Kraftfahrzeughilfe für Menschen mit Behinderung: Brauchst du wegen einer Behinderung ein Auto, um zur Arbeit oder Ausbildung zu kommen, gibt es bis zu 22.000 € Zuschuss zum Kauf, Umbaukosten voll und Hilfe beim Führerschein.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Per Post
Bei der DRV: G0100 + Anlage G0140 + Arbeitgeberbescheinigung G0142 einreichen – unbedingt VOR dem Kaufvertrag oder der Fahrschulanmeldung. Bist du nicht bei der DRV versichert (z. B. Arbeitsagentur, Unfallkasse zuständig), kannst du trotzdem dort abgeben; der Antrag wird weitergeleitet.
Reha-Anträge sind formfrei (§ 16 SGB I); ein formloser Antrag vor dem Kauf wahrt die Frist, Formulare nachreichen.
- 3Unsere Vorlage nutzen
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Formloser Antrag (sichert den Monat) · Word ↓
Worum geht’s?
Die Kraftfahrzeughilfe ist eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie zahlt einen einkommensabhängigen Zuschuss zum Auto (Bemessung bis 22.000 €, bei geringem Einkommen 100 %), übernimmt behinderungsbedingte Umbauten voll und bezuschusst den Führerschein. Zuständig ist je nach Fall die Rentenversicherung, Arbeitsagentur, Unfallversicherung oder das Integrationsamt. Gebrauchtwagen sind möglich, wenn sie noch mind. 50 % des Neupreises wert sind.
Wer bekommt Kraftfahrzeughilfe für Menschen mit Behinderung?
- Behinderung, wegen der du dauerhaft auf ein Auto angewiesen bist, um Arbeits- oder Ausbildungsort zu erreichen
- Du kannst selbst fahren oder jemand fährt dich
- Kein zumutbares geeignetes Fahrzeug vorhanden
- Erneute Förderung frühestens nach 5 Jahren
Einkommen: Zuschuss sinkt mit Netto-Einkommen: 100 % bis 40 % der Bezugsgröße (2026 ca. 1.585 €/Monat), 16 % bis 75 % (ca. 2.970 €); 475 € je unterhaltenem Angehörigen werden abgezogen
Wie viel gibt es?
Zuschuss = Prozentsatz (100 % bis 16 % nach Einkommensstufe) × Bemessungsbetrag (Kaufpreis, max. 22.000 €; im Einzelfall höher). Zusätzlich: behinderungsbedingte Zusatzausstattung 100 %; Führerschein voll/2/3/1/3 je nach Einkommen.
Beispiel: Netto 1.500 €/Monat, Auto 25.000 € → Zuschuss 22.000 € + Umbau voll.
Werte: 2026
So beantragst du Kraftfahrzeughilfe für Menschen mit Behinderung
Zuständig: Zuständiger Reha-Träger (meist Deutsche Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit); Antrag bei jedem Träger möglich, wird weitergeleitet
Frist: VOR Abschluss des Kaufvertrags bzw. vor Beginn der Fahrschule
Rückwirkend: nein (Reparatur Zusatzausstattung: binnen 1 Monat nach Rechnung)
Das brauchst du:
- Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- ärztliche Unterlagen / Schwerbehindertenausweis
- Nachweis Arbeits-/Ausbildungsverhältnis
- Einkommensnachweise
- Kostenvoranschläge Auto und Umbau
Dauer: mehrere Wochen bis Monate
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
- Sozialverband VdK / SoVD
- Reha-Beratung der DRV
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Kfz-Steuer-Befreiung oder -Ermäßigung bei Schwerbehinderung, Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale, Parkausweis für Menschen mit Behinderung
Vorrangige öffentliche Zuschüsse und Altwagenwert werden abgezogen. Kombination mit e_auto_foerderung_2026 vorher beim BAFA/Träger klären (Doppelförderungsverbot).
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir