EXIST-Gründungsstipendium: 12 Monate Stipendium von 1.000 € bis 3.000 € im Monat (plus 150 € je Kind), Sachmittel bis 10.000 € bzw. 30.000 € im Team und 5.000 € Coaching – für innovative Gründungsideen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Online
Die Hochschule lädt den Antrag in easy-Online hoch (per Post eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt). Du arbeitest den Antrag zusammen mit dem Gründungsnetzwerk aus.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Antrag / Anfrage an die Stelle · Word ↓
Worum geht’s?
Das EXIST-Gründungsstipendium des Bundeswirtschaftsministeriums (mit ESF Plus) finanziert ein Jahr lang die Vorbereitung einer innovativen Gründung: Du bekommst ein persönliches Stipendium für deinen Lebensunterhalt, dein Team Geld für Sachausgaben und Coaching. Dazu kommen ein Mentor oder eine Mentorin an der Hochschule, ein Arbeitsplatz und das Gründungsnetzwerk. Gefördert werden Studierende (ab der Hälfte des Studiums), Absolventinnen und Absolventen sowie Forschende bis fünf Jahre nach Abschluss oder Ausscheiden. Den Antrag stellt nicht das Team selbst, sondern die Hochschule oder Forschungseinrichtung. Klassische freiberufliche Gründungen (z. B. eine Arzt- oder Anwaltspraxis) und kleine Abwandlungen bestehender Produkte werden nicht gefördert.
Wer bekommt EXIST-Gründungsstipendium?
- Du willst eine innovative, technologie- oder wissensbasierte Gründungsidee umsetzen, die im Umfeld einer Hochschule oder Forschungseinrichtung entstanden ist.
- Du bist Studierende/r (mindestens die Hälfte des Studiums geschafft), Absolvent/in oder Wissenschaftler/in – Abschluss bzw. Ausscheiden höchstens fünf Jahre her. Eine Person mit Berufsausbildung oder älterem Abschluss kann im Team mitmachen.
- Mindestens eine Person im Team hat einen Hochschulabschluss; das Team besteht nicht mehrheitlich aus Studierenden.
- Eine Hochschule oder Forschungseinrichtung mit Gründungsnetzwerk stellt den Antrag und stellt dir einen Mentor oder eine Mentorin.
- Das Unternehmen ist bei Projektbeginn noch nicht gegründet.
- Kein gleichzeitiges anderes Stipendium, keine aktive Beschäftigung und keine andere Förderung des Lebensunterhalts; Nebenjob höchstens 20 Stunden im Monat.
Wie viel gibt es?
Stipendium für 12 Monate je nach Abschluss: Promovierte 3.000 €, Hochschulabsolvent/innen 2.500 €, Gründende mit Berufsabschluss 2.000 €, Studierende 1.000 € im Monat; plus 150 € je Kind und Monat. Sozialversicherungskosten sind im Stipendium enthalten. Zusätzlich für das Projekt: Sachausgaben bis 10.000 € (Einzelgründung) bzw. 30.000 € (Team) und 5.000 € für Coaching.
Beispiel: Zwei Masterabsolventinnen und ein promovierter Gründer starten ein Software-Projekt: zusammen 8.000 € Stipendium (2 × 2.500 € + 3.000 €) im Monat für ein Jahr plus bis zu 30.000 € Sachmittel und 5.000 € Coaching.
Werte: Förderrichtlinie vom 11.04.2023, gültig bis 31.12.2029; Programmseite exist.de, Stand 03.11.2026
So beantragst du EXIST-Gründungsstipendium
Zuständig: Gründungsnetzwerk bzw. Transferstelle deiner Hochschule oder Forschungseinrichtung; Einreichung durch die Einrichtung beim Projektträger Jülich (easy-Online)
Frist: Keine festen Fristen, laufende Antragstellung. Früh Kontakt zum Gründungsnetzwerk aufnehmen – die Vorbereitung dauert, die Begutachtung mehrere Wochen. Unternehmen erst nach Förderbeginn gründen.
Rückwirkend: nein
Das brauchst du:
- Projektbeschreibung / Ideenpapier
- Finanzplanung und Sachmittelplanung
- Teamdarstellung mit Lebensläufen
- Nachweise zu Studium/Abschluss
- Mentoren- und Betreuungszusage der Hochschule
Dauer: mehrere Wochen bis Monate
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Gründungsnetzwerk / Gründungsberatung deiner Hochschule
- Projektträger Jülich (PtJ)
Kombinieren
Nicht zusammen mit: Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, Gründungsstipendium.NRW, BAföG für Studierende, Deutschlandstipendium, Stipendium eines Begabtenförderungswerks
Laut Richtlinie ist eine zeitgleiche Kombination mit einem anderen Stipendium, einem aktiven Beschäftigungsverhältnis oder einem Förderprogramm zur Finanzierung des Lebensunterhalts ausgeschlossen. Ein ruhendes Arbeitsverhältnis (Gründungssabbatical) ist erlaubt.
Was sich ändert
Die aktuelle Förderrichtlinie gilt bis 31.12.2029.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 03.11.2026. So prüfen wir