Steuerklassenwahl für Ehepaare: Verheiratete können ihre Steuerklassen wählen. Das ändert nicht die Jahressteuer, aber wie viel jeden Monat netto ankommt – und kann Elterngeld oder Arbeitslosengeld erhöhen.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Online beantragen oder Formular holenOnlineAntrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELSTER)FormularseiteAntrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen mit Anlage „Steuerklassenwechsel“ (Steuerklassenwechsel/Faktorverfahren) – Formular-Management-SystemFormularseiteInfoseite Lohnsteuerklassen und Faktorverfahren (Finanzverwaltung NRW)
- 2Einreichen: Online
Am schnellsten über Mein ELSTER („Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung …“, Stichwort Steuerklassenwechsel); auf Papier müssen beide Ehegatten unterschreiben. Wechsel 3/5 ↔ 4/4 ist mehrmals im Jahr möglich, gilt ab Folgemonat – Achtung: Die Wahl beeinflusst Elterngeld, ALG I und Krankengeld, und mit 3/5 oder Faktor bist du zur Steuererklärung verpflichtet.
Amtlicher Vordruck bzw. ELSTER erforderlich.
Worum geht’s?
Nach der Heirat gilt automatisch 4/4. Verdient einer deutlich mehr, bringt 3/5 mehr Netto im Monat (aber oft Nachzahlung und Pflicht zur Steuererklärung). Das Faktorverfahren (4 mit Faktor) verteilt die Steuer genau nach Einkommensanteil – weniger Nachzahlungsrisiko. Wichtig: Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld I oder Krankengeld richten sich nach dem Netto – ein rechtzeitiger Wechsel (z. B. 7 Monate vor Mutterschutz) kann sie spürbar erhöhen.
Wer bekommt Steuerklassenwahl für Ehepaare?
- Verheiratet oder eingetragene Partnerschaft, nicht dauernd getrennt lebend.
- Beide (oder einer) beziehen Arbeitslohn.
Wie viel gibt es?
Keine Ersparnis auf das Jahr – nur Verteilung der Lohnsteuer (Liquidität). Indirekter Geldvorteil bei Lohnersatzleistungen über deren Einträge.
Beispiel: Sie 4.500 €, er 1.800 € brutto: Mit 3/5 statt 4/4 im Monat mehr Netto gemeinsam, ausgeglichen über die Steuererklärung.
Werte: 2026
So beantragst du Steuerklassenwahl für Ehepaare
Zuständig: Wohnsitzfinanzamt – 'Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern' bzw. Faktorverfahren
Frist: Wechsel gilt ab dem Folgemonat; bis 30.11. für das laufende Jahr
Rückwirkend: Nein
Das brauchst du:
- Steuer-IDs beider Partner
- Für Faktorverfahren: voraussichtliche Jahresarbeitslöhne beider
Dauer: wenige Tage
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- BMF-Steuerrechner (bmf-steuerrechner.de)
- Info-Hotline Finanzämter NRW 0211 1655 1655
- Elterngeldstelle (bei geplanter Geburt)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Elterngeld, Arbeitslosengeld
Höheres Netto vor Elterngeld/ALG I kann diese Leistungen erhöhen (Fristen: für Elterngeld Steuerklassenwechsel spätestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes; Details Bereich familie_kinder bzw. arbeit_bildung). Nach Trennung: im Folgejahr Wechsel in Klasse 1/2.
Was sich ändert
Die im Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes (2024) geplante Abschaffung von 3/5 ab 2030 wurde NICHT Gesetz; 2026 unverändert.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir