Sächsisches Landeserziehungsgeld: Bis zu 300 € im Monat, wenn du dein Kind nach dem Elterngeld in Sachsen selbst betreust und keinen staatlich geförderten Kita-Platz nutzt.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Online beantragen oder Formular holenOnlineLandeserziehungsgeld beantragen (Amt24, Online-Antrag mit BundID, Zuständigkeitsfinder)FormularseiteLandeserziehungsgeld – Infoseite Sozialministerium SachsenPDFBeispiel Landkreis Mittelsachsen: Verfahrensbeschreibung Landeserziehungsgeld
Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Online
Online über Amt24 (BundID-Konto nötig). Papierantrag persönlich bei der Elterngeldstelle abgeben oder per Post schicken. Antragsvordrucke gibt es bei der Elterngeldstelle und auf Amt24.
Das Gesetz verlangt nur einen schriftlichen Antrag. Weil nur 1 Monat rückwirkend gezahlt wird, kann ein formloser schriftlicher Antrag den Beginn sichern; Vordruck und Einkommenserklärung reichst du nach.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Formloser Antrag (sichert den Monat) · Word ↓
Worum geht’s?
Sachsen zahlt Eltern Landeserziehungsgeld, die ihr Kind im zweiten oder dritten Lebensjahr zu Hause betreuen. Es gibt 150 € für das erste, 200 € für das zweite und 300 € ab dem dritten Kind – je nach Fall für 5 bis 12 Monate. Du darfst höchstens 30 Stunden pro Woche arbeiten und für das Kind keinen staatlich geförderten Platz in Kita oder Tagespflege nutzen. Beim ersten und zweiten Kind gibt es Einkommensgrenzen, ab dem dritten Kind nicht. Das Geld wird nicht auf Bürgergeld/Grundsicherung oder Sozialhilfe angerechnet.
Wer bekommt Sächsisches Landeserziehungsgeld?
- Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Sachsen
- Du lebst mit dem Kind in einem Haushalt, hast das Sorgerecht und betreust es selbst
- Du arbeitest nicht oder höchstens 30 Stunden pro Woche
- Für das Kind nutzt du keinen staatlich geförderten Kita-Platz und keine geförderte Tagespflege (Ausnahmen z. B. stundenweise Eingewöhnung, Ausbildung/Studium, ärztlich begründeter Therapiebedarf)
- Bezug frühestens nach dem Ende des Basiselterngelds; parallel zu ElterngeldPlus möglich
- 1. und 2. Kind: volle Höhe bis zu einem pauschalierten Jahresnettoeinkommen von 24.600 € (Paare) bzw. 21.600 € (Alleinerziehende), plus 3.140 € je weiteres Kind; darüber wird gekürzt. Ab dem 3. Kind keine Einkommensgrenze
- Kein Landeserziehungsgeld eines anderen Bundeslands für dasselbe Kind
Einkommen: 1. und 2. Kind: 24.600 € (Paare) / 21.600 € (Alleinerziehende) pauschaliertes Jahresnettoeinkommen nach BErzGG-Methode, + 3.140 € je weiteres Kind; Einkommen darüber mindert die Leistung (5,2 % des übersteigenden Einkommens, wie beim früheren Bundeserziehungsgeld). Maßgeblich ist das Kalenderjahr nach der Geburt (bei Bezug im 2. Lebensjahr: Geburtsjahr). Ab dem 3. Kind (Geburten ab 2015) einkommensunabhängig. Für Geburten bis 31.12.2017 galten 17.100 €/14.100 €.
Vermögen: keine
Wie viel gibt es?
1. Kind 150 €, 2. Kind 200 €, ab 3. Kind 300 € im Monat. Dauer bei Bezug im 3. Lebensjahr: 9 Monate (1. und 2. Kind) bzw. 12 Monate (ab 3. Kind), wenn das Kind seit dem 14. Lebensmonat keinen geförderten Kita-/Tagespflegeplatz hatte; sonst 5/6/7 Monate. Bei Beginn schon im 2. Lebensjahr (direkt nach dem Elterngeld): 5 Monate (1. Kind), 6 Monate (2. Kind), 7 Monate (ab 3. Kind). Beim 1. und 2. Kind wird der Betrag gekürzt, wenn das Einkommen über der Grenze liegt; unter 10 € im Monat wird nichts gezahlt.
Beispiel: Zweites Kind, Bezug im 3. Lebensjahr ohne Krippe, Einkommen unter der Grenze: 9 × 200 € = 1.800 €. Drittes Kind: 12 × 300 € = 3.600 €.
Werte: Beträge seit 2008 unverändert; Einkommensgrenzen gelten für Geburten ab 01.01.2018 (Gesetzesstand 01.01.2019)
So beantragst du Sächsisches Landeserziehungsgeld
Zuständig: Elterngeld- bzw. Erziehungsgeldstelle deines Landkreises oder deiner Kreisfreien Stadt (Chemnitz, Dresden, Leipzig)
Frist: Frühestens 3 Monate vor dem gewünschten Beginn. Rückwirkend nur für den Monat vor dem Antrag – also rechtzeitig vor Ende des Elterngelds bzw. vor dem gewünschten Start beantragen.
Rückwirkend: nur 1 Monat
Das brauchst du:
- Antrag auf Landeserziehungsgeld mit Erklärung zum Einkommen
- Einkommensnachweise (für das maßgebliche Kalenderjahr)
- Geburtsbescheinigung „für Elterngeld/soziale Zwecke“, falls du kein Elterngeld beantragt hast
- Nachweise laut Merkblatt der Elterngeldstelle
Dauer: einige Wochen
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Elterngeld- bzw. Erziehungsgeldstelle des Landkreises/der Stadt
- Schwangerschafts- und Familienberatungsstellen (z. B. Caritas, Diakonie, AWO, pro familia)
Kombinieren
Nicht zusammen mit: Keine Kita-Gebühren bei Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld
Gut kombinierbar mit: Kindergeld, Elterngeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Grundsicherungsgeld, Unterhaltsvorschuss
Nicht anrechenbar auf einkommensabhängige Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld/Grundsicherung, Sozialhilfe). Schließt einen staatlich geförderten Kita- oder Tagespflegeplatz für dasselbe Kind aus – deshalb hier als Ausschluss zur Kita-Gebührenbefreiung vermerkt. Erst nach dem Basiselterngeld, parallel zu ElterngeldPlus möglich.
Was sich ändert
Keine Abschaffung oder Änderung gefunden: Gesetz (SächsLErzGG) laut REVOSax unverändert in der Fassung ab 01.01.2019, Infoseite des Sozialministeriums und Amt24-Leistung online (Stand 03.11.2026).
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 03.11.2026. So prüfen wir