Pendlerpauschale: Für jeden Arbeitstag kannst du 38 Cent pro Kilometer einfacher Strecke zur Arbeit von der Steuer absetzen – seit 2026 ab dem ersten Kilometer.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Mit der Steuererklärung
Trag die Wege in der Anlage N ein (Vordruck 2025: Zeilen 27–50; Arbeitgeberzuschüsse Zeile 51). Alternativ als Freibetrag über den „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ (ELSTER), dann hast du monatlich mehr netto.
Worum geht’s?
Die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel – Auto, Bus, Rad oder zu Fuß. Seit 01.01.2026 gibt es einheitlich 0,38 € pro vollem Entfernungskilometer (vorher 0,30 € für die ersten 20 km). Sie zählt zu den Werbungskosten; ein Steuervorteil entsteht, wenn deine gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Ohne eigenes/überlassenes Auto ist sie auf 4.500 €/Jahr gedeckelt; höhere ÖPNV-Ticketkosten darfst du stattdessen ansetzen.
Wer bekommt Pendlerpauschale?
- Du fährst zu deiner ersten Tätigkeitsstätte (gilt auch für Azubis; Selbstständige als Betriebsausgabe)
- Je Arbeitstag einmal die einfache Entfernung (kürzeste Straßenverbindung)
- Gilt nicht für Flugstrecken und steuerfreie Sammelbeförderung
Wie viel gibt es?
Entfernungskm × Arbeitstage × 0,38 € = Werbungskosten.
Beispiel: 25 km × 220 Tage × 0,38 € = 2.090 € Werbungskosten; Mehrbetrag über dem Pauschbetrag × 30 % ≈ 250 € Ersparnis.
Werte: ab 01.01.2026
So beantragst du Pendlerpauschale
Zuständig: Finanzamt – Einkommensteuererklärung (Anlage N) oder Freibetrag im Lohnsteuerabzug
Frist: Steuererklärung; freiwillig bis 4 Jahre rückwirkend
Rückwirkend: bis 4 Jahre (freiwillige Veranlagung)
Das brauchst du:
- Arbeitsadresse, Entfernung, Arbeitstage vor Ort
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Lohnsteuerhilfeverein (für Arbeitnehmer, gegen Mitgliedsbeitrag)
- Finanzamt-Infotelefon
- Verbraucherzentrale
Kombinieren
Nicht zusammen mit: Arbeitsweg bei Behinderung
Gut kombinierbar mit: Mobilitätsprämie für Pendler mit kleinem Einkommen, Dienstrad / JobRad, Deutschlandticket Job
Steuerfreie Arbeitgeber-Zuschüsse zum ÖPNV/Jobticket (jobticket_steuerfrei) mindern die Pauschale; steuerfreie Dienstrad-Überlassung (§ 3 Nr. 37) mindert sie nicht.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir