Anerkennungszuschuss: Bis zu 600 € für Gebühren, Übersetzungen und Beglaubigungen, wenn du deinen ausländischen Berufs- oder Studienabschluss in Deutschland anerkennen lassen willst – dazu bis zu 3.000 € für nötige Anpassungsqualifizierungen.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Online
Stell den Antrag online, bevor du die Anerkennung beantragst. Nach der Förderzusage reichst du die Rechnungen mit dem Auszahlungsformular ein; auf Wunsch zahlt die Förderstelle direkt an die Stelle, die die Rechnung gestellt hat.
Kein formloser Antrag vorgesehen – nur über das digitale Antragsformular der Förderstelle.
Worum geht’s?
Die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses kostet Geld: Gebühren der Anerkennungsstelle, Übersetzungen, Beglaubigungen, Gutachten. Der Anerkennungszuschuss des Bundes übernimmt diese Kosten mit bis zu 600 €, für eine Qualifikationsanalyse zusätzlich bis zu 1.200 €. Stellt die Anerkennungsstelle wesentliche Unterschiede fest, gibt es für Anpassungslehrgänge, Vorbereitungskurse auf Kenntnis- oder Eignungsprüfungen und Prüfungsgebühren bis zu 3.000 €. Auch die Zeugnisbewertung eines ausländischen Hochschulabschlusses bei der ZAB wird gefördert. Sprachkurse, Lernmittel und Lebenshaltungskosten zahlt der Zuschuss nicht.
Wer bekommt Anerkennungszuschuss?
- Du hast deine Berufsqualifikation im Ausland erworben und willst sie in Deutschland anerkennen lassen – oder du willst deinen ausländischen Hochschulabschluss bei der ZAB bewerten lassen.
- Du wohnst in Deutschland (Hauptwohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt). Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus spielen keine Rolle.
- Dein Jahreseinkommen liegt bei höchstens 32.000 € (Ehepaare/Lebenspartner bei gemeinsamer Veranlagung: 50.000 €). Gezählt wird die Summe der positiven Einkünfte abzüglich der Freibeträge für Kinder.
- Die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder ein Landesprogramm fördern deine Anerkennung nicht schon.
- Für die Qualifizierungsförderung: Du hast einen Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit oder eine auferlegte Ausgleichsmaßnahme.
- Du stellst den Antrag, bevor die Kosten entstehen (vor dem Anerkennungsantrag).
Einkommen: Summe der positiven Einkünfte (§ 2 Abs. 1 und 2 EStG) abzüglich Kinderfreibeträge höchstens 32.000 €/Jahr, bei gemeinsam veranlagten Ehe-/Lebenspartnern 50.000 €/Jahr; kein Verlustausgleich.
Vermögen: Keine Vermögensgrenze; ausgeschlossen ist aber, wer ein Insolvenzverfahren laufen hat oder eine Vermögensauskunft abgegeben hat.
Wie viel gibt es?
Erstattet werden die nachgewiesenen Kosten als Festbetrag: bis zu 600 € für das Anerkennungsverfahren bzw. die ZAB-Zeugnisbewertung (Gebühren, Übersetzungen, Beglaubigungen, Gutachten), zusätzlich bis zu 1.200 € für eine Qualifikationsanalyse und bis zu 3.000 € für Qualifizierungen zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede (Anpassungslehrgänge, Prüfungsvorbereitung, Prüfungsgebühren, Fahrt- und Unterkunftskosten dafür). Ein Auszahlungsantrag soll mindestens 100 € umfassen.
Beispiel: Gebühr der Anerkennungsstelle 400 € plus 150 € für beglaubigte Übersetzungen: Du bekommst die 550 € erstattet.
Werte: Richtlinie vom 09.01.2025 (BAnz AT 09.01.2025 B1), gültig für Anträge ab 01.01.2025
So beantragst du Anerkennungszuschuss
Zuständig: Zentrale Förderstelle Anerkennungszuschuss beim Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb), Chemnitz – Antrag online
Frist: Vor Beginn der kostenpflichtigen Schritte beantragen (vor dem Anerkennungsantrag bzw. der ZAB-Bewertung). Letzter Antragstag: 30.06.2027. Kosten innerhalb von 9 Monaten nach der Förderzusage einreichen.
Rückwirkend: nein (Kosten vor der Antragstellung werden nicht erstattet)
Das brauchst du:
- Meldebestätigung (Nachweis Wohnsitz in Deutschland)
- Einkommens- bzw. Gehaltsnachweise
- Angaben zum ausländischen Abschluss und zum deutschen Referenzberuf
- Bei Bezug von Grundsicherungsgeld/ALG oder Arbeitsuchendmeldung: Anlage B mit Bestätigung von Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter
- Für die Auszahlung: Rechnungen bzw. Gebührenbescheide und Zahlungsnachweise
- Für Qualifizierungsförderung: Bescheid über teilweise Gleichwertigkeit bzw. Ausgleichsmaßnahme
Dauer: einige Wochen
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- IQ-Beratungsstellen zur Anerkennung (Netzwerk IQ)
- Kammern (IHK, HWK) und zuständige Anerkennungsstellen
- Förderstelle f-bb: Telefon 0371 4331122-22, anerkennungszuschuss@f-bb.de
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Grundsicherungsgeld, Arbeitslosengeld
Wer Grundsicherungsgeld oder Arbeitslosengeld bekommt oder arbeitsuchend gemeldet ist, kann den Zuschuss beantragen, muss aber die Anlage B (Bestätigung von Agentur für Arbeit/Jobcenter) beilegen. Fördert die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Anerkennung schon (z. B. über das Vermittlungsbudget oder einen Bildungsgutschein), gibt es keinen Anerkennungszuschuss – deren Förderung hat Vorrang. Auch Landesprogramme zur Anerkennung gehen vor.
Was sich ändert
Anträge auf Aufnahme in die Förderung sind letztmalig am 30.06.2027 möglich; Auszahlungsanträge spätestens bis 30.09.2028; die Richtlinie gilt bis 31.12.2028. Eine Verlängerung ist nicht bekannt.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 03.11.2026. So prüfen wir