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Beratungshilfe (anwaltliche Beratung für 15 €)

Wenn du wenig Geld hast und rechtlichen Rat brauchst (z. B. Jobcenter-Bescheid, Mietstreit, Schulden), bekommst du mit einem Berechtigungsschein vom Amtsgericht anwaltliche Beratung und Vertretung für höchstens 15 €.

Kurz gesagt

Beratungshilfe: Wenn du wenig Geld hast und rechtlichen Rat brauchst (z. B. Jobcenter-Bescheid, Mietstreit, Schulden), bekommst du mit einem Berechtigungsschein vom Amtsgericht anwaltliche Beratung und Vertretung für höchstens 15 €.

Art
Kostenlose Hilfe
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Amtsgericht am Wohnsitz (Rechtsantragstelle) oder über die Anwältin
Frist
Vor Beratung; nachträglich spätestens 4 Wochen nach Beginn der Beratung.
Rückwirkend
Nur 4 Wochen nachträglich.
Status
aktiv seit 01.01.1981
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Mit Grundsicherungs- oder Sozialhilfebescheid geht es meist schnell: Formular ausfüllen, Bescheid mitnehmen, Schein beim Amtsgericht holen. Du kannst auch direkt zur Anwältin gehen und den Antrag binnen 4 Wochen nachreichen.
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    Einreichen: Persönlich

    Am einfachsten gehst du mit Bescheid (z. B. Grundsicherungsgeld) und Kontoauszügen zur Rechtsantragstelle deines Amtsgerichts – dort bekommst du oft sofort den Berechtigungsschein. Alternativ geht die Anwältin direkt mit dir hin und reicht den Antrag nachträglich ein (spätestens 4 Wochen nach Beratungsbeginn).

    Der Antrag muss auf dem amtlichen Formular AG I 1 gestellt werden (Formularzwang nach § 11 BerHG); mündlich zu Protokoll bei der Rechtsantragstelle geht aber.

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Worum geht’s?

Beratungshilfe gilt außerhalb eines Gerichtsverfahrens – etwa für einen Widerspruch gegen einen Jobcenter-Bescheid. Voraussetzung: geringes Einkommen (wie ratenfreie Prozesskostenhilfe), keine andere zumutbare Hilfe (Rechtsschutzversicherung, Mieterverein, Gewerkschaft) und kein mutwilliges Anliegen. Die Anwältin darf dir maximal 15 € berechnen, den Rest zahlt das Land.

Wer bekommt Beratungshilfe?

  • Kein laufendes Gerichtsverfahren
  • Einkommen so gering, dass ratenfreie Prozesskostenhilfe möglich wäre (bei Grundsicherungsbezug regelmäßig erfüllt)
  • Keine andere zumutbare Hilfe
  • Nicht mutwillig

Einkommen: Einzusetzendes Einkommen nach § 115 ZPO ≤ 0 € (Freibeträge 2026: 619 € je Partei/Ehegatte, 282 € Erwerbstätige, Kinder 393–518 €, plus Wohnkosten).

Vermögen: Schonvermögen wie Sozialhilfe (Fachwissen: 10.000 €)

Wie viel gibt es?

Eigenanteil max. 15 € je Angelegenheit; übrige Anwaltsvergütung zahlt die Landeskasse.

Beispiel: Widerspruch gegen Sanktionsbescheid: du zahlst höchstens 15 €.

Werte: 2026

So beantragst du Beratungshilfe

Zuständig: Amtsgericht am Wohnsitz (Rechtsantragstelle) oder über die Anwältin

Frist: Vor Beratung; nachträglich spätestens 4 Wochen nach Beginn der Beratung.

Rückwirkend: Nur 4 Wochen nachträglich.

Das brauchst du:

  • Amtliches Antragsformular Beratungshilfe
  • Leistungsbescheid oder Einkommensnachweise
  • Mietnachweis
  • Unterlagen zum Rechtsproblem

Dauer: Oft sofort am Schalter

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Rechtsantragstelle des Amtsgerichts
  • Sozialberatung der Wohlfahrtsverbände

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: Bescheid prüfen & Widerspruch einlegen, Kostenlose Schuldner- und Insolvenzberatung, Prozesskostenhilfe

Bei Erfolg des Widerspruchs trägt das Jobcenter die Anwaltskosten nach § 63 SGB X.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Beratungshilfe

Wie viel Beratungshilfe gibt es 2026?
Eigenanteil max. 15 € je Angelegenheit; übrige Anwaltsvergütung zahlt die Landeskasse.
Wer hat Anspruch auf Beratungshilfe?
Kein laufendes Gerichtsverfahren. Einkommen so gering, dass ratenfreie Prozesskostenhilfe möglich wäre (bei Grundsicherungsbezug regelmäßig erfüllt). Keine andere zumutbare Hilfe. Nicht mutwillig.
Wo beantrage ich Beratungshilfe?
Amtsgericht am Wohnsitz (Rechtsantragstelle) oder über die Anwältin.
Gibt es Beratungshilfe auch rückwirkend?
Nur 4 Wochen nachträglich.
Kann ich Beratungshilfe mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: Bescheid prüfen & Widerspruch einlegen, Kostenlose Schuldner- und Insolvenzberatung, Prozesskostenhilfe.

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