Familienzeit NRW: Familien mit kleinem Einkommen machen 3 bis 6 Nächte Urlaub mit Vollpension in einer Familienferienstätte – für 50 € pro Erwachsenem und 25 € pro Kind.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Online
Der Antrag geht ausschließlich online und nur in festen Zeitfenstern je Ferien (2026 z. B. Winterferien 01.–30.09.); unvollständige Anträge werden ohne Nachforderung abgelehnt – also alle Nachweise gleich hochladen. Teilnahme nur alle zwei Jahre.
Worum geht’s?
Das Land NRW finanziert Erholungsaufenthalte in Familienferienstätten inklusive Vollpension und Freizeitprogramm. Gedacht für einkommensschwache Familien, besonders Alleinerziehende, kinderreiche Familien und Familien mit pflegebedürftigen oder behinderten Angehörigen. Teilnahme alle zwei Jahre möglich. Die Plätze sind begrenzt.
Wer bekommt Familienzeit NRW?
- Wohnsitz NRW, Familie mit Kind(ern)
- Einkommen innerhalb der Grenze nach § 53 Abgabenordnung
- Teilnahme höchstens alle 2 Jahre
Einkommen: Bezüge nicht über dem Vierfachen (Alleinstehende/Haushaltsvorstand Fünffachen) des Regelsatzes der Sozialhilfe (§ 53 Nr. 2 AO) – genaue Beträge bei Familienerholung NRW
Wie viel gibt es?
Land trägt Kosten für 3–6 Übernachtungen mit Vollpension und Programm; Eigenanteil 50 € je Erwachsenem, 25 € je Kind. Wert je Familie nicht öffentlich beziffert.
Werte: 2026
So beantragst du Familienzeit NRW
Zuständig: Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg (Familienerholung NRW)
Frist: Je Ferienzeitraum eigene Fristen (z. B. Osterferien 2026 bis 28.02.2026); außerhalb der Ferien ganzjährig
Rückwirkend: nein
Das brauchst du:
- Einkommensnachweise
- Haushaltsangaben
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg
- Familienberatungsstellen
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Bildung und Teilhabe
Topf begrenzt (2026: 3,4 Mio. €).
Was sich ändert
Programm wird jährlich neu aufgelegt; Fortsetzung 2027 nicht bestätigt. Bis Mittel erschöpft.
Quellen
Prüfstatus: Amtlich belegt · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir