Prozesskostenhilfe: Musst du klagen oder wirst verklagt und hast wenig Geld, zahlt der Staat Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder gegen kleine Raten (höchstens 48 Monatsraten).
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Per Post
Die Erklärung (amtliches Formular, Belege in Kopie durchnummeriert) reichst du mit dem PKH-Antrag beim zuständigen Gericht ein – meist erledigt das deine Anwältin mit der Klage. Ohne Anwalt hilft die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts; Grundsicherungsbezieher legen den aktuellen Bescheid bei und sparen sich Teile des Formulars.
Für die Erklärung über die Verhältnisse besteht Formularzwang (§ 117 Abs. 4 ZPO); der Antrag selbst kann formlos gestellt werden.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Begleitschreiben zum Antrag · Word ↓
Worum geht’s?
PKH gibt es, wenn die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist. Vom Netto werden Freibeträge abgezogen (2026: 619 € für dich, 619 € Ehepartner, 282 € bei Erwerbstätigkeit, Kinder 393–518 €, Miete). Bleibt nichts übrig, ist die PKH ratenfrei; sonst zahlst du die Hälfte des Rests als Rate, max. 48 Raten. In Familiensachen heißt sie Verfahrenskostenhilfe. Vor dem Sozialgericht sind Verfahren für Versicherte und Leistungsbezieher ohnehin gerichtskostenfrei.
Wer bekommt Prozesskostenhilfe?
- Gerichtsverfahren (Klage/Verteidigung)
- Hinreichende Erfolgsaussicht, nicht mutwillig
- Einkommen/Vermögen reichen nicht für die Prozesskosten
Einkommen: Einzusetzendes Einkommen = Netto − Freibeträge (PKHB 2026) − Wohnkosten; ≤ 0 € ratenfrei, sonst Rate = 50 % (§ 115 ZPO, Fachwissen).
Vermögen: Schonvermögen entsprechend SGB XII
Wie viel gibt es?
Übernahme eigener Gerichts- und Anwaltskosten; ggf. Ratenzahlung max. 48 Monate.
Beispiel: Alleinerziehende Teilzeitkraft, 1.600 € netto, Miete 650 €, Kind 8: 1.600 − 619 − 282 − 429 − 650 = −380 € → ratenfreie PKH.
Werte: Freibeträge ab 01.01.2026 (PKHB 2026)
So beantragst du Prozesskostenhilfe
Zuständig: Beim Prozessgericht (mit Klage oder vorab)
Frist: Vor bzw. mit Verfahrensbeginn.
Rückwirkend: Nein, frühestens ab vollständigem Antrag.
Das brauchst du:
- Amtliches Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“
- Belege zu Einkommen, Miete, Unterhalt
- Darstellung des Streitverhältnisses
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Rechtsantragstelle des Gerichts
- Anwältin (über Beratungshilfe)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Beratungshilfe, Bescheid prüfen & Widerspruch einlegen
Bei Niederlage zahlt man trotz PKH die Anwaltskosten der Gegenseite (außer Arbeits-/Sozialgericht 1. Instanz, Fachwissen).
Was sich ändert
Freibeträge werden jährlich zum 01.01. neu bekanntgemacht (2027 noch nicht veröffentlicht).
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir