Steuerfreier Ladestrom beim Arbeitgeber & Ladestrom-Erstattung für E-Dienstwagen: Lädst du dein E-Auto beim Arbeitgeber, ist der Strom steuerfrei. Lädst du deinen E-Dienstwagen zu Hause, darf dir der Arbeitgeber die Stromkosten steuerfrei erstatten (2026: 0,34 €/kWh pauschal).
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Einreichen: Über den Arbeitgeber
Kein Antrag beim Amt – sprich deinen Arbeitgeber an. Für die Erstattung von Ladestrom beim E-Dienstwagen zu Hause brauchst du Nachweise (separater Zähler) oder die monatliche Pauschale.
- 2Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Anfrage an den Arbeitgeber · Word ↓
Worum geht’s?
Gratis-Laden an der Firma (auch fürs private E-Auto oder Plug-in-Hybrid) ist steuerfrei, wenn es zusätzlich zum Lohn gewährt wird – bis Ende 2030. Für Dienstwagen, die zu Hause geladen werden, gibt es seit 2026 keine Monatspauschalen mehr: Du misst den Strom mit einem eigenen Zähler (z. B. Wallbox) und bekommst entweder die echten Kosten oder pauschal 0,34 €/kWh (2026) steuerfrei als Auslagenersatz erstattet.
Wer bekommt Steuerfreier Ladestrom beim Arbeitgeber & Ladestrom-Erstattung für E-Dienstwagen?
- Arbeitnehmer/in
- Laden an ortsfester Einrichtung des Arbeitgebers, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn (freiwillige Leistung des Arbeitgebers)
- Für Auslagenersatz Dienstwagen: gesonderte Verbrauchserfassung ab 01.01.2026; Wahl echte Kosten oder Pauschale je Kalenderjahr einheitlich
Wie viel gibt es?
Steuerfreier Vorteil = geladene kWh × Strompreis. Schätzung: 1.500 kWh/Jahr × 0,34 € ≈ 510 € Vorteil × 30 % Grenzsteuersatz ≈ 150 € Ersparnis. Auslagenersatz beim Dienstwagen ist reine Kostenerstattung (kein Zusatzgewinn).
Beispiel: Dienstwagen zu Hause 2.000 kWh/Jahr → 680 € steuerfreie Erstattung (Pauschale 0,34 €/kWh).
Werte: 2026 (BMF-Schreiben vom 11.11.2025)
So beantragst du Steuerfreier Ladestrom beim Arbeitgeber & Ladestrom-Erstattung für E-Dienstwagen
Zuständig: Arbeitgeber (Lohnabrechnung)
Frist: keine
Rückwirkend: nein
Das brauchst du:
- Zählerstände/Ladeprotokoll (Dienstwagen zu Hause)
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Lohnsteuerhilfeverein (für Arbeitnehmer, gegen Mitgliedsbeitrag)
- Finanzamt-Infotelefon
- Verbraucherzentrale
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: E-Dienstwagen, THG-Prämie für E-Auto-Halter
Überlassung/Bezuschussung einer Wallbox kann pauschal mit 25 % versteuert werden (bis 2030).
Was sich ändert
kWh-Pauschale wird jährlich nach dem durchschnittlichen Haushaltsstrompreis (Destatis) neu festgelegt.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir