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progres.nrw – Zuschuss für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

Das Land NRW gibt bis 2.000 € je Wohnung für eine zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung bzw. 200 € je Raum (max. 1.000 €) für dezentrale Geräte – auch Privatpersonen können das beantragen.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
2.000 €einmalig, max.
Kurz gesagt

progres.nrw: Das Land NRW gibt bis 2.000 € je Wohnung für eine zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung bzw. 200 € je Raum (max. 1.000 €) für dezentrale Geräte – auch Privatpersonen können das beantragen.

Höhe
einmalig bis 2.000 €
Art
Zuschuss
Gilt in
Nordrhein-Westfalen
Antrag bei
Bezirksregierung Arnsberg – Förderportal NRW (BundID)
Frist
Vor Auftragsvergabe – Auftrag erst nach Bewilligung
Rückwirkend
Nein
Status
befristet seit 02.09.2026, bis 30.06.2027
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Der Antrag geht online über das Förderportal NRW mit deiner BundID – Fachbetrieb und Energieberater liefern die Nachweise.
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    Einreichen: Online

    Komplett digital über das Förderportal NRW – Login nur noch mit BundID. Angebot einholen, Antrag stellen und erst nach dem Zuwendungsbescheid beauftragen.

    Nur online über das Förderportal NRW.

Worum geht’s?

Im Landesprogramm progres.nrw – Klimaschutztechnik gibt es 2026 für Privatleute vor allem diesen Baustein: Lüftung mit Wärmerückgewinnung in Bestandsgebäuden. Das Haus muss schon gut gedämmt und luftdicht sein (Blower-Door-Test). Andere Bausteine (z. B. Erdwärmesonden für Mehrfamilienhäuser, KlimaGebäude.NRW in KlimaQuartieren) sind sehr speziell. Batteriespeicher, PV oder Luft-Wärmepumpen für Einfamilienhäuser fördert progres.nrw 2026 nicht.

Wer bekommt progres.nrw?

  • Bestandsgebäude, Bauantrag mindestens 5 Jahre alt
  • Transmissionswärmeverlust max. 0,15 W/(m²K) über GEG-Höchstwert
  • Luftdichtheit n50 ≤ 2,0 1/h (Messung)
  • Auslegung nach DIN 1946-6, Nachweise durch Fachunternehmer und Sachverständigen (§ 88 GEG)
  • Auftrag erst nach Bewilligung (kein vorzeitiger Beginn)

Wie viel gibt es?

Zentrale Anlage: pauschal 2.000 € je Gebäude bzw. Wohn-/Gewerbeeinheit. Dezentral: 200 € je Gerät/Gerätepaar und Raum, max. 1.000 € je Wohneinheit.

Werte: Richtlinie vom 20.08.2026 (MB.NRW 2026 Nr. 234)

So beantragst du progres.nrw

Zuständig: Bezirksregierung Arnsberg – Förderportal NRW (BundID)

Frist: Vor Auftragsvergabe – Auftrag erst nach Bewilligung

Rückwirkend: Nein

Das brauchst du:

  • Fachunternehmererklärung
  • Herstellerbescheinigungen
  • Bestätigung Sachverständiger (§ 88 GEG) zu Energie und Luftdichtheit
  • Blower-Door-Messprotokoll

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Verbraucherzentrale NRW Energieberatung
  • Bezirksregierung Arnsberg (Förderberatung)

Kombinieren

Nicht zusammen mit: Steuerermäßigung für energetische Sanierung

Gut kombinierbar mit: Zuschuss für Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung

Kumulierung mit BEG für dieselbe Maßnahme bis 60 % Gesamtförderquote; nicht mit § 35c EStG und nicht mit anderen Landesprogrammen für dieselbe Maßnahme.

Was sich ändert

Richtlinie tritt mit Ablauf 30.06.2027 außer Kraft; Förderung nur solange Haushaltsmittel verfügbar.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu progres.nrw

Wie viel progres.nrw gibt es 2026?
Einmalig bis 2.000 €. Zentrale Anlage: pauschal 2.000 € je Gebäude bzw. Wohn-/Gewerbeeinheit. Dezentral: 200 € je Gerät/Gerätepaar und Raum, max. 1.000 € je Wohneinheit.
Wer hat Anspruch auf progres.nrw?
Bestandsgebäude, Bauantrag mindestens 5 Jahre alt. Transmissionswärmeverlust max. 0,15 W/(m²K) über GEG-Höchstwert. Luftdichtheit n50 ≤ 2,0 1/h (Messung). Auslegung nach DIN 1946-6, Nachweise durch Fachunternehmer und Sachverständigen (§ 88 GEG). Auftrag erst nach Bewilligung (kein vorzeitiger Beginn).
Wo beantrage ich progres.nrw?
Bezirksregierung Arnsberg – Förderportal NRW (BundID). Online-Antrag: https://foerderportal.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=KLIMA_FG119
Gibt es progres.nrw auch rückwirkend?
Nein
Kann ich progres.nrw mit anderen Leistungen kombinieren?
Nicht gleichzeitig mit: Steuerermäßigung für energetische Sanierung. Kombinierbar mit: Zuschuss für Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung.
Gibt es progres.nrw noch?
Status: befristet seit 02.09.2026, bis 30.06.2027. Richtlinie tritt mit Ablauf 30.06.2027 außer Kraft; Förderung nur solange Haushaltsmittel verfügbar.

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