Riester: Riester-Beiträge kannst du bis 2.100 € im Jahr von der Steuer absetzen – das Finanzamt rechnet aus, ob das mehr bringt als die Zulage.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Mit der Steuererklärung
Gib die Anlage AV mit der Steuererklärung ab; der Anbieter übermittelt die Beiträge elektronisch. Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob der Abzug günstiger ist als die Zulage (Günstigerprüfung).
Worum geht’s?
Zusätzlich zur Zulage kannst du Riester-Beiträge inklusive Zulagen bis 2.100 € im Jahr als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben (Anlage AV). Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerersparnis höher ist als die Zulage, und erstattet dir die Differenz. Lohnt sich vor allem bei mittlerem und höherem Einkommen ohne Kinder.
Wer bekommt Riester?
- Riester-Vertrag vorhanden
- Steuererklärung mit Anlage AV
Wie viel gibt es?
Abzug bis 2.100 €/Jahr (Beiträge + Zulagen). Bei 30 % Grenzsteuersatz max. 630 € Ersparnis, abzüglich mind. 175 € Grundzulage = ca. 455 € zusätzlicher Vorteil.
Werte: Veranlagungszeitraum 2026
So beantragst du Riester
Zuständig: Finanzamt (Einkommensteuererklärung, Anlage AV)
Frist: mit der Steuererklärung; freiwillige Erklärung bis 4 Jahre rückwirkend
Rückwirkend: 4 Jahre bei freiwilliger Veranlagung
Das brauchst du:
- Anlage AV
- Bescheinigung nach § 92 EStG vom Anbieter
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Lohnsteuerhilfeverein (Mitgliedsbeitrag nach Einkommen, für Rentner oft günstig)
- ELSTER-Hotline / Finanzamt-Servicestelle (kostenlos)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Riester-Zulagen
Günstigerprüfung: Nur der Steuervorteil, der über die Zulage hinausgeht, wird erstattet.
Was sich ändert
Ab 01.01.2027 § 10a EStG: Abzug bis 1.800 € Altersvorsorgebeiträge zzgl. Zulage (Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156, Art. 2).
Quellen
Prüfstatus: Amtlich belegt · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir