Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung: Selbst bezahlte Krankheitskosten (Zuzahlungen, Brille, Zahnersatz, Kinderwunsch, Heimkosten) kannst du von der Steuer absetzen – oberhalb einer zumutbaren Belastung.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Mit der Steuererklärung
Krankheitskosten (Zuzahlungen, Brille, Zahnersatz-Eigenanteil, Fahrtkosten …) in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen eintragen; abziehbar ist nur der Teil über der zumutbaren Belastung. Belege nicht mitschicken, aber aufbewahren.
Worum geht’s?
Zwangsläufige Krankheits- und Pflegekosten mindern die Steuer, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Die liegt je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl bei 1–7 % der Einkünfte (stufenweise). Typisch: Zuzahlungen, Zahnersatz-Eigenanteil, Brille, Fahrten, Heimkosten (abzgl. Haushaltsersparnis), Kinderwunschbehandlung.
Wer bekommt Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung?
- Selbst getragene, zwangsläufige Krankheitskosten
- Belege; teils ärztliche Verordnung/Attest
Wie viel gibt es?
Abzug = Kosten minus zumutbare Belastung (§ 33 Abs. 3 EStG: 1–7 % gestaffelt bis 15.340 €/51.130 €/darüber). Ersparnis variabel.
Werte: Veranlagungszeitraum 2026
So beantragst du Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung
Zuständig: Finanzamt (Anlage Außergewöhnliche Belastungen)
Frist: mit Steuererklärung, freiwillig bis 4 Jahre rückwirkend
Das brauchst du:
- Belege
- Erstattungsnachweise der Kasse
- ggf. Attest/Verordnung
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Lohnsteuerhilfeverein (Mitgliedsbeitrag)
- Finanzamt-Servicestelle (kostenlos)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Behinderten-Pauschbetrag, Pflege-Pauschbetrag, Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse
Quellen
Prüfstatus: Amtlich belegt · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir