BundSteuervorteil

Behinderten-Pauschbetrag (384 € bis 7.400 €)

Ab einem GdB von 20 gibt es jedes Jahr einen Steuerfreibetrag – von 384 € bis 2.840 €, bei Blindheit oder Hilflosigkeit 7.400 €.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
2.220 €max. Steuervorteil / Jahr (keine Auszahlung)
Kurz gesagt

Behinderten-Pauschbetrag: Ab einem GdB von 20 gibt es jedes Jahr einen Steuerfreibetrag – von 384 € bis 2.840 €, bei Blindheit oder Hilflosigkeit 7.400 €.

Höhe
bis 2.220 € im Jahr
Art
Steuervorteil
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Finanzamt (Steuererklärung) bzw. Lohnsteuer-Freibetrag
Frist
mit Steuererklärung; rückwirkend bei rückwirkender GdB-Feststellung
Rückwirkend
bis 4 Jahre
Status
aktiv seit 01.01.2021
Stand
02.11.2026 · Amtlich belegt
Keine Sorge.Einmal den Bescheid des Versorgungsamts/Kreises in der Steuererklärung angeben – oft wird er dann automatisch übernommen.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Mit der Steuererklärung

    Trag den Pauschbetrag in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen ein (bei Kindern Übertragung über die Anlage Kind); per ELSTER ohne Unterschrift, auf Papier unterschrieben. Für den Freibetrag schon im Lohnsteuerabzug geht auch ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung.

Worum geht’s?

Der Pauschbetrag deckt typische behinderungsbedingte Mehrkosten ohne Einzelnachweis ab. Er kann auf Eltern übertragen werden, wenn das Kind ihn nicht nutzt. Zusätzlich gibt es die Fahrtkostenpauschale (900 € bzw. 4.500 €).

Wer bekommt Behinderten-Pauschbetrag?

  • Festgestellter GdB ab 20 (oder Merkzeichen H, Bl, TBl)

Wie viel gibt es?

Pauschbetrag nach GdB; Ersparnis bei 30 %: von 115 € (GdB 20) bis 852 € (GdB 100), 2.220 € bei H/Bl/TBl (7.400 €).

Werte: seit 2021, 2026 unverändert

So beantragst du Behinderten-Pauschbetrag

Zuständig: Finanzamt (Steuererklärung) bzw. Lohnsteuer-Freibetrag

Frist: mit Steuererklärung; rückwirkend bei rückwirkender GdB-Feststellung

Rückwirkend: bis 4 Jahre

Das brauchst du:

  • Feststellungsbescheid / Schwerbehindertenausweis

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Lohnsteuerhilfeverein (Mitgliedsbeitrag)
  • Finanzamt-Servicestelle (kostenlos)
  • EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (kostenlos)

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale, Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung, Pflege-Pauschbetrag

Quellen

Prüfstatus: Amtlich belegt · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Behinderten-Pauschbetrag

Wie viel Behinderten-Pauschbetrag gibt es 2026?
Bis 2.220 € im Jahr. Pauschbetrag nach GdB; Ersparnis bei 30 %: von 115 € (GdB 20) bis 852 € (GdB 100), 2.220 € bei H/Bl/TBl (7.400 €).
Wer hat Anspruch auf Behinderten-Pauschbetrag?
Festgestellter GdB ab 20 (oder Merkzeichen H, Bl, TBl).
Wo beantrage ich Behinderten-Pauschbetrag?
Finanzamt (Steuererklärung) bzw. Lohnsteuer-Freibetrag. Online-Antrag: https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/est
Gibt es Behinderten-Pauschbetrag auch rückwirkend?
bis 4 Jahre
Kann ich Behinderten-Pauschbetrag mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale, Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung, Pflege-Pauschbetrag.

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