BundLaufende Zahlung

Unterhaltsvorschuss

Wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt, springt das Jugendamt ein: 227 € bis 394 € im Monat je Kind (bis 18).

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
394 €max. pro Monat
4.728 €max. pro Jahr
Kurz gesagt

Unterhaltsvorschuss: Wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt, springt das Jugendamt ein: 227 € bis 394 € im Monat je Kind (bis 18).

Höhe
bis 394 € im Monat
Art
Laufende Zahlung
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Unterhaltsvorschussstelle beim Jugendamt deines Wohnorts (vielerorts auch online über das Landes-/Kommunalportal)
Frist
Sofort bei Ausbleiben des Unterhalts beantragen.
Rückwirkend
max. 1 Monat vor Antragsmonat (wenn Bemühungen um Unterhalt nachgewiesen) – nach Fachwissen, nicht in geprüfter Quelle bestätigt
Status
aktiv seit 1980
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Du musst nicht erst gegen den anderen Elternteil klagen – das Jugendamt übernimmt das. Der Antrag hat wenige Seiten.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Online

    In NRW bieten die meisten Unterhaltsvorschussstellen „Unterhaltsvorschuss Online“ an – mit Servicekonto Plus/Online-Ausweis sogar ohne Papier, sonst unterschreibst du die letzte Seite und schickst sie per Post. Den Papierantrag bekommst du auf der Website deiner Stadt oder direkt beim Jugendamt.

    UVG gibt es höchstens für den Monat vor Antragseingang rückwirkend – ein formloser schriftlicher Antrag beim Jugendamt sichert den Zeitraum.

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    Unsere Vorlage nutzen

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Worum geht’s?

Alleinerziehende bekommen Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil nicht oder nicht regelmäßig zahlt (oder verstorben ist). Das Jugendamt holt sich das Geld später vom zahlungspflichtigen Elternteil zurück – nicht von dir. Es gibt keine Einkommensgrenze für dich. Für Kinder ab 12 gilt: Das Kind darf nicht auf Grundsicherung angewiesen sein, oder du verdienst selbst mindestens 600 € brutto.

Wer bekommt Unterhaltsvorschuss?

  • Kind unter 18, lebt bei dir als alleinerziehendem Elternteil (nicht verheiratet oder dauernd getrennt lebend)
  • Anderer Elternteil zahlt keinen, unregelmäßigen oder zu wenig Unterhalt (unter dem UVG-Betrag)
  • Ab 12 Jahren zusätzlich: Kind nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen ODER du hast mindestens 600 € Bruttoeinkommen
  • Du wirkst bei der Feststellung des anderen Elternteils mit
  • Bei Heirat oder neuer Ehe des betreuenden Elternteils endet der Anspruch

Einkommen: Keine für den betreuenden Elternteil; ab 12 Jahren: kein SGB-II-Bedarf des Kindes oder Elternteil ≥ 600 € brutto

Wie viel gibt es?

Mindestunterhalt minus volles Kindergeld (259 €): 0–5 J.: 486 − 259 = 227 €; 6–11 J.: 558 − 259 = 299 €; 12–17 J.: 653 − 259 = 394 €. Gezahlter Unterhalt bzw. Waisenbezüge werden abgezogen.

Beispiel: Kind 8 Jahre, Vater zahlt nichts: 299 € im Monat.

Werte: ab 01.01.2026 (unverändert gegenüber 2025, da Mindestunterhalt und Kindergeld je um 4 € stiegen)

So beantragst du Unterhaltsvorschuss

Zuständig: Unterhaltsvorschussstelle beim Jugendamt deines Wohnorts (vielerorts auch online über das Landes-/Kommunalportal)

Frist: Sofort bei Ausbleiben des Unterhalts beantragen.

Rückwirkend: max. 1 Monat vor Antragsmonat (wenn Bemühungen um Unterhalt nachgewiesen) – nach Fachwissen, nicht in geprüfter Quelle bestätigt

Das brauchst du:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis
  • Angaben zum anderen Elternteil
  • Unterhaltstitel/Scheidungsurteil falls vorhanden
  • Nachweis über (fehlende) Zahlungen
  • ab 12 J.: Einkommensnachweis bzw. Grundsicherungsbescheid

Dauer: einige Wochen

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Jugendamt – Beistandschaft (kostenlos: hilft Unterhalt durchzusetzen)
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)
  • Familienberatungsstellen

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Ist Einkommen des Kindes: voll angerechnet in der Grundsicherung, zu 45 % beim Kinderzuschlag, als Einkommen beim Wohngeld. Gezahlter Unterhalt wird abgezogen. Lohnt sich trotzdem oft (Kinderwohngeld/KiZ-Konstellation).

Was sich ändert

Abhängig von Mindestunterhalt 2027 und Kindergeld 2027 (267 € geplant, nicht beschlossen) – Beträge 2027 noch offen.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Unterhaltsvorschuss

Wie viel Unterhaltsvorschuss gibt es 2026?
Bis 394 € im Monat. Mindestunterhalt minus volles Kindergeld (259 €): 0–5 J.: 486 − 259 = 227 €; 6–11 J.: 558 − 259 = 299 €; 12–17 J.: 653 − 259 = 394 €. Gezahlter Unterhalt bzw. Waisenbezüge werden abgezogen.
Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
Kind unter 18, lebt bei dir als alleinerziehendem Elternteil (nicht verheiratet oder dauernd getrennt lebend). Anderer Elternteil zahlt keinen, unregelmäßigen oder zu wenig Unterhalt (unter dem UVG-Betrag). Ab 12 Jahren zusätzlich: Kind nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen ODER du hast mindestens 600 € Bruttoeinkommen. Du wirkst bei der Feststellung des anderen Elternteils mit. Bei Heirat oder neuer Ehe des betreuenden Elternteils endet der Anspruch.
Wo beantrage ich Unterhaltsvorschuss?
Unterhaltsvorschussstelle beim Jugendamt deines Wohnorts (vielerorts auch online über das Landes-/Kommunalportal). Online-Antrag: https://www.familienportal.nrw/de/unterhaltsvorschuss
Gibt es Unterhaltsvorschuss auch rückwirkend?
max. 1 Monat vor Antragsmonat (wenn Bemühungen um Unterhalt nachgewiesen) – nach Fachwissen, nicht in geprüfter Quelle bestätigt
Kann ich Unterhaltsvorschuss mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Passt oft dazu