Ausbildungsfreibetrag für Eltern: Ist dein volljähriges Kind in Ausbildung oder Studium und wohnt auswärts, kannst du zusätzlich 1.200 € im Jahr steuerlich abziehen.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Mit der Steuererklärung
Den Freibetrag beantragst du als Elternteil in der Anlage Kind deiner Steuererklärung – am einfachsten über Mein ELSTER. Voraussetzung: volljähriges Kind in Ausbildung, auswärts untergebracht, Kindergeldanspruch.
Worum geht’s?
Der Freibetrag deckt den Sonderbedarf eines volljährigen Kindes, das für Ausbildung oder Studium nicht mehr bei dir wohnt und für das du Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag bekommst. Für jeden Monat, in dem die Voraussetzungen nicht vorliegen, gibt es ein Zwölftel weniger. Getrennte Eltern teilen ihn sich (anderer Schlüssel auf Antrag).
Wer bekommt Ausbildungsfreibetrag für Eltern?
- Kind ist volljährig, in Berufsausbildung/Studium und auswärts untergebracht.
- Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag für dieses Kind.
Wie viel gibt es?
Freibetrag 1.200 €/Jahr je Kind (zeitanteilig); Ersparnis bei 30 % ≈ 360 €.
Werte: seit 2023, 2026 unverändert
So beantragst du Ausbildungsfreibetrag für Eltern
Zuständig: Einkommensteuererklärung (Anlage Kind)
Frist: bis 4 Jahre rückwirkend
Rückwirkend: 4 Jahre
Das brauchst du:
- Ausbildungs-/Immatrikulationsnachweis
- Adresse des Kindes
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Lohnsteuerhilfeverein (für Arbeitnehmer, Beitrag nach Einkommen)
- ELSTER (kostenlos, Finanzamt)
- Finanzamt-Servicestelle
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Kindergeld, Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung, BAföG für Studierende
Seit 2023 keine Anrechnung eigener Bezüge des Kindes mehr. Regel ist grob: Kinder-Detailfelder (kind_alter >= 18, kind_status in [ausbildung, studium], kind_im_haushalt == false) bitte in der Engine pro Kind prüfen.
Quellen
Prüfstatus: Amtlich belegt · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir