bis 31.12.2030)
- Befreiung max. 10 Jahre, längstens bis 31.12.2035; geht bei Halterwechsel auf neuen Halter über
Wie viel gibt es?
Ersparnis = Kfz-Steuer, die sonst nach Gewicht fällig wäre. Grobe Schätzung typischer E-Pkw: ca. 50–150 €/Jahr (nicht amtlich berechnet).
Beispiel: E-Auto Erstzulassung 03/2026 → steuerfrei bis 03/2036, aber Befreiung endet spätestens 31.12.2035.
Werte: Rechtsstand 2026 (8. KraftStG-Änderungsgesetz, Bundesrat 19.12.2025)
So beantragst du Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos
Zuständig: Keine – automatisch über Zulassungsstelle/Zoll
Frist: keine
Rückwirkend: automatisch
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Zoll-Kfz-Steuer-Hotline
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: E-Auto-Förderung 2026, THG-Prämie für E-Auto-Halter, E-Dienstwagen
Schwerbehinderten-Befreiung (kfz_steuer_schwerbehinderte) ist bei E-Autos erst nach Ablauf dieser Befreiung relevant.
Was sich ändert
Neue Erstzulassungen nach 31.12.2030 sind nicht mehr befreit.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir