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Anerkennungszuschuss – Kosten der Berufsanerkennung erstattet

Bis zu 600 € für Gebühren, Übersetzungen und Beglaubigungen, wenn du deinen ausländischen Berufs- oder Studienabschluss in Deutschland anerkennen lassen willst – dazu bis zu 3.000 € für nötige Anpassungsqualifizierungen.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
600 €einmalig, max.
Kurz gesagt

Anerkennungszuschuss: Bis zu 600 € für Gebühren, Übersetzungen und Beglaubigungen, wenn du deinen ausländischen Berufs- oder Studienabschluss in Deutschland anerkennen lassen willst – dazu bis zu 3.000 € für nötige Anpassungsqualifizierungen.

Höhe
einmalig bis 600 €
Art
Zuschuss
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Zentrale Förderstelle Anerkennungszuschuss beim Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb), Chemnitz – Antrag online
Frist
Vor Beginn der kostenpflichtigen Schritte beantragen (vor dem Anerkennungsantrag bzw. der ZAB-Bewertung). Letzter Antragstag: 30.06.2027. Kosten innerhalb von 9 Monaten nach der Förderzusage einreichen.
Rückwirkend
nein (Kosten vor der Antragstellung werden nicht erstattet)
Status
befristet seit 01.01.2025, bis 30.06.2027
Stand
03.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Der Antrag geht online und ist kurz. Die IQ-Beratungsstellen und die Kammern beraten dich kostenlos zur Anerkennung und helfen beim Antrag. Wichtig ist nur die Reihenfolge: erst den Zuschuss beantragen, dann die Anerkennung.
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    Einreichen: Online

    Stell den Antrag online, bevor du die Anerkennung beantragst. Nach der Förderzusage reichst du die Rechnungen mit dem Auszahlungsformular ein; auf Wunsch zahlt die Förderstelle direkt an die Stelle, die die Rechnung gestellt hat.

    Kein formloser Antrag vorgesehen – nur über das digitale Antragsformular der Förderstelle.

Worum geht’s?

Die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses kostet Geld: Gebühren der Anerkennungsstelle, Übersetzungen, Beglaubigungen, Gutachten. Der Anerkennungszuschuss des Bundes übernimmt diese Kosten mit bis zu 600 €, für eine Qualifikationsanalyse zusätzlich bis zu 1.200 €. Stellt die Anerkennungsstelle wesentliche Unterschiede fest, gibt es für Anpassungslehrgänge, Vorbereitungskurse auf Kenntnis- oder Eignungsprüfungen und Prüfungsgebühren bis zu 3.000 €. Auch die Zeugnisbewertung eines ausländischen Hochschulabschlusses bei der ZAB wird gefördert. Sprachkurse, Lernmittel und Lebenshaltungskosten zahlt der Zuschuss nicht.

Wer bekommt Anerkennungszuschuss?

  • Du hast deine Berufsqualifikation im Ausland erworben und willst sie in Deutschland anerkennen lassen – oder du willst deinen ausländischen Hochschulabschluss bei der ZAB bewerten lassen.
  • Du wohnst in Deutschland (Hauptwohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt). Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus spielen keine Rolle.
  • Dein Jahreseinkommen liegt bei höchstens 32.000 € (Ehepaare/Lebenspartner bei gemeinsamer Veranlagung: 50.000 €). Gezählt wird die Summe der positiven Einkünfte abzüglich der Freibeträge für Kinder.
  • Die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder ein Landesprogramm fördern deine Anerkennung nicht schon.
  • Für die Qualifizierungsförderung: Du hast einen Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit oder eine auferlegte Ausgleichsmaßnahme.
  • Du stellst den Antrag, bevor die Kosten entstehen (vor dem Anerkennungsantrag).

Einkommen: Summe der positiven Einkünfte (§ 2 Abs. 1 und 2 EStG) abzüglich Kinderfreibeträge höchstens 32.000 €/Jahr, bei gemeinsam veranlagten Ehe-/Lebenspartnern 50.000 €/Jahr; kein Verlustausgleich.

Vermögen: Keine Vermögensgrenze; ausgeschlossen ist aber, wer ein Insolvenzverfahren laufen hat oder eine Vermögensauskunft abgegeben hat.

Wie viel gibt es?

Erstattet werden die nachgewiesenen Kosten als Festbetrag: bis zu 600 € für das Anerkennungsverfahren bzw. die ZAB-Zeugnisbewertung (Gebühren, Übersetzungen, Beglaubigungen, Gutachten), zusätzlich bis zu 1.200 € für eine Qualifikationsanalyse und bis zu 3.000 € für Qualifizierungen zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede (Anpassungslehrgänge, Prüfungsvorbereitung, Prüfungsgebühren, Fahrt- und Unterkunftskosten dafür). Ein Auszahlungsantrag soll mindestens 100 € umfassen.

Beispiel: Gebühr der Anerkennungsstelle 400 € plus 150 € für beglaubigte Übersetzungen: Du bekommst die 550 € erstattet.

Werte: Richtlinie vom 09.01.2025 (BAnz AT 09.01.2025 B1), gültig für Anträge ab 01.01.2025

So beantragst du Anerkennungszuschuss

Zuständig: Zentrale Förderstelle Anerkennungszuschuss beim Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb), Chemnitz – Antrag online

Frist: Vor Beginn der kostenpflichtigen Schritte beantragen (vor dem Anerkennungsantrag bzw. der ZAB-Bewertung). Letzter Antragstag: 30.06.2027. Kosten innerhalb von 9 Monaten nach der Förderzusage einreichen.

Rückwirkend: nein (Kosten vor der Antragstellung werden nicht erstattet)

Das brauchst du:

  • Meldebestätigung (Nachweis Wohnsitz in Deutschland)
  • Einkommens- bzw. Gehaltsnachweise
  • Angaben zum ausländischen Abschluss und zum deutschen Referenzberuf
  • Bei Bezug von Grundsicherungsgeld/ALG oder Arbeitsuchendmeldung: Anlage B mit Bestätigung von Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter
  • Für die Auszahlung: Rechnungen bzw. Gebührenbescheide und Zahlungsnachweise
  • Für Qualifizierungsförderung: Bescheid über teilweise Gleichwertigkeit bzw. Ausgleichsmaßnahme

Dauer: einige Wochen

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • IQ-Beratungsstellen zur Anerkennung (Netzwerk IQ)
  • Kammern (IHK, HWK) und zuständige Anerkennungsstellen
  • Förderstelle f-bb: Telefon 0371 4331122-22, anerkennungszuschuss@f-bb.de

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: Grundsicherungsgeld, Arbeitslosengeld

Wer Grundsicherungsgeld oder Arbeitslosengeld bekommt oder arbeitsuchend gemeldet ist, kann den Zuschuss beantragen, muss aber die Anlage B (Bestätigung von Agentur für Arbeit/Jobcenter) beilegen. Fördert die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Anerkennung schon (z. B. über das Vermittlungsbudget oder einen Bildungsgutschein), gibt es keinen Anerkennungszuschuss – deren Förderung hat Vorrang. Auch Landesprogramme zur Anerkennung gehen vor.

Was sich ändert

Anträge auf Aufnahme in die Förderung sind letztmalig am 30.06.2027 möglich; Auszahlungsanträge spätestens bis 30.09.2028; die Richtlinie gilt bis 31.12.2028. Eine Verlängerung ist nicht bekannt.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 03.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Anerkennungszuschuss

Wie viel Anerkennungszuschuss gibt es 2026?
Einmalig bis 600 €. Erstattet werden die nachgewiesenen Kosten als Festbetrag: bis zu 600 € für das Anerkennungsverfahren bzw. die ZAB-Zeugnisbewertung (Gebühren, Übersetzungen, Beglaubigungen, Gutachten), zusätzlich bis zu 1.200 € für eine Qualifikationsanalyse und bis zu 3.000 € für Qualifizierungen zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede (Anpassungslehrgänge, Prüfungsvorbereitung, Prüfungsgebühren, Fahrt- und Unterkunftskosten dafür). Ein Auszahlungsantrag soll mindestens 100 € umfassen.
Wer hat Anspruch auf Anerkennungszuschuss?
Du hast deine Berufsqualifikation im Ausland erworben und willst sie in Deutschland anerkennen lassen – oder du willst deinen ausländischen Hochschulabschluss bei der ZAB bewerten lassen. Du wohnst in Deutschland (Hauptwohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt). Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus spielen keine Rolle. Dein Jahreseinkommen liegt bei höchstens 32.000 € (Ehepaare/Lebenspartner bei gemeinsamer Veranlagung: 50.000 €). Gezählt wird die Summe der positiven Einkünfte abzüglich der Freibeträge für Kinder. Die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder ein Landesprogramm fördern deine Anerkennung nicht schon. Für die Qualifizierungsförderung: Du hast einen Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit oder eine auferlegte Ausgleichsmaßnahme. Du stellst den Antrag, bevor die Kosten entstehen (vor dem Anerkennungsantrag).
Wo beantrage ich Anerkennungszuschuss?
Zentrale Förderstelle Anerkennungszuschuss beim Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb), Chemnitz – Antrag online. Online-Antrag: https://antrag.anerkennungszuschuss.de/start
Gibt es Anerkennungszuschuss auch rückwirkend?
nein (Kosten vor der Antragstellung werden nicht erstattet)
Kann ich Anerkennungszuschuss mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: Grundsicherungsgeld, Arbeitslosengeld.
Gibt es Anerkennungszuschuss noch?
Status: befristet seit 01.01.2025, bis 30.06.2027. Anträge auf Aufnahme in die Förderung sind letztmalig am 30.06.2027 möglich; Auszahlungsanträge spätestens bis 30.09.2028; die Richtlinie gilt bis 31.12.2028. Eine Verlängerung ist nicht bekannt.

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