Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale: Bei bestimmten Behinderungen setzt das Finanzamt pauschal 900 € oder 4.500 € pro Jahr für private Fahrten als außergewöhnliche Belastung an.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Mit der Steuererklärung
Die Pauschale (900 € bzw. 4.500 €) beantragst du in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen im Abschnitt „Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen“ – einzelne Fahrtkosten daneben gehen nicht mehr. Bis 4 Jahre rückwirkend per freiwilliger Erklärung möglich.
Worum geht’s?
Statt einzelne Fahrten nachzuweisen, bekommst du eine Pauschale: 900 €, wenn du einen GdB von mindestens 80 hast oder mindestens 70 mit Merkzeichen G; 4.500 €, wenn du Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H hast. Die Pauschale zählt als außergewöhnliche Belastung – vorher wird die zumutbare Belastung abgezogen. Eltern können sie nutzen, wenn der Behinderten-Pauschbetrag des Kindes übertragen wird.
Wer bekommt Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale?
- 900 €: GdB ≥ 80 oder GdB ≥ 70 mit Merkzeichen G
- 4.500 €: Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H
- Keine weiteren behinderungsbedingten Fahrtkosten daneben absetzbar
Wie viel gibt es?
Pauschale 900 € bzw. 4.500 € als außergewöhnliche Belastung (abzüglich zumutbarer Belastung) × Grenzsteuersatz 30 % → max. ca. 270 € bzw. 1.350 €.
Beispiel: Merkzeichen aG: 4.500 € × 30 % ≈ 1.350 € (vor Abzug zumutbarer Belastung).
Werte: seit VZ 2021, unverändert 2026
So beantragst du Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
Zuständig: Finanzamt – Einkommensteuererklärung (Anlage außergewöhnliche Belastungen)
Frist: mit der Steuererklärung; bis 4 Jahre rückwirkend
Rückwirkend: bis 4 Jahre
Das brauchst du:
- Schwerbehindertenausweis/Bescheid (einmalig)
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Lohnsteuerhilfeverein (für Arbeitnehmer, gegen Mitgliedsbeitrag)
- Finanzamt-Infotelefon
- Verbraucherzentrale
- Sozialverband VdK / SoVD
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Kfz-Steuer-Befreiung oder -Ermäßigung bei Schwerbehinderung, Freifahrt im Nahverkehr für schwerbehinderte Menschen, Arbeitsweg bei Behinderung
Wird mit anderen außergewöhnlichen Belastungen zusammengerechnet; zumutbare Belastung mindert den Effekt. Behinderten-Pauschbetrag (§ 33b) läuft im Bereich Steuern/Gesundheit.
Quellen
Prüfstatus: Amtlich belegt · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir