NRW: Lebst du in NRW dauerhaft im Pflegeheim und reicht dein Geld nicht für die Investitionskosten, übernimmt das Sozialamt diesen Teil – ohne dass deine Kinder zahlen müssen.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Formular holenPDFBeispiel: Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimpflegekosten (Stadt Dortmund)PDFMerkblatt Pflegewohngeld und Sozialhilfe (Kreis Paderborn, 2025)
Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Per Post
Jedes Sozialamt hat eigene Vordrucke. Oft stellt das Heim den Antrag mit deiner Zustimmung. Pflegewohngeld und Hilfe zur Pflege werden meist im selben Antrag geprüft.
Ein formloser schriftlicher Antrag beim Sozialamt sichert den Beginn; Vordrucke und Nachweise reichst du nach.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Formloser Antrag (sichert den Monat) · Word ↓
Worum geht’s?
Die Heimrechnung besteht aus Pflegekosten, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten (ähnlich einer Kaltmiete für Gebäude und Ausstattung). Reichen Rente und Erspartes für die Investitionskosten nicht, zahlt das Sozialamt in NRW Pflegewohngeld. Das Geld geht direkt an das Heim, deine Rechnung wird kleiner. Anders als bei der Hilfe zur Pflege werden deine Kinder nicht zum Unterhalt herangezogen. Vermögen bis 10.000 € (Paare 15.000 €) darfst du behalten. Reicht das Geld auch danach nicht für den Rest der Heimkosten, kommt zusätzlich Hilfe zur Pflege infrage.
Wer bekommt NRW?
- Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5
- Du lebst dauerhaft in einer vollstationären Pflegeeinrichtung in NRW (nicht in der Kurzzeitpflege)
- Dein gewöhnlicher Aufenthalt lag vor dem Heimeinzug in NRW (Ausnahme: nahe Verwandte wohnen in der Nähe des Heims)
- Dein Einkommen (und das deines Ehe- oder Lebenspartners) reicht nach Abzug von Barbetrag, Pflege-Eigenanteil, Unterkunft und Verpflegung nicht für die Investitionskosten
- Vermögen höchstens 10.000 €, bei Paaren 15.000 €
- Das Heim ist in NRW nicht von der Förderung ausgeschlossen
Einkommen: Keine feste Grenze. Vom Einkommen werden Barbetrag, nicht gedeckte Pflegekosten, Unterkunft und Verpflegung sowie weitere 50 € Selbstbehalt abgezogen; was dann für die Investitionskosten fehlt, ist das Pflegewohngeld.
Vermögen: 10.000 € für eine Person, 15.000 € für nicht getrennt lebende Ehe- oder Lebenspartner (§ 14 Abs. 3 APG NRW)
Wie viel gibt es?
Höchstens die vollen festgesetzten Investitionskosten deines Heims. Gezahlt wird der Teil, den du nach Abzug von Barbetrag, Pflege-Eigenanteil, Unterkunft und Verpflegung sowie 50 € weiterem Selbstbehalt nicht selbst tragen kannst. Monatsbetrag = Tagessatz × 30,42.
Beispiel: Beispiel der Verbraucherzentrale NRW: Rente 3.400 €, Eigenanteil ohne Investitionskosten 3.058 €, Investitionskosten 636 € → nach Barbetrag und 50 € Selbstbehalt bleiben 139,99 € übrig, Pflegewohngeld 496,01 € im Monat.
Werte: APG NRW, Stand Gesetzestext Import 21.10.2025; Beispielwerte vdek NRW Juli 2025
So beantragst du NRW
Zuständig: Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in dem du vor dem Heimeinzug gewohnt hast
Frist: Möglichst sofort bei Heimeinzug oder sobald das Geld nicht mehr reicht. Gezahlt wird grundsätzlich ab Antrag.
Rückwirkend: höchstens 3 Monate (§ 16 Abs. 5 APG DVO NRW, Verkündungsfassung 2014)
Das brauchst du:
- Pflegegrad-Bescheid der Pflegekasse
- Heimvertrag und aktuelle Heimrechnung
- Rentenbescheide und weitere Einkommensnachweise (auch des Partners)
- Kontoauszüge und Nachweise über Vermögen (z. B. Sparbuch, Lebensversicherung)
- Personalausweis, ggf. Vollmacht oder Betreuerausweis
Dauer: einige Wochen; Bewilligung in der Regel für 12 Monate
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Heimverwaltung (darf mit Zustimmung den Antrag stellen)
- Pflegestützpunkte und Pflegeberatung der Pflegekasse
- Verbraucherzentrale NRW
- Sozialberatung von Caritas, Diakonie, AWO, VdK
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Pflegeheim, Hilfe zur Pflege, Pflege-Pauschbetrag
Pflegewohngeld geht der Hilfe zur Pflege für die Investitionskosten vor und zählt nicht als Einkommen im Sinne der Sozialhilfe. Unterhaltsansprüche gegen Kinder bleiben beim Pflegewohngeld unberücksichtigt (§ 14 Abs. 4 APG NRW).
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 03.11.2026. So prüfen wir