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Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen

Spenden und viele Vereinsbeiträge an gemeinnützige Organisationen kannst du als Sonderausgaben absetzen – bis 300 € reicht der Kontoauszug als Nachweis.

Kurz gesagt

Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen: Spenden und viele Vereinsbeiträge an gemeinnützige Organisationen kannst du als Sonderausgaben absetzen – bis 300 € reicht der Kontoauszug als Nachweis.

Art
Steuervorteil
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Finanzamt – Anlage Sonderausgaben
Frist
Mit der Steuererklärung
Rückwirkend
Über freiwillige Steuererklärung bis 4 Jahre
Status
aktiv
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Ohne Belege bis 300 € einfach Kontoauszug aufheben – eintragen in der Anlage Sonderausgaben, fertig.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Mit der Steuererklärung

    In der Anlage Sonderausgaben eintragen; viele Organisationen übermitteln die Zuwendungsbestätigung inzwischen elektronisch. Bis 300 € reicht der Kontoauszug als Nachweis – Belege nur auf Anforderung einreichen.

Worum geht’s?

Spenden an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen mindern dein zu versteuerndes Einkommen (bis 20 % deiner Einkünfte). Auch Mitgliedsbeiträge sind oft abziehbar, außer bei Vereinen, die vor allem Freizeit dienen (z. B. Sportverein, Kulturverein für Mitglieder). Bis 300 € pro Spende genügt Kontoauszug plus vereinfachter Beleg der Organisation.

Wer bekommt Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen?

  • Empfänger ist steuerbegünstigt (gemeinnützig/mildtätig/kirchlich) oder eine öffentliche Stelle.
  • Zuwendungsbestätigung; bis 300 € reicht Kontoauszug + vereinfachter Beleg.
  • Wirkt nur, wenn du Einkommensteuer zahlst.

Wie viel gibt es?

Abzug als Sonderausgabe bis 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte; Ersparnis = Spende × persönlicher Grenzsteuersatz (bei 30 % also 30 % der Spende). Kein fester Höchstwert für die Gesamtrechnung (hängt von eigener Spendenhöhe ab).

Beispiel: Spenden 2026 von 400 € bei 30 % Grenzsteuersatz → ca. 120 € weniger Steuer (zzgl. Soli/Kirchensteuer-Effekt).

Werte: Veranlagungszeitraum 2026

So beantragst du Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen

Zuständig: Finanzamt – Anlage Sonderausgaben

Frist: Mit der Steuererklärung

Rückwirkend: Über freiwillige Steuererklärung bis 4 Jahre

Das brauchst du:

  • Zuwendungsbestätigung bzw. bis 300 € Kontoauszug + vereinfachter Beleg (nur auf Nachfrage)

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • ELSTER

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: Spenden und Beiträge an Parteien/Wählervereinigungen, Geld zurückholen

Kirchensteuer selbst ist ebenfalls Sonderausgabe, wird hier aber nicht als Förderung geführt.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen

Wie viel Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen gibt es 2026?
Abzug als Sonderausgabe bis 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte; Ersparnis = Spende × persönlicher Grenzsteuersatz (bei 30 % also 30 % der Spende). Kein fester Höchstwert für die Gesamtrechnung (hängt von eigener Spendenhöhe ab).
Wer hat Anspruch auf Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen?
Empfänger ist steuerbegünstigt (gemeinnützig/mildtätig/kirchlich) oder eine öffentliche Stelle. Zuwendungsbestätigung; bis 300 € reicht Kontoauszug + vereinfachter Beleg. Wirkt nur, wenn du Einkommensteuer zahlst.
Wo beantrage ich Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen?
Finanzamt – Anlage Sonderausgaben. Online-Antrag: https://www.elster.de/eportal/start
Gibt es Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen auch rückwirkend?
Über freiwillige Steuererklärung bis 4 Jahre
Kann ich Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: Spenden und Beiträge an Parteien/Wählervereinigungen, Geld zurückholen.

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