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Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung (BEA)

Steuerlicher Freibetrag von zusammen 9.756 € je Kind (2026). Das Finanzamt prüft automatisch, ob er dir mehr bringt als das Kindergeld.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
990 €max. Steuervorteil / Jahr (keine Auszahlung)
Kurz gesagt

Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung: Steuerlicher Freibetrag von zusammen 9.756 € je Kind (2026). Das Finanzamt prüft automatisch, ob er dir mehr bringt als das Kindergeld.

Höhe
bis 990 € im Jahr
Art
Steuervorteil
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Finanzamt – Einkommensteuererklärung mit Anlage Kind
Frist
Mit der Steuererklärung (Pflichtveranlagung: 31.07. des Folgejahres bzw. später mit Berater; freiwillig 4 Jahre)
Rückwirkend
Über die freiwillige Steuererklärung bis 4 Jahre rückwirkend
Status
aktiv seit 1996
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Du trägst nur dein Kind in der Anlage Kind ein – rechnen tut das Finanzamt. Ein Lohnsteuerhilfeverein hilft günstig.
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Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Mit der Steuererklärung

    Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, ob Freibeträge günstiger sind als das Kindergeld (Günstigerprüfung) – du musst nur die Anlage Kind ausfüllen.

Worum geht’s?

Statt Kindergeld kann der Kinderfreibetrag günstiger sein – vor allem bei höherem Einkommen. Du musst nichts wählen: Bei der Steuererklärung rechnet das Finanzamt beides durch (Günstigerprüfung). Ist der Freibetrag besser, bekommst du die Differenz als Steuerersparnis; das schon erhaltene Kindergeld wird verrechnet. Außerdem senken die Freibeträge immer Soli und Kirchensteuer.

Wer bekommt Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung?

  • Gleiche Kinder wie beim Kindergeld
  • Lohnt sich spürbar erst ab einem zu versteuernden Einkommen von grob 36.000 € (Alleinstehende) bzw. 66.000 € (Paare) – Richtwert aus Sekundärquelle

Wie viel gibt es?

Freibeträge je Kind bei Zusammenveranlagung: Kinderfreibetrag 6.828 € (2 × 3.414 €) + BEA 2.928 € (2 × 1.464 €) = 9.756 €. Steuerwirkung = 9.756 € × Grenzsteuersatz. Gegengerechnet wird das Kindergeld (3.108 €/Jahr).

Beispiel: Paar mit zvE 120.000 €, ein Kind: Steuerwirkung ca. 4.100 €, abzüglich 3.108 € Kindergeld = rund 990 € zusätzliche Entlastung.

Werte: Veranlagungsjahr 2026

So beantragst du Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung

Zuständig: Finanzamt – Einkommensteuererklärung mit Anlage Kind

Frist: Mit der Steuererklärung (Pflichtveranlagung: 31.07. des Folgejahres bzw. später mit Berater; freiwillig 4 Jahre)

Rückwirkend: Über die freiwillige Steuererklärung bis 4 Jahre rückwirkend

Das brauchst du:

  • Steuer-ID des Kindes
  • Angaben zum anderen Elternteil
  • ab 18: Ausbildungsnachweise

Dauer: mit dem Steuerbescheid

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Lohnsteuerhilfeverein (Mitgliedsbeitrag einkommensabhängig)
  • ELSTER (kostenlos)

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: Kindergeld, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen

Nicht zusätzlich zum Kindergeld: Bei der Günstigerprüfung wird das Kindergeld gegengerechnet. In der Gesamtrechnung nur den Mehrvorteil über das Kindergeld hinaus ansetzen.

Was sich ändert

GEPLANT, NICHT BESCHLOSSEN: Kinderfreibetrag 7.128 € ab 2027 (Freibeträge gesamt 10.056 €), 10.236 € gesamt ab 2028 (Regierungsentwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027, 1. Lesung 08.10.2026).

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung

Wie viel Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung gibt es 2026?
Bis 990 € im Jahr. Freibeträge je Kind bei Zusammenveranlagung: Kinderfreibetrag 6.828 € (2 × 3.414 €) + BEA 2.928 € (2 × 1.464 €) = 9.756 €. Steuerwirkung = 9.756 € × Grenzsteuersatz. Gegengerechnet wird das Kindergeld (3.108 €/Jahr).
Wer hat Anspruch auf Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung?
Gleiche Kinder wie beim Kindergeld. Lohnt sich spürbar erst ab einem zu versteuernden Einkommen von grob 36.000 € (Alleinstehende) bzw. 66.000 € (Paare) – Richtwert aus Sekundärquelle.
Wo beantrage ich Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung?
Finanzamt – Einkommensteuererklärung mit Anlage Kind. Online-Antrag: https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/est
Gibt es Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung auch rückwirkend?
Über die freiwillige Steuererklärung bis 4 Jahre rückwirkend
Kann ich Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: Kindergeld, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen.

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