Weiterbildungsstipendium: Hast du deine Ausbildung mit 1,9 oder besser abgeschlossen und bist unter 25, bekommst du bis zu 9.135 € für Weiterbildungen in drei Jahren – Meister, Fachwirt, Sprachkurs oder berufsbegleitendes Studium.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Formular holen
Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Per Post
Melde dich bei der Kammer, bei der dein Ausbildungsvertrag eingetragen war (IHK, HWK …) – sie schickt dir das Bewerbungsformular. Ausgefüllt mit Zeugniskopie zurück an die Kammer; Gesundheitsberufe bewerben sich direkt bei der SBB.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Begleitschreiben zum Antrag · Word ↓
Worum geht’s?
Das Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) wird über die Kammern vergeben. Es bezahlt Lehrgangs-, Prüfungs-, Fahrt- und Aufenthaltskosten fachlicher und fachübergreifender Weiterbildungen bei 10 % Eigenanteil. Im 1. Jahr gibt es zusätzlich einen IT-Bonus von 250 €.
Wer bekommt Weiterbildungsstipendium?
- Abgeschlossene anerkannte Berufsausbildung (oder Gesundheitsfachberuf).
- Abschlussnote 1,9 bzw. 87 Punkte oder besser, Top-3 im Berufswettbewerb oder begründeter Vorschlag von Betrieb/Berufsschule.
- Bei Aufnahme jünger als 25 (Verlängerung bis 3 Jahre z. B. durch Freiwilligendienst, Elternzeit).
- Noch kein Hochschulabschluss.
Einkommen: keine
Vermögen: keine
Wie viel gibt es?
Bis zu 9.135 € Gesamtförderung über max. 3 Jahre, je Maßnahme 10 % Eigenanteil; + 250 € IT-Bonus im 1. Jahr.
Werte: Aufnahmejahrgang 2026
So beantragst du Weiterbildungsstipendium
Zuständig: Zuständige Kammer/Stelle für die Berufsausbildung (IHK, HWK, …); Gesundheitsberufe direkt bei SBB
Frist: Kammerspezifische Bewerbungsfristen
Rückwirkend: Maßnahmen erst nach Aufnahme förderfähig
Das brauchst du:
- Stammblatt
- Abschlusszeugnis
- ggf. Vorschlag des Arbeitgebers
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Weiterbildungsberatung der Kammer
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Aufstiegs-BAföG, Meisterprämie NRW, Bildungsscheck 2.0 NRW
Mit Aufstiegs-BAföG kombinierbar (keine Doppelförderung derselben Kosten).
Quellen
Prüfstatus: Amtlich belegt · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir