Land · NWZuschuss

Bildungsscheck 2.0 NRW (50 %, max. 500 €)

In NRW übernimmt das Land die Hälfte deiner beruflichen Weiterbildung, bis 500 € einmal im Jahr – wenn dein zu versteuerndes Einkommen höchstens 50.000 € (Paare 100.000 €) beträgt.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
500 €max. pro Jahr
500 €einmalig, max.
50 %Fördersatz
Kurz gesagt

Bildungsscheck 2.0 NRW: In NRW übernimmt das Land die Hälfte deiner beruflichen Weiterbildung, bis 500 € einmal im Jahr – wenn dein zu versteuerndes Einkommen höchstens 50.000 € (Paare 100.000 €) beträgt.

Höhe
bis 500 € im Jahr, einmalig bis 500 €, 50 % der Kosten
Art
Zuschuss
Gilt in
Nordrhein-Westfalen
Antrag bei
Online über das ESF-Portal NRW (vor Kursbeginn)
Frist
Weiterbildung spätestens am Tag vor Kursbeginn im ESF-Onlineportal anmelden; einmal pro Kalenderjahr.
Rückwirkend
Nein
Status
befristet seit 01.02.2026
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Der Antrag läuft komplett online über das ESF-Portal NRW; die G.I.B. hilft bei technischen Fragen.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Online

    Nur online im ESF-Portal und spätestens am Tag vor Kursbeginn. Halte deinen Einkommensteuerbescheid (max. 2 Jahre alt) bereit – andere Einkommensnachweise zählen nicht; du musst selbst Rechnungsempfänger sein.

    Förderprogramm, kein Sozialleistungsanspruch – nur der Online-Antrag vor Kursbeginn zählt.

Worum geht’s?

Der Bildungsscheck 2.0 ist seit Februar 2026 die neue, rein digitale Version des NRW-Bildungsschecks. Er richtet sich an Einzelpersonen, die selbst eine berufliche Weiterbildung bezahlen. Gefördert werden 50 % der Kursgebühren, höchstens 500 €. Finanziert aus Landesmitteln und dem Europäischen Sozialfonds – der Topf (4,2 Mio. € jährlich) ist begrenzt.

Wer bekommt Bildungsscheck 2.0 NRW?

  • Wohnsitz in NRW.
  • Zu versteuerndes Jahreseinkommen max. 50.000 € (zusammen veranlagt 100.000 €).
  • Berufliche Weiterbildung, die du selbst bezahlst.
  • Einmal pro Jahr.

Einkommen: zvE max. 50.000 € (Einzelperson), 100.000 € (zusammen veranlagte Ehepaare)

Wie viel gibt es?

50 % der Weiterbildungskosten, max. 500 € je Person und Jahr.

Werte: seit 04.02.2026

So beantragst du Bildungsscheck 2.0 NRW

Zuständig: Online über das ESF-Portal NRW (vor Kursbeginn)

Frist: Weiterbildung spätestens am Tag vor Kursbeginn im ESF-Onlineportal anmelden; einmal pro Kalenderjahr.

Rückwirkend: Nein

Das brauchst du:

  • Steuerbescheid (zvE)
  • Kursangebot/Anmeldung
  • Ausweis/Meldeadresse NRW

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • G.I.B. NRW (Technik/Informationen)
  • Beratung zur beruflichen Entwicklung NRW
  • IHK/HWK-Weiterbildungsberatung

Kombinieren

Nicht zusammen mit: Bildungsgutschein

Gut kombinierbar mit: Arbeitsmittel & Fortbildungskosten absetzen, Bildungsurlaub NRW

Keine Doppelförderung derselben Kosten (z. B. mit Aufstiegs-BAföG/Bildungsgutschein) – vorab prüfen. Regel nutzt Haushalts-zvE; bei Singles ist die Grenze 50.000 €.

Was sich ändert

Laufzeit an ESF-Förderperiode 2021–2027 gebunden; Mittel begrenzt (4,2 Mio. €/Jahr) – bis Mittel erschöpft.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Bildungsscheck 2.0 NRW

Wie viel Bildungsscheck 2.0 NRW gibt es 2026?
Bis 500 € im Jahr, einmalig bis 500 €, 50 % der Kosten. 50 % der Weiterbildungskosten, max. 500 € je Person und Jahr.
Wer hat Anspruch auf Bildungsscheck 2.0 NRW?
Wohnsitz in NRW. Zu versteuerndes Jahreseinkommen max. 50.000 € (zusammen veranlagt 100.000 €). Berufliche Weiterbildung, die du selbst bezahlst. Einmal pro Jahr.
Wo beantrage ich Bildungsscheck 2.0 NRW?
Online über das ESF-Portal NRW (vor Kursbeginn). Online-Antrag: https://esf-online.nrw.de/esf-portal/authenticate.do
Gibt es Bildungsscheck 2.0 NRW auch rückwirkend?
Nein
Kann ich Bildungsscheck 2.0 NRW mit anderen Leistungen kombinieren?
Nicht gleichzeitig mit: Bildungsgutschein. Kombinierbar mit: Arbeitsmittel & Fortbildungskosten absetzen, Bildungsurlaub NRW.
Gibt es Bildungsscheck 2.0 NRW noch?
Status: befristet seit 01.02.2026. Laufzeit an ESF-Förderperiode 2021–2027 gebunden; Mittel begrenzt (4,2 Mio. €/Jahr) – bis Mittel erschöpft.

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