Weiterbildungsgeld: Machst du eine geförderte Weiterbildung, die zu einem Berufsabschluss führt, bekommst du zusätzlich 150 € pro Monat.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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Das Weiterbildungsgeld (150 €/Monat) bekommst du automatisch zusätzlich zu ALG bzw. Bürgergeld, wenn deine abschlussorientierte Weiterbildung per Bildungsgutschein bewilligt ist. Frag in der Beratung ausdrücklich danach.
Worum geht’s?
Wer arbeitslos ist (oder Grundsicherung bekommt) und eine geförderte, abschlussorientierte Weiterbildung macht – etwa eine Umschulung oder Vorbereitung auf die Externenprüfung – erhält zusätzlich zum ALG I bzw. Grundsicherungsgeld monatlich 150 €. In der Grundsicherung gibt es das auch, wenn du nebenbei arbeitest.
Wer bekommt Weiterbildungsgeld?
- Geförderte Weiterbildung (Bildungsgutschein), die zu einem Berufsabschluss mit mind. 2 Jahren Ausbildungsdauer führt.
- Du bist arbeitslos oder bekommst Grundsicherungsgeld.
Wie viel gibt es?
Pauschal 150 € je Monat der Teilnahme.
Werte: seit 01.07.2023, 2026 unverändert
So beantragst du Weiterbildungsgeld
Zuständig: Agentur für Arbeit / Jobcenter (mit dem Bildungsgutschein)
Frist: Mit Bewilligung der Weiterbildung
Rückwirkend: –
Das brauchst du:
- Bildungsgutschein / Teilnahmebestätigung
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Weiterbildungsberatung der Agentur für Arbeit (Berufsberatung im Erwerbsleben)
- Infotelefon Weiterbildungsberatung des Bundes 030 2017 9090
- Beratung zur beruflichen Entwicklung NRW (kostenlos)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Arbeitslosengeld, Grundsicherungsgeld, Weiterbildungsprämie, Bildungsgutschein
Wird nicht auf Grundsicherungsgeld angerechnet.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir