Hamburger Gründachförderung: Hamburg übernimmt 60 % der Kosten, wenn du als Privatperson dein Dach (ab 20 m²) oder deine Fassade freiwillig begrünst – plus Zuschläge, z. B. für Solar auf dem Gründach.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Per Post
Antrag im Original per Post an die IFB Hamburg; die Anlagen darfst du zusätzlich per E-Mail schicken. Erst nach der Bewilligung Aufträge vergeben.
Worum geht’s?
Mit der Hamburger Gründachförderung bekommst du einen Zuschuss, wenn du freiwillig ein Gründach oder eine grüne Fassade anlegst – im Neubau oder im Bestand. Private Selbstnutzende und Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten 60 % der förderfähigen Kosten, Vermieter ab drei Wohnungen und Firmen 40 %. Dazu kommen Zuschläge: für die Unterkonstruktion einer Solaranlage auf dem Gründach (40 %, max. 50 €/m² Modulfläche), für Wurzelschutz (max. 10 €/m²) und Verbesserung der Statik (max. 30 €/m²). Maximal gibt es 100.000 € pro Gebäude. Nicht gefördert wird Begrünung, die du ohnehin per Auflage machen musst. Zusätzlich halbiert sich in Hamburg die Niederschlagswassergebühr für begrünte Dachflächen.
Wer bekommt Hamburger Gründachförderung?
- Du bist Grundeigentümer:in, Erbbauberechtigte:r oder sonst dinglich verfügungsberechtigt in Hamburg; Wohnungseigentümergemeinschaften nur gemeinsam über die Verwaltung (Einzelne nicht)
- Die Begrünung ist freiwillig – nicht durch Baugenehmigung, Bebauungsplan oder sonstige Auflage vorgeschrieben (sonst nur der Teil darüber hinaus)
- Dach: mindestens 20 m² Vegetationsfläche, Neigung bis 30°, mindestens 8 cm Substrat (Bestand, Garagen, Gewerbe) bzw. 12 cm beim Neubau von Wohn- und Bürogebäuden; keine Tiefgaragen
- Fassade: ab 1.000 € Baukosten, wandgebundene Systeme ab 10 m²
- Ausführung nach FLL-Richtlinien durch Fachfirma inkl. Fertigstellungspflege (Dach 12, Fassade 24 Monate); Eigenleistung nur mit Fachqualifikation oder auf Nebengebäuden wie Garage/Carport
- Antrag vor Beginn: keine Aufträge vor der Bewilligung (Ausnahme nur auf Antrag)
- Begrünung mindestens 15 Jahre erhalten und pflegen
Einkommen: keine
Vermögen: keine
Wie viel gibt es?
Private Selbstnutzende und Wohnungseigentümergemeinschaften: 60 % der förderfähigen Kosten (Dach: alles ab Oberkante Dachabdichtung inkl. 12 Monate Pflege; Fassade inkl. 24 Monate Pflege). Vermieter ab 3 Wohnungen, Firmen, Vereine: 40 %. Zuschläge: Solar-Unterkonstruktion 40 %, max. 50 €/m² Modulfläche; Wurzelschutz 40 %, max. 10 €/m²; Statik-Ertüchtigung 40 %, max. 30 €/m²; Freiraumflächen 40 %, max. 100 €/m². Höchstens 100.000 € je Gebäude inkl. Zuschläge (Sonderprogramm Gebäudebegrünung PLUS: 75 %, max. 200.000 €).
Beispiel: Extensives Gründach auf 60 m² Flachdach deines Reihenhauses, Kosten 4.800 € inkl. Pflege: 60 % = 2.880 € Zuschuss.
Werte: Förderrichtlinie gültig ab 16.03.2026
So beantragst du Hamburger Gründachförderung
Zuständig: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg), Besenbinderhof 31, 20097 Hamburg
Frist: Vor Beginn der Maßnahme (vor Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen). Laut BUKEA Antragstellung bis Ende 2026; Richtlinie gilt bis 30.06.2027. Unvollständige Anträge müssen binnen 3 Monaten ergänzt werden.
Rückwirkend: nein
Das brauchst du:
- Antragsformular Dach- bzw. Fassadenbegrünung (im Original per Post)
- Personalausweis bzw. Legitimationsnachweis, Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug oder Grundsteuerbescheid), Lageplan/Flurkarte
- Angebot oder Leistungsverzeichnis mit Schichtaufbau und Preis pro m², Dachskizze mit Flächen
- Angebot über die Fertigstellungspflege nach FLL
- Präqualifizierungsnummer oder Referenzliste der Fachfirma
- bei Bestand: Fotos von Dach bzw. Fassade; ggf. Vollmacht
Dauer: keine Angabe
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- IFB Hamburg, Tel. 040 24846-410, energie@ifbhh.de (Beratung nach Terminvereinbarung)
- BUKEA – Infos und FAQ zur Gründachstrategie Hamburg
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Zuschuss für Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung, Sanierung zum Effizienzhaus, 0 % Mehrwertsteuer auf Solaranlagen und Speicher
Kumulierung mit anderen staatlichen Hilfen (z. B. BEG/KfW, die Dachbegrünung als Dämmmaßnahme fördern) nur, wenn die Fördergrenzen der Richtlinie für dieselben Kosten nicht überschritten werden – alle Förderungen im Antrag angeben. PV-Module und Solarthermie-Kollektoren selbst werden nicht gefördert, nur die Unterkonstruktion auf dem Gründach. Für begrünte Dachflächen sinkt die Hamburger Niederschlagswassergebühr um 50 %.
Was sich ändert
Richtlinie ist bis 30.06.2027 befristet (Auslaufen der AGVO + 6 Monate). Die BUKEA schreibt: ‚Bis Ende 2026 können Grundeigentümer Zuschüsse … beantragen.‘ Bewilligung nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 03.11.2026. So prüfen wir