progres.nrw: Das Land NRW gibt bis 2.000 € je Wohnung für eine zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung bzw. 200 € je Raum (max. 1.000 €) für dezentrale Geräte – auch Privatpersonen können das beantragen.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Online beantragen oder Formular holen
- 2Einreichen: Online
Komplett digital über das Förderportal NRW – Login nur noch mit BundID. Angebot einholen, Antrag stellen und erst nach dem Zuwendungsbescheid beauftragen.
Nur online über das Förderportal NRW.
Worum geht’s?
Im Landesprogramm progres.nrw – Klimaschutztechnik gibt es 2026 für Privatleute vor allem diesen Baustein: Lüftung mit Wärmerückgewinnung in Bestandsgebäuden. Das Haus muss schon gut gedämmt und luftdicht sein (Blower-Door-Test). Andere Bausteine (z. B. Erdwärmesonden für Mehrfamilienhäuser, KlimaGebäude.NRW in KlimaQuartieren) sind sehr speziell. Batteriespeicher, PV oder Luft-Wärmepumpen für Einfamilienhäuser fördert progres.nrw 2026 nicht.
Wer bekommt progres.nrw?
- Bestandsgebäude, Bauantrag mindestens 5 Jahre alt
- Transmissionswärmeverlust max. 0,15 W/(m²K) über GEG-Höchstwert
- Luftdichtheit n50 ≤ 2,0 1/h (Messung)
- Auslegung nach DIN 1946-6, Nachweise durch Fachunternehmer und Sachverständigen (§ 88 GEG)
- Auftrag erst nach Bewilligung (kein vorzeitiger Beginn)
Wie viel gibt es?
Zentrale Anlage: pauschal 2.000 € je Gebäude bzw. Wohn-/Gewerbeeinheit. Dezentral: 200 € je Gerät/Gerätepaar und Raum, max. 1.000 € je Wohneinheit.
Werte: Richtlinie vom 20.08.2026 (MB.NRW 2026 Nr. 234)
So beantragst du progres.nrw
Zuständig: Bezirksregierung Arnsberg – Förderportal NRW (BundID)
Frist: Vor Auftragsvergabe – Auftrag erst nach Bewilligung
Rückwirkend: Nein
Das brauchst du:
- Fachunternehmererklärung
- Herstellerbescheinigungen
- Bestätigung Sachverständiger (§ 88 GEG) zu Energie und Luftdichtheit
- Blower-Door-Messprotokoll
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Verbraucherzentrale NRW Energieberatung
- Bezirksregierung Arnsberg (Förderberatung)
Kombinieren
Nicht zusammen mit: Steuerermäßigung für energetische Sanierung
Gut kombinierbar mit: Zuschuss für Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung
Kumulierung mit BEG für dieselbe Maßnahme bis 60 % Gesamtförderquote; nicht mit § 35c EStG und nicht mit anderen Landesprogrammen für dieselbe Maßnahme.
Was sich ändert
Richtlinie tritt mit Ablauf 30.06.2027 außer Kraft; Förderung nur solange Haushaltsmittel verfügbar.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir