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Zuschuss für Wallboxen in Mehrparteienhäusern (Bund, 2026)

Für Ladepunkte in bestehenden Mehrparteienhäusern (ab 3 Wohnungen) zahlt der Bund bis zu 2.000 € pro Stellplatz – für WEGs, ihre Mitglieder, private Vermieter und kleine Unternehmen. Anträge nur noch bis 10.11.2026.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
2.000 €einmalig, max.
Kurz gesagt

Zuschuss für Wallboxen in Mehrparteienhäusern: Für Ladepunkte in bestehenden Mehrparteienhäusern (ab 3 Wohnungen) zahlt der Bund bis zu 2.000 € pro Stellplatz – für WEGs, ihre Mitglieder, private Vermieter und kleine Unternehmen. Anträge nur noch bis 10.11.2026.

Höhe
einmalig bis 2.000 €
Art
Zuschuss
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Digitales Antragsportal des Projektträgers (PwC) über laden-im-mehrparteienhaus.de
Frist
bis 10.11.2026
Rückwirkend
unbekannt
Status
befristet seit 15.04.2026, bis 10.11.2026
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Sprich früh mit deiner Hausverwaltung – oft beantragt die WEG gemeinsam.
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    Einreichen: Online

    Eilt: Für WEG (Aufruf 1) und Privateigentümer/KMU (Aufruf 2) sind Anträge nur noch bis 10.11.2026 möglich – solange Mittel da sind. Erst im Portal registrieren (Name wie im Ausweis), Antrag einreichen und erst nach Bewilligung den Auftrag vergeben.

    Nur online über das Förderportal.

Worum geht’s?

Eine allgemeine Wallbox-Förderung des Bundes für Einfamilienhäuser gibt es nicht mehr (KfW 442 eingestellt). Seit 15.04.2026 fördert der Bund aber Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, einzelne Eigentümer, private Vermieter und kleinere Unternehmen.

Wer bekommt Zuschuss für Wallboxen in Mehrparteienhäusern?

  • Bestehendes Mehrparteienhaus mit mindestens 3 Wohnungen, Bauantrag vor dem 24.03.2021, keine gesetzliche Nachrüstpflicht
  • Antragsberechtigt: WEG und einzelne WEG-Mitglieder (Aufruf 1), KMU und Privateigentümer vermieteter Wohnungen (Aufruf 2)
  • Mindestens 20 % der wohnbezogenen Stellplätze, mindestens aber 6 Stellplätze, werden vorverkabelt/elektrifiziert
  • Ladeleistung max. 22 kW je Ladepunkt; Ladestrom aus erneuerbaren Energien (Ökostromvertrag oder eigene PV)
  • Aufträge erst nach Bewilligung vergeben; Kostenvoranschlag bei Antrag; WEG-Beschluss spätestens 6 Monate nach Zusage
  • Antrag bis 10.11.2026, solange Haushaltsmittel reichen

Wie viel gibt es?

Festbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz: max. 1.300 € nur Vorverkabelung (ohne Wallbox), max. 1.500 € mit Wallbox, max. 2.000 € mit bidirektional ladefähigem Ladepunkt. Programmvolumen bis 500 Mio. €.

Werte: Förderrichtlinie BMV vom 16.03.2026 (BAnz AT 24.03.2026 B1), Aufrufe vom 25.03.2026; Anträge 15.04.–10.11.2026

So beantragst du Zuschuss für Wallboxen in Mehrparteienhäusern

Zuständig: Digitales Antragsportal des Projektträgers (PwC) über laden-im-mehrparteienhaus.de

Frist: bis 10.11.2026

Rückwirkend: unbekannt

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Hausverwaltung
  • Verbraucherzentrale

Kombinieren

Nicht zusammen mit: NRW

Gut kombinierbar mit: Günstigeres Netzentgelt für Wärmepumpe, Wallbox und Speicher

Evtl. Überschneidung mit Bereich mobilitaet. NRW: alte Landesförderung für Miet-/WEG-Gebäude eingestellt; laut elektromobilitaet.nrw (Stand Aug. 2026) neue Landesförderung "Ladeinfrastruktur kleine Mehrparteienhäuser" (progres.nrw – Emissionsarme Mobilität, Richtlinie 05.08.2026) – jetzt als Eintrag nw_ladeinfrastruktur_mehrparteienhaus erfasst (nur Gebäude mit max. 5 Stellplätzen, daher faktisch kein Doppelbezug).

Was sich ändert

Antragsfrist Aufruf 1 (WEG) und 2 (KMU/private Vermieter) endet 10.11.2026 bzw. früher bei Mittelerschöpfung; Aufruf 3 (große Wohnungsunternehmen) seit 15.10.2026 beendet. Nach dem 10.11.2026 Status auf "ausgelaufen" setzen.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Zuschuss für Wallboxen in Mehrparteienhäusern

Wie viel Zuschuss für Wallboxen in Mehrparteienhäusern gibt es 2026?
Einmalig bis 2.000 €. Festbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz: max. 1.300 € nur Vorverkabelung (ohne Wallbox), max. 1.500 € mit Wallbox, max. 2.000 € mit bidirektional ladefähigem Ladepunkt. Programmvolumen bis 500 Mio. €.
Wer hat Anspruch auf Zuschuss für Wallboxen in Mehrparteienhäusern?
Bestehendes Mehrparteienhaus mit mindestens 3 Wohnungen, Bauantrag vor dem 24.03.2021, keine gesetzliche Nachrüstpflicht. Antragsberechtigt: WEG und einzelne WEG-Mitglieder (Aufruf 1), KMU und Privateigentümer vermieteter Wohnungen (Aufruf 2). Mindestens 20 % der wohnbezogenen Stellplätze, mindestens aber 6 Stellplätze, werden vorverkabelt/elektrifiziert. Ladeleistung max. 22 kW je Ladepunkt; Ladestrom aus erneuerbaren Energien (Ökostromvertrag oder eigene PV). Aufträge erst nach Bewilligung vergeben; Kostenvoranschlag bei Antrag; WEG-Beschluss spätestens 6 Monate nach Zusage. Antrag bis 10.11.2026, solange Haushaltsmittel reichen.
Wo beantrage ich Zuschuss für Wallboxen in Mehrparteienhäusern?
Digitales Antragsportal des Projektträgers (PwC) über laden-im-mehrparteienhaus.de. Online-Antrag: https://portal.laden-im-mehrparteienhaus.de/
Gibt es Zuschuss für Wallboxen in Mehrparteienhäusern auch rückwirkend?
unbekannt
Kann ich Zuschuss für Wallboxen in Mehrparteienhäusern mit anderen Leistungen kombinieren?
Nicht gleichzeitig mit: NRW. Kombinierbar mit: Günstigeres Netzentgelt für Wärmepumpe, Wallbox und Speicher.
Gibt es Zuschuss für Wallboxen in Mehrparteienhäusern noch?
Status: befristet seit 15.04.2026, bis 10.11.2026. Antragsfrist Aufruf 1 (WEG) und 2 (KMU/private Vermieter) endet 10.11.2026 bzw. früher bei Mittelerschöpfung; Aufruf 3 (große Wohnungsunternehmen) seit 15.10.2026 beendet. Nach dem 10.11.2026 Status auf "ausgelaufen" setzen.

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