Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung: Steuerlicher Freibetrag von zusammen 9.756 € je Kind (2026). Das Finanzamt prüft automatisch, ob er dir mehr bringt als das Kindergeld.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Mit der Steuererklärung
Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, ob Freibeträge günstiger sind als das Kindergeld (Günstigerprüfung) – du musst nur die Anlage Kind ausfüllen.
Worum geht’s?
Statt Kindergeld kann der Kinderfreibetrag günstiger sein – vor allem bei höherem Einkommen. Du musst nichts wählen: Bei der Steuererklärung rechnet das Finanzamt beides durch (Günstigerprüfung). Ist der Freibetrag besser, bekommst du die Differenz als Steuerersparnis; das schon erhaltene Kindergeld wird verrechnet. Außerdem senken die Freibeträge immer Soli und Kirchensteuer.
Wer bekommt Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung?
- Gleiche Kinder wie beim Kindergeld
- Lohnt sich spürbar erst ab einem zu versteuernden Einkommen von grob 36.000 € (Alleinstehende) bzw. 66.000 € (Paare) – Richtwert aus Sekundärquelle
Wie viel gibt es?
Freibeträge je Kind bei Zusammenveranlagung: Kinderfreibetrag 6.828 € (2 × 3.414 €) + BEA 2.928 € (2 × 1.464 €) = 9.756 €. Steuerwirkung = 9.756 € × Grenzsteuersatz. Gegengerechnet wird das Kindergeld (3.108 €/Jahr).
Beispiel: Paar mit zvE 120.000 €, ein Kind: Steuerwirkung ca. 4.100 €, abzüglich 3.108 € Kindergeld = rund 990 € zusätzliche Entlastung.
Werte: Veranlagungsjahr 2026
So beantragst du Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung
Zuständig: Finanzamt – Einkommensteuererklärung mit Anlage Kind
Frist: Mit der Steuererklärung (Pflichtveranlagung: 31.07. des Folgejahres bzw. später mit Berater; freiwillig 4 Jahre)
Rückwirkend: Über die freiwillige Steuererklärung bis 4 Jahre rückwirkend
Das brauchst du:
- Steuer-ID des Kindes
- Angaben zum anderen Elternteil
- ab 18: Ausbildungsnachweise
Dauer: mit dem Steuerbescheid
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Lohnsteuerhilfeverein (Mitgliedsbeitrag einkommensabhängig)
- ELSTER (kostenlos)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Kindergeld, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen
Nicht zusätzlich zum Kindergeld: Bei der Günstigerprüfung wird das Kindergeld gegengerechnet. In der Gesamtrechnung nur den Mehrvorteil über das Kindergeld hinaus ansetzen.
Was sich ändert
GEPLANT, NICHT BESCHLOSSEN: Kinderfreibetrag 7.128 € ab 2027 (Freibeträge gesamt 10.056 €), 10.236 € gesamt ab 2028 (Regierungsentwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027, 1. Lesung 08.10.2026).
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir