Hilfe zur Pflege: Reichen Rente, Pflegekasse und Erspartes nicht für die Pflege (z. B. Heim-Eigenanteil), zahlt das Sozialamt den Rest.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Formular holenFormularseiteLVR: Hilfe zur Pflege (Zuständigkeit, Formulare)Online-FormularSozialhilfegrundantrag (Rheinland, Online-Formular) Stand 11.05.2021Online-FormularHilfe zur Pflege – Fragebogen Prüfung Unterhaltsanspruch (Rheinland) Stand 29.07.2026
Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Per Post
Zuständig ist meist das Sozialamt deines Kreises/deiner kreisfreien Stadt, in bestimmten Fällen der Landschaftsverband. Schreib früh – idealerweise schon vor dem Heimeinzug – und reich Einkommens-/Vermögensnachweise nach.
Hilfe zur Pflege setzt ein, sobald das Sozialamt vom Bedarf weiß (§ 18 SGB XII) – ein formloses Schreiben sichert den Beginn.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Formloser Antrag (sichert den Monat) · Word ↓
Worum geht’s?
Hilfe zur Pflege nach SGB XII ist nachrangig: Sie springt ein, wenn Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person und des Partners nicht reichen. Kinder werden erst ab einem Jahreseinkommen über 100.000 € herangezogen (Angehörigen-Entlastungsgesetz). Das Schonvermögen liegt bei 10.000 € pro Person. Besonders häufig im Pflegeheim.
Wer bekommt Hilfe zur Pflege?
- Pflegebedürftigkeit
- Einkommen und Vermögen (inkl. Partner) reichen nicht
- Schonvermögen 10.000 €/Person (Fachwissen)
Einkommen: Einkommensgrenze nach §§ 85 ff. SGB XII; Kinder erst ab 100.000 € Jahresbrutto unterhaltspflichtig (Fachwissen)
Vermögen: 10.000 € je Person (Fachwissen)
Wie viel gibt es?
Ungedeckte Pflegekosten nach Bedarf.
Werte: ab 01.01.2026
So beantragst du Hilfe zur Pflege
Zuständig: Sozialamt der Stadt/des Kreises
Frist: Leistung erst ab Kenntnis des Sozialamts – sofort formlos melden
Rückwirkend: nein (ab Kenntnis)
Das brauchst du:
- Pflegegrad-Bescheid
- Einkommens- und Vermögensnachweise
- Heimvertrag/Kostenaufstellung
- Kontoauszüge
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Pflegestützpunkt bzw. kommunale Pflegeberatung (kostenlos)
- Pflegeberatung der Pflegekasse (kostenlos, Anspruch nach § 7a SGB XI)
- Sozialverbände VdK/SoVD (Widerspruch gegen Pflegegrad)
- Sozialberatung Caritas/Diakonie/AWO
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Pflegeheim, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Pflegegeld, NRW
Pflegeversicherungsleistungen gehen vor; Hilfe zur Pflege deckt die Lücke.
Quellen
Prüfstatus: Amtlich belegt · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir