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NRW: Zuschuss für Ladepunkte an kleinen Mehrparteienhäusern (progres.nrw)

Wohnst du zur Miete, vermietest oder gehörst zu einer kleinen Eigentümergemeinschaft in NRW, gibt das Land bis zu 40 % (max. 1.500 €) je Ladepunkt für die Wallbox am Haus dazu.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
1.500 €einmalig, max.
40 %Fördersatz
Kurz gesagt

NRW: Wohnst du zur Miete, vermietest oder gehörst zu einer kleinen Eigentümergemeinschaft in NRW, gibt das Land bis zu 40 % (max. 1.500 €) je Ladepunkt für die Wallbox am Haus dazu.

Höhe
einmalig bis 1.500 €, 40 % der Kosten
Art
Zuschuss
Gilt in
Nordrhein-Westfalen
Antrag bei
Bezirksregierung Arnsberg (Förderprogramme Klimaschutz und Energiewende)
Frist
Vor Vorhabenbeginn: erst Antrag stellen und Bescheid abwarten, dann Auftrag/Kaufvertrag (Angebot einholen und Planung vorher erlaubt). Antragsportal donnerstags 11–13 Uhr gesperrt.
Rückwirkend
Nein
Status
befristet seit 14.08.2026, bis 30.06.2027
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Der Antrag läuft komplett online mit deiner BundID – du brauchst vorher nur ein Angebot vom Elektriker. Wichtig: erst den Bescheid abwarten, dann den Auftrag erteilen.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Online

    Antrag online im Förderportal NRW stellen und den Bewilligungsbescheid abwarten, bevor du den Auftrag vergibst (Angebote einholen ist erlaubt). Das Portal ist donnerstags 11–13 Uhr gesperrt.

Worum geht’s?

Seit August 2026 fördert NRW wieder private Ladepunkte an Wohnhäusern mit mindestens zwei Wohnungen und höchstens fünf Stellplätzen – genau dort, wo die Bundesförderung (erst ab 6 Stellplätzen) nicht greift. Antragsberechtigt sind Mieter/innen, Vermieter/innen, WEG-Mitglieder und Eigentümer kleiner Garagen-/Stellplatzanlagen. Gefördert werden Wallbox, Leitungen, Netzanschluss, Zähler, Lastmanagement und Montage. Der Ladestrom muss Ökostrom sein. Selbst bewohnte Einfamilien- und Reihenhäuser sind ausgeschlossen.

Wer bekommt NRW?

  • Wohngebäude in NRW mit mindestens 2 Wohneinheiten und höchstens 5 Stellplätzen (bei WEG mit mehreren Gebäuden je Gebäude gezählt) oder Wohnungseigentumsanlage.
  • Antragsberechtigt: Mieter/innen oder Vermieter/innen einer solchen Wohnimmobilie, Eigentümer/innen einer Eigentumswohnung in einer WEG, Eigentümer/innen eines Stellplatz-/Garagenkomplexes mit max. 5 Stellplätzen an einem solchen Gebäude. Nicht: selbst bewohntes Einfamilien-/Reihenhaus, lebenslanges Wohnrecht/Nießbrauch, gewerblich vermietete Immobilien.
  • Fabrikneue, steuerbare, nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur; Installation durch Fachbetrieb; Ladesäulenverordnung beachten.
  • Ladestrom aus erneuerbaren Energien (Ökostromvertrag mit entwerteten Herkunftsnachweisen oder eigene PV vor Ort).
  • Keine Förderung, wenn die Ladeinfrastruktur nur gesetzliche Pflichten (z. B. GEIG) erfüllt.
  • Antrag und Bescheid vor Auftragsvergabe (Planung/Angebot vorher erlaubt). Zuwendung mindestens 500 €.

Wie viel gibt es?

40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 1.500 € je Ladepunkt (große Unternehmen 20 %). Bagatellgrenze: Zuwendung unter 500 € wird nicht bewilligt (→ Ausgaben mind. 1.250 €). Förderfähig: Ladeeinrichtung, Kabel, Leistungselektronik, Lastmanagement, Tiefbau, Montage, Netzanschluss/-ertüchtigung, Strominfrastruktur bis zum Stellplatz inkl. Zähler. Für die Gesamtrechnung: 1 Ladepunkt = max. 1.500 €.

Beispiel: Mieterin in einem 4-Familienhaus in Minden lässt eine Wallbox inkl. Leitung für 3.200 € installieren → 40 % = 1.280 € Zuschuss.

Werte: Förderrichtlinie progres.nrw – Emissionsarme Mobilität vom 09.02.2026 i. d. F. der 1. Änderung vom 05.08.2026

So beantragst du NRW

Zuständig: Bezirksregierung Arnsberg (Förderprogramme Klimaschutz und Energiewende)

Frist: Vor Vorhabenbeginn: erst Antrag stellen und Bescheid abwarten, dann Auftrag/Kaufvertrag (Angebot einholen und Planung vorher erlaubt). Antragsportal donnerstags 11–13 Uhr gesperrt.

Rückwirkend: Nein

Das brauchst du:

  • Angebot/Kostenvoranschlag des Fachbetriebs
  • BundID-Konto (Privatpersonen)
  • Nachweis Ökostromvertrag bzw. PV-Anlage
  • Nach Umsetzung: Auszahlungsantrag/Verwendungsnachweis mit Rechnungen

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • NRW direkt: 0211 837-1928 (Mo–Fr 8–18 Uhr)
  • FAQ der Bezirksregierung Arnsberg
  • ElektroMobilität NRW (Landesinitiative, Infos/FAQ)

Kombinieren

Nicht zusammen mit: Zuschuss für Wallboxen in Mehrparteienhäusern

Gut kombinierbar mit: Günstigeres Netzentgelt für Wärmepumpe, Wallbox und Speicher, THG-Prämie für E-Auto-Halter, E-Auto-Förderung 2026

Keine Kumulierung mit anderen progres.nrw-Bereichen oder anderen NRW-Programmen für dieselbe Maßnahme (Nr. 5.3.1 RL; NRW.BANK-Kredite erlaubt). Bundesprogramm 'Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern' verlangt mind. 6 vorverkabelte Stellplätze – NRW fördert bewusst nur Gebäude mit max. 5 Stellplätzen, daher faktisch kein Doppelbezug. Summe aller Förderungen darf die Ausgaben nicht übersteigen.

Was sich ändert

Richtlinie tritt mit Ablauf des 30.06.2027 außer Kraft; Anträge nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel (25 Mio. € für 2026/2027 gemeinsam für Mehrparteienhäuser und Logistik-Schnellladen) – bis Mittel erschöpft.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu NRW

Wie viel NRW gibt es 2026?
Einmalig bis 1.500 €, 40 % der Kosten. 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 1.500 € je Ladepunkt (große Unternehmen 20 %). Bagatellgrenze: Zuwendung unter 500 € wird nicht bewilligt (→ Ausgaben mind. 1.250 €). Förderfähig: Ladeeinrichtung, Kabel, Leistungselektronik, Lastmanagement, Tiefbau, Montage, Netzanschluss/-ertüchtigung, Strominfrastruktur bis zum Stellplatz inkl. Zähler. Für die Gesamtrechnung: 1 Ladepunkt = max. 1.500 €.
Wer hat Anspruch auf NRW?
Wohngebäude in NRW mit mindestens 2 Wohneinheiten und höchstens 5 Stellplätzen (bei WEG mit mehreren Gebäuden je Gebäude gezählt) oder Wohnungseigentumsanlage. Antragsberechtigt: Mieter/innen oder Vermieter/innen einer solchen Wohnimmobilie, Eigentümer/innen einer Eigentumswohnung in einer WEG, Eigentümer/innen eines Stellplatz-/Garagenkomplexes mit max. 5 Stellplätzen an einem solchen Gebäude. Nicht: selbst bewohntes Einfamilien-/Reihenhaus, lebenslanges Wohnrecht/Nießbrauch, gewerblich vermietete Immobilien. Fabrikneue, steuerbare, nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur; Installation durch Fachbetrieb; Ladesäulenverordnung beachten. Ladestrom aus erneuerbaren Energien (Ökostromvertrag mit entwerteten Herkunftsnachweisen oder eigene PV vor Ort). Keine Förderung, wenn die Ladeinfrastruktur nur gesetzliche Pflichten (z. B. GEIG) erfüllt. Antrag und Bescheid vor Auftragsvergabe (Planung/Angebot vorher erlaubt). Zuwendung mindestens 500 €.
Wo beantrage ich NRW?
Bezirksregierung Arnsberg (Förderprogramme Klimaschutz und Energiewende). Online-Antrag: https://foerderportal.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=EMOB_FG140
Gibt es NRW auch rückwirkend?
Nein
Kann ich NRW mit anderen Leistungen kombinieren?
Nicht gleichzeitig mit: Zuschuss für Wallboxen in Mehrparteienhäusern. Kombinierbar mit: Günstigeres Netzentgelt für Wärmepumpe, Wallbox und Speicher, THG-Prämie für E-Auto-Halter, E-Auto-Förderung 2026.
Gibt es NRW noch?
Status: befristet seit 14.08.2026, bis 30.06.2027. Richtlinie tritt mit Ablauf des 30.06.2027 außer Kraft; Anträge nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel (25 Mio. € für 2026/2027 gemeinsam für Mehrparteienhäuser und Logistik-Schnellladen) – bis Mittel erschöpft.

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