Behinderten-Pauschbetrag: Ab einem GdB von 20 gibt es jedes Jahr einen Steuerfreibetrag – von 384 € bis 2.840 €, bei Blindheit oder Hilflosigkeit 7.400 €.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Mit der Steuererklärung
Trag den Pauschbetrag in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen ein (bei Kindern Übertragung über die Anlage Kind); per ELSTER ohne Unterschrift, auf Papier unterschrieben. Für den Freibetrag schon im Lohnsteuerabzug geht auch ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung.
Worum geht’s?
Der Pauschbetrag deckt typische behinderungsbedingte Mehrkosten ohne Einzelnachweis ab. Er kann auf Eltern übertragen werden, wenn das Kind ihn nicht nutzt. Zusätzlich gibt es die Fahrtkostenpauschale (900 € bzw. 4.500 €).
Wer bekommt Behinderten-Pauschbetrag?
- Festgestellter GdB ab 20 (oder Merkzeichen H, Bl, TBl)
Wie viel gibt es?
Pauschbetrag nach GdB; Ersparnis bei 30 %: von 115 € (GdB 20) bis 852 € (GdB 100), 2.220 € bei H/Bl/TBl (7.400 €).
Werte: seit 2021, 2026 unverändert
So beantragst du Behinderten-Pauschbetrag
Zuständig: Finanzamt (Steuererklärung) bzw. Lohnsteuer-Freibetrag
Frist: mit Steuererklärung; rückwirkend bei rückwirkender GdB-Feststellung
Rückwirkend: bis 4 Jahre
Das brauchst du:
- Feststellungsbescheid / Schwerbehindertenausweis
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Lohnsteuerhilfeverein (Mitgliedsbeitrag)
- Finanzamt-Servicestelle (kostenlos)
- EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (kostenlos)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale, Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung, Pflege-Pauschbetrag
Quellen
Prüfstatus: Amtlich belegt · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir