Elterngeld: Ersetzt nach der Geburt 65–100 % des weggefallenen Nettoeinkommens – mindestens 300 €, höchstens 1.800 € im Monat (Basiselterngeld).
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Online
Am schnellsten ist der NRW-Online-Antrag mit BundID – mit Online-Ausweis sogar komplett papierlos. Rückwirkend gibt es Elterngeld nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Antragseingang, also spätestens im 3. Lebensmonat beantragen.
Ein formloser schriftlicher Antrag bei der Elterngeldstelle sichert die Rückwirkungsfrist (§ 7 BEEG); das Formular reichst du dann nach.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Formloser Antrag (sichert den Monat) · Word ↓
Worum geht’s?
Elterngeld fängt das fehlende Einkommen auf, wenn du nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeitest. Basiselterngeld gibt es zusammen bis zu 14 Monate (ein Elternteil max. 12), ElterngeldPlus halb so hoch, dafür doppelt so lange – ideal bei Teilzeit. Arbeiten beide 24–32 Stunden, gibt es 2–4 Bonusmonate (Partnerschaftsbonus). Auch ohne vorheriges Einkommen gibt es mindestens 300 €.
Wer bekommt Elterngeld?
- Du betreust dein Kind selbst und lebst mit ihm in einem Haushalt
- Du arbeitest nicht mehr als 32 Stunden pro Woche (Monatsdurchschnitt)
- Wohnsitz in Deutschland; Nicht-EU-Bürger mit bestimmten Aufenthaltstiteln
- Zu versteuerndes Einkommen im letzten Steuerjahr vor der Geburt nicht über 175.000 € (Paare: Summe beider)
Einkommen: zvE max. 175.000 € (Alleinerziehende und Paare zusammen) im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt – gilt für Geburten ab 01.04.2025
Wie viel gibt es?
Basiselterngeld = 65 % des wegfallenden Nettoeinkommens (67 % bei 1.000–1.200 € Netto, bis 100 % bei unter 1.000 €), Netto maximal 2.770 € berücksichtigt → 300–1.800 €/Monat. ElterngeldPlus: 150–900 €/Monat, doppelte Dauer. Partnerschaftsbonus: 2–4 Monate ElterngeldPlus je Elternteil.
Beispiel: Netto vor Geburt 2.000 €, kein Einkommen danach: 65 % = 1.300 € Basiselterngeld pro Monat.
Werte: Geburten ab 01.04.2025 (Einkommensgrenze 175.000 €); Beträge seit 2007 unverändert, Stand 2026
So beantragst du Elterngeld
Zuständig: Elterngeldstelle am Wohnort des Kindes (in NRW bei Kreis/kreisfreier Stadt)
Frist: Erst nach der Geburt möglich; innerhalb der ersten 3 Lebensmonate stellen.
Rückwirkend: max. 3 Lebensmonate rückwirkend
Das brauchst du:
- Geburtsurkunde (für Elterngeld)
- Gehaltsnachweise der 12 Monate vor Mutterschutz/Geburt bzw. letzter Steuerbescheid (Selbstständige)
- Bescheinigung Krankenkasse über Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss
- bei Teilzeit: Arbeitszeitbestätigung des Arbeitgebers
Dauer: oft 4–8 Wochen, regional länger
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Elterngeldstelle (Beratung)
- Schwangerschaftsberatungsstellen (pro familia, Caritas, Diakonie, donum vitae)
- Elterngeldrechner im Familienportal
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Elternzeit
Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden voll auf das Elterngeld der Mutter angerechnet (Mutterschutzmonate gelten als verbraucht). Bei Grundsicherung/KiZ/Wohngeld wird Elterngeld angerechnet; bei Grundsicherung bleibt ein Freibetrag bis 300 € (ElterngeldPlus 150 €), wenn vor der Geburt Erwerbseinkommen bestand. Gleichzeitiger Bezug Basiselterngeld beider Eltern nur noch 1 Monat in den ersten 12 Lebensmonaten (Geburten ab 01.04.2024).
Was sich ändert
GEPLANT, NICHT BESCHLOSSEN: Elterngeldreform (Entwurf BMBFSFJ, Stand Oktober 2026 in Ressortabstimmung): 4-6-4-Modell, 80 % Ersatzrate in reservierten Monaten, Höchstbetrag 1.900 €, Mindestbetrag 330 €; Sommerentwurf sah Geburten ab November 2027 vor. Zeitpunkt offen.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir