Beratungshilfe: Wenn du wenig Geld hast und rechtlichen Rat brauchst (z. B. Jobcenter-Bescheid, Mietstreit, Schulden), bekommst du mit einem Berechtigungsschein vom Amtsgericht anwaltliche Beratung und Vertretung für höchstens 15 €.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Persönlich
Am einfachsten gehst du mit Bescheid (z. B. Grundsicherungsgeld) und Kontoauszügen zur Rechtsantragstelle deines Amtsgerichts – dort bekommst du oft sofort den Berechtigungsschein. Alternativ geht die Anwältin direkt mit dir hin und reicht den Antrag nachträglich ein (spätestens 4 Wochen nach Beratungsbeginn).
Der Antrag muss auf dem amtlichen Formular AG I 1 gestellt werden (Formularzwang nach § 11 BerHG); mündlich zu Protokoll bei der Rechtsantragstelle geht aber.
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Begleitschreiben zum Antrag · Word ↓
Worum geht’s?
Beratungshilfe gilt außerhalb eines Gerichtsverfahrens – etwa für einen Widerspruch gegen einen Jobcenter-Bescheid. Voraussetzung: geringes Einkommen (wie ratenfreie Prozesskostenhilfe), keine andere zumutbare Hilfe (Rechtsschutzversicherung, Mieterverein, Gewerkschaft) und kein mutwilliges Anliegen. Die Anwältin darf dir maximal 15 € berechnen, den Rest zahlt das Land.
Wer bekommt Beratungshilfe?
- Kein laufendes Gerichtsverfahren
- Einkommen so gering, dass ratenfreie Prozesskostenhilfe möglich wäre (bei Grundsicherungsbezug regelmäßig erfüllt)
- Keine andere zumutbare Hilfe
- Nicht mutwillig
Einkommen: Einzusetzendes Einkommen nach § 115 ZPO ≤ 0 € (Freibeträge 2026: 619 € je Partei/Ehegatte, 282 € Erwerbstätige, Kinder 393–518 €, plus Wohnkosten).
Vermögen: Schonvermögen wie Sozialhilfe (Fachwissen: 10.000 €)
Wie viel gibt es?
Eigenanteil max. 15 € je Angelegenheit; übrige Anwaltsvergütung zahlt die Landeskasse.
Beispiel: Widerspruch gegen Sanktionsbescheid: du zahlst höchstens 15 €.
Werte: 2026
So beantragst du Beratungshilfe
Zuständig: Amtsgericht am Wohnsitz (Rechtsantragstelle) oder über die Anwältin
Frist: Vor Beratung; nachträglich spätestens 4 Wochen nach Beginn der Beratung.
Rückwirkend: Nur 4 Wochen nachträglich.
Das brauchst du:
- Amtliches Antragsformular Beratungshilfe
- Leistungsbescheid oder Einkommensnachweise
- Mietnachweis
- Unterlagen zum Rechtsproblem
Dauer: Oft sofort am Schalter
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Rechtsantragstelle des Amtsgerichts
- Sozialberatung der Wohlfahrtsverbände
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Bescheid prüfen & Widerspruch einlegen, Kostenlose Schuldner- und Insolvenzberatung, Prozesskostenhilfe
Bei Erfolg des Widerspruchs trägt das Jobcenter die Anwaltskosten nach § 63 SGB X.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir