Zuschuss für Wallboxen in Mehrparteienhäusern: Für Ladepunkte in bestehenden Mehrparteienhäusern (ab 3 Wohnungen) zahlt der Bund bis zu 2.000 € pro Stellplatz – für WEGs, ihre Mitglieder, private Vermieter und kleine Unternehmen. Anträge nur noch bis 10.11.2026.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Online beantragen oder Formular holen
- 2Einreichen: Online
Eilt: Für WEG (Aufruf 1) und Privateigentümer/KMU (Aufruf 2) sind Anträge nur noch bis 10.11.2026 möglich – solange Mittel da sind. Erst im Portal registrieren (Name wie im Ausweis), Antrag einreichen und erst nach Bewilligung den Auftrag vergeben.
Nur online über das Förderportal.
Worum geht’s?
Eine allgemeine Wallbox-Förderung des Bundes für Einfamilienhäuser gibt es nicht mehr (KfW 442 eingestellt). Seit 15.04.2026 fördert der Bund aber Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, einzelne Eigentümer, private Vermieter und kleinere Unternehmen.
Wer bekommt Zuschuss für Wallboxen in Mehrparteienhäusern?
- Bestehendes Mehrparteienhaus mit mindestens 3 Wohnungen, Bauantrag vor dem 24.03.2021, keine gesetzliche Nachrüstpflicht
- Antragsberechtigt: WEG und einzelne WEG-Mitglieder (Aufruf 1), KMU und Privateigentümer vermieteter Wohnungen (Aufruf 2)
- Mindestens 20 % der wohnbezogenen Stellplätze, mindestens aber 6 Stellplätze, werden vorverkabelt/elektrifiziert
- Ladeleistung max. 22 kW je Ladepunkt; Ladestrom aus erneuerbaren Energien (Ökostromvertrag oder eigene PV)
- Aufträge erst nach Bewilligung vergeben; Kostenvoranschlag bei Antrag; WEG-Beschluss spätestens 6 Monate nach Zusage
- Antrag bis 10.11.2026, solange Haushaltsmittel reichen
Wie viel gibt es?
Festbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz: max. 1.300 € nur Vorverkabelung (ohne Wallbox), max. 1.500 € mit Wallbox, max. 2.000 € mit bidirektional ladefähigem Ladepunkt. Programmvolumen bis 500 Mio. €.
Werte: Förderrichtlinie BMV vom 16.03.2026 (BAnz AT 24.03.2026 B1), Aufrufe vom 25.03.2026; Anträge 15.04.–10.11.2026
So beantragst du Zuschuss für Wallboxen in Mehrparteienhäusern
Zuständig: Digitales Antragsportal des Projektträgers (PwC) über laden-im-mehrparteienhaus.de
Frist: bis 10.11.2026
Rückwirkend: unbekannt
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Hausverwaltung
- Verbraucherzentrale
Kombinieren
Nicht zusammen mit: NRW
Gut kombinierbar mit: Günstigeres Netzentgelt für Wärmepumpe, Wallbox und Speicher
Evtl. Überschneidung mit Bereich mobilitaet. NRW: alte Landesförderung für Miet-/WEG-Gebäude eingestellt; laut elektromobilitaet.nrw (Stand Aug. 2026) neue Landesförderung "Ladeinfrastruktur kleine Mehrparteienhäuser" (progres.nrw – Emissionsarme Mobilität, Richtlinie 05.08.2026) – jetzt als Eintrag nw_ladeinfrastruktur_mehrparteienhaus erfasst (nur Gebäude mit max. 5 Stellplätzen, daher faktisch kein Doppelbezug).
Was sich ändert
Antragsfrist Aufruf 1 (WEG) und 2 (KMU/private Vermieter) endet 10.11.2026 bzw. früher bei Mittelerschöpfung; Aufruf 3 (große Wohnungsunternehmen) seit 15.10.2026 beendet. Nach dem 10.11.2026 Status auf "ausgelaufen" setzen.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir