Meisterprämie NRW: Hast du in NRW deine Meisterprüfung im Handwerk bestanden, bekommst du vom Land 2.500 € – zusätzlich zum Aufstiegs-BAföG.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Online
Antrag nur online im ESF-Portal, mit Meisterprüfungszeugnis als Upload. Ausschlussfrist: spätestens 3 Monate nach Ausstellung des Zeugnisses – sofort nach der Prüfung erledigen.
Ausschlussfrist und reines Online-Verfahren – ein formloser Antrag ersetzt den Portalantrag nicht.
Worum geht’s?
Die Meisterprämie belohnt bestandene Meisterprüfungen in zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A) und Anlage B1 der Handwerksordnung. Hauptwohnsitz in NRW zum Zeitpunkt des Prüfungsergebnisses. Zusammen mit dem Aufstiegs-BAföG lassen sich die Meisterkosten oft fast vollständig decken.
Wer bekommt Meisterprämie NRW?
- Bestandene Meisterprüfung in einem Handwerk nach Anlage A oder B Abschnitt 1 HwO.
- Hauptwohnsitz in NRW bei Feststellung des Prüfungsergebnisses.
- Noch keine Meister-/Aufstiegsprämie in NRW oder anderem Bundesland erhalten.
- Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Zeugnisausstellung.
Wie viel gibt es?
Pauschal 2.500 €.
Werte: Runderlass 01.01.2026 (geändert 19.08.2026)
So beantragst du Meisterprämie NRW
Zuständig: Online-Antragsportal des MAGS (ESF-Online-Antrag)
Frist: Innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung des Meisterzeugnisses – Ausschlussfrist.
Rückwirkend: Nein (3-Monats-Frist)
Das brauchst du:
- Meisterprüfungszeugnis
- Meldenachweis NRW
- IBAN
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Handwerkskammer (Meisterschule)
- NRW.BANK Service-Center
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Aufstiegs-BAföG, Meistergründungsprämie NRW, Weiterbildungsstipendium
Nur Handwerksmeister – IHK-Abschlüsse (Industriemeister, Fachwirt) laut Quellen nicht erfasst.
Was sich ändert
Förderkontingent begrenzt; Runderlass zuletzt geändert 19.08.2026.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir