Stadt / KreisLaufende Zahlung

Hilfe zur Pflege (Sozialamt)

Reichen Rente, Pflegekasse und Erspartes nicht für die Pflege (z. B. Heim-Eigenanteil), zahlt das Sozialamt den Rest.

Kurz gesagt

Hilfe zur Pflege: Reichen Rente, Pflegekasse und Erspartes nicht für die Pflege (z. B. Heim-Eigenanteil), zahlt das Sozialamt den Rest.

Art
Laufende Zahlung
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Sozialamt der Stadt/des Kreises
Frist
Leistung erst ab Kenntnis des Sozialamts – sofort formlos melden
Rückwirkend
nein (ab Kenntnis)
Status
aktiv
Stand
02.11.2026 · Amtlich belegt
Keine Sorge.Deine Kinder müssen in fast allen Fällen nichts zahlen. Stell den Antrag früh – das Sozialamt zahlt erst ab Kenntnis.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Per Post

    Zuständig ist meist das Sozialamt deines Kreises/deiner kreisfreien Stadt, in bestimmten Fällen der Landschaftsverband. Schreib früh – idealerweise schon vor dem Heimeinzug – und reich Einkommens-/Vermögensnachweise nach.

    Hilfe zur Pflege setzt ein, sobald das Sozialamt vom Bedarf weiß (§ 18 SGB XII) – ein formloses Schreiben sichert den Beginn.

  3. 3
    Unsere Vorlage nutzen

    Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.

    Formloser Antrag (sichert den Monat) · Word ↓

Worum geht’s?

Hilfe zur Pflege nach SGB XII ist nachrangig: Sie springt ein, wenn Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person und des Partners nicht reichen. Kinder werden erst ab einem Jahreseinkommen über 100.000 € herangezogen (Angehörigen-Entlastungsgesetz). Das Schonvermögen liegt bei 10.000 € pro Person. Besonders häufig im Pflegeheim.

Wer bekommt Hilfe zur Pflege?

  • Pflegebedürftigkeit
  • Einkommen und Vermögen (inkl. Partner) reichen nicht
  • Schonvermögen 10.000 €/Person (Fachwissen)

Einkommen: Einkommensgrenze nach §§ 85 ff. SGB XII; Kinder erst ab 100.000 € Jahresbrutto unterhaltspflichtig (Fachwissen)

Vermögen: 10.000 € je Person (Fachwissen)

Wie viel gibt es?

Ungedeckte Pflegekosten nach Bedarf.

Werte: ab 01.01.2026

So beantragst du Hilfe zur Pflege

Zuständig: Sozialamt der Stadt/des Kreises

Frist: Leistung erst ab Kenntnis des Sozialamts – sofort formlos melden

Rückwirkend: nein (ab Kenntnis)

Das brauchst du:

  • Pflegegrad-Bescheid
  • Einkommens- und Vermögensnachweise
  • Heimvertrag/Kostenaufstellung
  • Kontoauszüge

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Pflegestützpunkt bzw. kommunale Pflegeberatung (kostenlos)
  • Pflegeberatung der Pflegekasse (kostenlos, Anspruch nach § 7a SGB XI)
  • Sozialverbände VdK/SoVD (Widerspruch gegen Pflegegrad)
  • Sozialberatung Caritas/Diakonie/AWO

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: Pflegeheim, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Pflegegeld, NRW

Pflegeversicherungsleistungen gehen vor; Hilfe zur Pflege deckt die Lücke.

Quellen

Prüfstatus: Amtlich belegt · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Hilfe zur Pflege

Wie viel Hilfe zur Pflege gibt es 2026?
Ungedeckte Pflegekosten nach Bedarf.
Wer hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege?
Pflegebedürftigkeit. Einkommen und Vermögen (inkl. Partner) reichen nicht. Schonvermögen 10.000 €/Person (Fachwissen).
Wo beantrage ich Hilfe zur Pflege?
Sozialamt der Stadt/des Kreises.
Gibt es Hilfe zur Pflege auch rückwirkend?
nein (ab Kenntnis)
Kann ich Hilfe zur Pflege mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: Pflegeheim, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Pflegegeld, NRW.

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