Bildungsscheck 2.0 NRW: In NRW übernimmt das Land die Hälfte deiner beruflichen Weiterbildung, bis 500 € einmal im Jahr – wenn dein zu versteuerndes Einkommen höchstens 50.000 € (Paare 100.000 €) beträgt.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Online
Nur online im ESF-Portal und spätestens am Tag vor Kursbeginn. Halte deinen Einkommensteuerbescheid (max. 2 Jahre alt) bereit – andere Einkommensnachweise zählen nicht; du musst selbst Rechnungsempfänger sein.
Förderprogramm, kein Sozialleistungsanspruch – nur der Online-Antrag vor Kursbeginn zählt.
Worum geht’s?
Der Bildungsscheck 2.0 ist seit Februar 2026 die neue, rein digitale Version des NRW-Bildungsschecks. Er richtet sich an Einzelpersonen, die selbst eine berufliche Weiterbildung bezahlen. Gefördert werden 50 % der Kursgebühren, höchstens 500 €. Finanziert aus Landesmitteln und dem Europäischen Sozialfonds – der Topf (4,2 Mio. € jährlich) ist begrenzt.
Wer bekommt Bildungsscheck 2.0 NRW?
- Wohnsitz in NRW.
- Zu versteuerndes Jahreseinkommen max. 50.000 € (zusammen veranlagt 100.000 €).
- Berufliche Weiterbildung, die du selbst bezahlst.
- Einmal pro Jahr.
Einkommen: zvE max. 50.000 € (Einzelperson), 100.000 € (zusammen veranlagte Ehepaare)
Wie viel gibt es?
50 % der Weiterbildungskosten, max. 500 € je Person und Jahr.
Werte: seit 04.02.2026
So beantragst du Bildungsscheck 2.0 NRW
Zuständig: Online über das ESF-Portal NRW (vor Kursbeginn)
Frist: Weiterbildung spätestens am Tag vor Kursbeginn im ESF-Onlineportal anmelden; einmal pro Kalenderjahr.
Rückwirkend: Nein
Das brauchst du:
- Steuerbescheid (zvE)
- Kursangebot/Anmeldung
- Ausweis/Meldeadresse NRW
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- G.I.B. NRW (Technik/Informationen)
- Beratung zur beruflichen Entwicklung NRW
- IHK/HWK-Weiterbildungsberatung
Kombinieren
Nicht zusammen mit: Bildungsgutschein
Gut kombinierbar mit: Arbeitsmittel & Fortbildungskosten absetzen, Bildungsurlaub NRW
Keine Doppelförderung derselben Kosten (z. B. mit Aufstiegs-BAföG/Bildungsgutschein) – vorab prüfen. Regel nutzt Haushalts-zvE; bei Singles ist die Grenze 50.000 €.
Was sich ändert
Laufzeit an ESF-Förderperiode 2021–2027 gebunden; Mittel begrenzt (4,2 Mio. €/Jahr) – bis Mittel erschöpft.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir