Arbeitsweg bei Behinderung: Mit GdB ab 70 (oder ab 50 mit Merkzeichen G) darfst du für den Arbeitsweg die echten Kosten absetzen – auch Hin- und Rückweg.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Mit der Steuererklärung
Trag den Arbeitsweg in der Anlage N ein (Vordruck 2025: Zeilen 27–50) und kreuze in Zeile 28 „Behinderungsgrad mindestens 70 oder mindestens 50 und Merkzeichen G“ an (Kz 115) – dann kannst du statt der Pauschale die tatsächlichen Kosten (oder 0,30 €/gefahrenem km) ansetzen. Kopie des Schwerbehindertenausweises bereithalten; über ELSTER geht es am schnellsten.
Worum geht’s?
Normalerweise zählt nur die einfache Strecke mit 0,38 €/km. Menschen mit einem GdB von mindestens 70 oder mindestens 50 plus erheblicher Gehbehinderung (G) können stattdessen die tatsächlichen Kosten für den Arbeitsweg und Familienheimfahrten ansetzen – mit dem Auto z. B. per Kilometersatz für Hin- und Rückfahrt. Das ist oft rund doppelt so viel wie die Pauschale.
Wer bekommt Arbeitsweg bei Behinderung?
- GdB mindestens 70, oder GdB 50/60 mit Merkzeichen G
- Nachweis durch amtliche Unterlagen
Wie viel gibt es?
Mehrbetrag gegenüber Pendlerpauschale × Grenzsteuersatz. Schätzung: bei 20 km und 220 Tagen ca. 1.600 € mehr Werbungskosten × 30 % ≈ 500 €.
Werte: 2026
So beantragst du Arbeitsweg bei Behinderung
Zuständig: Finanzamt – Einkommensteuererklärung (Anlage N)
Frist: mit der Steuererklärung
Rückwirkend: bis 4 Jahre
Das brauchst du:
- Schwerbehindertenausweis/Bescheid
- ggf. Nachweis tatsächlicher Kfz-Kosten (sonst Kilometersatz)
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Lohnsteuerhilfeverein (für Arbeitnehmer, gegen Mitgliedsbeitrag)
- Finanzamt-Infotelefon
- Verbraucherzentrale
Kombinieren
Nicht zusammen mit: Pendlerpauschale
Gut kombinierbar mit: Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
Ersetzt die Pendlerpauschale (Wahlrecht) – nicht beides addieren.
Quellen
Prüfstatus: Amtlich belegt · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir