BundLaufende Zahlung

Kindergeld

259 € im Monat für jedes Kind – unabhängig vom Einkommen. Bis 18 immer, danach bis 25 in Ausbildung oder Studium.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
259 €max. pro Monat
3.108 €max. pro Jahr
Kurz gesagt

Kindergeld: 259 € im Monat für jedes Kind – unabhängig vom Einkommen. Bis 18 immer, danach bis 25 in Ausbildung oder Studium.

Höhe
bis 259 € im Monat
Art
Laufende Zahlung
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (Wohnort); Beschäftigte im öffentlichen Dienst ggf. bei der Familienkasse des Arbeitgebers
Frist
Keine Antragsfrist, aber Nachzahlung nur für die letzten 6 Monate vor dem Antragsmonat – direkt nach der Geburt beantragen.
Rückwirkend
max. 6 Monate (§ 70 Abs. 1 EStG)
Status
aktiv seit 1996
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Der Antrag ist kurz und geht online. Ab 2027 kommt das Kindergeld für die meisten Familien sogar automatisch – ohne Antrag.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Online

    Mit BundID (Online-Ausweis) geht der Online-Antrag komplett ohne Unterschrift auf Papier; ohne BundID druckst du den Antrag aus, unterschreibst ihn und schickst ihn per Post. Für Neugeborene gibt es Kindergeld zunehmend automatisch – prüf, ob die Familienkasse dich anschreibt. Kindergeld gibt es max. 6 Monate rückwirkend.

    Ein formloser schriftlicher Antrag wahrt die 6-Monats-Rückwirkung; KG 1 und Anlage Kind reichst du nach.

  3. 3
    Unsere Vorlage nutzen

    Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.

    Begleitschreiben zum Antrag · Word ↓

Worum geht’s?

Kindergeld ist das Grundgeld für alle Familien. Es kommt monatlich von der Familienkasse, egal wie viel du verdienst. Für Kinder bis 18 gibt es es immer, für Volljährige bis 25, solange sie zur Schule gehen, eine Ausbildung machen, studieren, einen Freiwilligendienst leisten oder (bis 21) arbeitslos gemeldet sind. Für Kinder mit Behinderung, die vor 25 eingetreten ist, auch länger.

Wer bekommt Kindergeld?

  • Kind lebt bei dir (oder du zahlst überwiegend Unterhalt)
  • Kind unter 18 – oder 18–24 in Schule, Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst, Übergangszeit (max. 4 Monate) oder bis 21 arbeitslos gemeldet
  • Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland (bzw. EU-Regeln)
  • Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel mit Erwerbsberechtigung (Niederlassungserlaubnis oder bestimmte Aufenthaltserlaubnisse)
  • Steuer-ID von dir und dem Kind

Wie viel gibt es?

Einheitlich 259 € je Kind und Monat (§ 66 EStG), unabhängig von Einkommen und Zahl der Kinder.

Beispiel: Zwei Kinder: 2 × 259 € = 518 € im Monat, 6.216 € im Jahr.

Werte: ab 01.01.2026

So beantragst du Kindergeld

Zuständig: Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (Wohnort); Beschäftigte im öffentlichen Dienst ggf. bei der Familienkasse des Arbeitgebers

Frist: Keine Antragsfrist, aber Nachzahlung nur für die letzten 6 Monate vor dem Antragsmonat – direkt nach der Geburt beantragen.

Rückwirkend: max. 6 Monate (§ 70 Abs. 1 EStG)

Das brauchst du:

  • Geburtsurkunde bzw. Steuer-ID des Kindes
  • eigene Steuer-ID
  • IBAN
  • ab 18: Schul-/Ausbildungs-/Studienbescheinigung

Dauer: meist wenige Wochen

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Familienkasse (Servicetelefon)
  • Schwangerschafts- und Familienberatungsstellen (Caritas, Diakonie, AWO, pro familia)
  • Lohnsteuerhilfeverein (für Steuerfragen)

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: Kinderzuschlag, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Kindergeld wird bei Grundsicherung/Sozialhilfe und beim Wohngeld als Einkommen (des Kindes) angerechnet. Beim Unterhaltsvorschuss wird das volle Kindergeld vom Mindestunterhalt abgezogen. In der Steuererklärung wird geprüft, ob der Kinderfreibetrag günstiger ist (Günstigerprüfung) – dann wird das Kindergeld verrechnet.

Was sich ändert

BESCHLOSSEN UND VERKÜNDET: Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes vom 15.10.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 307, ausgegeben 20.10.2026), in Kraft 01.01.2027; Umsetzung laut Bundesregierung in zwei Stufen: ab Frühjahr 2027 für Familien, die schon Kindergeld beziehen (weitere Kinder), Ende 2027 auch für erste Kinder (Sekundärquellen nennen März bzw. November 2027 – nicht amtlich). GEPLANT, NICHT BESCHLOSSEN: Erhöhung auf 267 € ab 01.01.2027 und 272 € ab 01.01.2028 (Regierungsentwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027, BT-Drs. 21/8235, 1. Lesung 08.10.2026, an Finanzausschuss überwiesen; Verabschiedung bis 02.11.2026 nicht gefunden).

Quellen

§ 66 EStG – Höhe des Kindergeldes259 € je Kind und Monat · abgerufen 02.11.2026Familienkasse/BA – Presseinfo Kindergelderhöhung 2026 (10.12.2025)259 € ab Januar 2026, automatische Anpassung · abgerufen 02.11.2026§ 70 EStG – Festsetzung und ZahlungNachzahlung nur 6 Monate rückwirkend vor Antragsmonat · abgerufen 02.11.2026Deutsches Studierendenwerk – Übersicht gesetzliche Änderungen 2026Kindergeld 259 € ab 01.01.2026 · abgerufen 02.11.2026Bundesregierung – Kindergeld künftig ohne AntragBundestag 09.07.2026, Bundesrat 25.09.2026; Umsetzung 2027 in zwei Stufen · abgerufen 02.11.2026BMF – Pressemitteilung antragsloses Kindergeld (18.03.2026)Kabinettsbeschluss antragsloses Kindergeld · abgerufen 02.11.2026Deutscher Bundestag – Einkommensteuerreformgesetz 2027, 1. Lesung (KW 41/2026)Regierungsentwurf 21/8235: Kindergeld 267 € (2027) / 272 € (2028); Kinderfreibetrag 7.128 € (2027); 1. Lesung 08.10.2026, noch nicht verabschiedet · abgerufen 02.11.2026Bundesregierung – Einkommensteuerreform 2027 (Kabinett 02.09.2026)Kindergeld 267 €/272 €, Kinderfreibeträge gesamt 10.056 € (2027) / 10.236 € (2028) – Entwurf · abgerufen 02.11.2026BGBl. 2026 I Nr. 307 vom 20.10.2026 – Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes vom 15.10.2026Verkündet 20.10.2026; Inkrafttreten 01.01.2027 · abgerufen 02.11.2026Antrag & Formulare (Recherche 03.11.2026)Formular / Antragsweg · abgerufen 03.11.2026Antrag & Formulare (Recherche 03.11.2026)Formular / Antragsweg · abgerufen 03.11.2026

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Kindergeld

Wie viel Kindergeld gibt es 2026?
Bis 259 € im Monat. Einheitlich 259 € je Kind und Monat (§ 66 EStG), unabhängig von Einkommen und Zahl der Kinder.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Kind lebt bei dir (oder du zahlst überwiegend Unterhalt). Kind unter 18 – oder 18–24 in Schule, Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst, Übergangszeit (max. 4 Monate) oder bis 21 arbeitslos gemeldet. Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland (bzw. EU-Regeln). Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel mit Erwerbsberechtigung (Niederlassungserlaubnis oder bestimmte Aufenthaltserlaubnisse). Steuer-ID von dir und dem Kind.
Wo beantrage ich Kindergeld?
Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (Wohnort); Beschäftigte im öffentlichen Dienst ggf. bei der Familienkasse des Arbeitgebers. Online-Antrag: https://web.arbeitsagentur.de/opal/kgo-antraggeburt-ui/auswahl
Gibt es Kindergeld auch rückwirkend?
max. 6 Monate (§ 70 Abs. 1 EStG)
Kann ich Kindergeld mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: Kinderzuschlag, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

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