Kindergeld: 259 € im Monat für jedes Kind – unabhängig vom Einkommen. Bis 18 immer, danach bis 25 in Ausbildung oder Studium.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Online
Mit BundID (Online-Ausweis) geht der Online-Antrag komplett ohne Unterschrift auf Papier; ohne BundID druckst du den Antrag aus, unterschreibst ihn und schickst ihn per Post. Für Neugeborene gibt es Kindergeld zunehmend automatisch – prüf, ob die Familienkasse dich anschreibt. Kindergeld gibt es max. 6 Monate rückwirkend.
Ein formloser schriftlicher Antrag wahrt die 6-Monats-Rückwirkung; KG 1 und Anlage Kind reichst du nach.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Begleitschreiben zum Antrag · Word ↓
Worum geht’s?
Kindergeld ist das Grundgeld für alle Familien. Es kommt monatlich von der Familienkasse, egal wie viel du verdienst. Für Kinder bis 18 gibt es es immer, für Volljährige bis 25, solange sie zur Schule gehen, eine Ausbildung machen, studieren, einen Freiwilligendienst leisten oder (bis 21) arbeitslos gemeldet sind. Für Kinder mit Behinderung, die vor 25 eingetreten ist, auch länger.
Wer bekommt Kindergeld?
- Kind lebt bei dir (oder du zahlst überwiegend Unterhalt)
- Kind unter 18 – oder 18–24 in Schule, Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst, Übergangszeit (max. 4 Monate) oder bis 21 arbeitslos gemeldet
- Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland (bzw. EU-Regeln)
- Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel mit Erwerbsberechtigung (Niederlassungserlaubnis oder bestimmte Aufenthaltserlaubnisse)
- Steuer-ID von dir und dem Kind
Wie viel gibt es?
Einheitlich 259 € je Kind und Monat (§ 66 EStG), unabhängig von Einkommen und Zahl der Kinder.
Beispiel: Zwei Kinder: 2 × 259 € = 518 € im Monat, 6.216 € im Jahr.
Werte: ab 01.01.2026
So beantragst du Kindergeld
Zuständig: Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (Wohnort); Beschäftigte im öffentlichen Dienst ggf. bei der Familienkasse des Arbeitgebers
Frist: Keine Antragsfrist, aber Nachzahlung nur für die letzten 6 Monate vor dem Antragsmonat – direkt nach der Geburt beantragen.
Rückwirkend: max. 6 Monate (§ 70 Abs. 1 EStG)
Das brauchst du:
- Geburtsurkunde bzw. Steuer-ID des Kindes
- eigene Steuer-ID
- IBAN
- ab 18: Schul-/Ausbildungs-/Studienbescheinigung
Dauer: meist wenige Wochen
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Familienkasse (Servicetelefon)
- Schwangerschafts- und Familienberatungsstellen (Caritas, Diakonie, AWO, pro familia)
- Lohnsteuerhilfeverein (für Steuerfragen)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Kinderzuschlag, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Kindergeld wird bei Grundsicherung/Sozialhilfe und beim Wohngeld als Einkommen (des Kindes) angerechnet. Beim Unterhaltsvorschuss wird das volle Kindergeld vom Mindestunterhalt abgezogen. In der Steuererklärung wird geprüft, ob der Kinderfreibetrag günstiger ist (Günstigerprüfung) – dann wird das Kindergeld verrechnet.
Was sich ändert
BESCHLOSSEN UND VERKÜNDET: Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes vom 15.10.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 307, ausgegeben 20.10.2026), in Kraft 01.01.2027; Umsetzung laut Bundesregierung in zwei Stufen: ab Frühjahr 2027 für Familien, die schon Kindergeld beziehen (weitere Kinder), Ende 2027 auch für erste Kinder (Sekundärquellen nennen März bzw. November 2027 – nicht amtlich). GEPLANT, NICHT BESCHLOSSEN: Erhöhung auf 267 € ab 01.01.2027 und 272 € ab 01.01.2028 (Regierungsentwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027, BT-Drs. 21/8235, 1. Lesung 08.10.2026, an Finanzausschuss überwiesen; Verabschiedung bis 02.11.2026 nicht gefunden).
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir