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Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale (900 € / 4.500 €)

Bei bestimmten Behinderungen setzt das Finanzamt pauschal 900 € oder 4.500 € pro Jahr für private Fahrten als außergewöhnliche Belastung an.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
1.350 €max. Steuervorteil / Jahr (keine Auszahlung)
Kurz gesagt

Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale: Bei bestimmten Behinderungen setzt das Finanzamt pauschal 900 € oder 4.500 € pro Jahr für private Fahrten als außergewöhnliche Belastung an.

Höhe
bis 1.350 € im Jahr
Art
Steuervorteil
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Finanzamt – Einkommensteuererklärung (Anlage außergewöhnliche Belastungen)
Frist
mit der Steuererklärung; bis 4 Jahre rückwirkend
Rückwirkend
bis 4 Jahre
Status
aktiv seit 01.01.2021
Stand
02.11.2026 · Amtlich belegt
Keine Sorge.Du gibst nur deinen GdB/Merkzeichen in der Steuererklärung an – Fahrtenbuch brauchst du nicht.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Mit der Steuererklärung

    Die Pauschale (900 € bzw. 4.500 €) beantragst du in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen im Abschnitt „Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen“ – einzelne Fahrtkosten daneben gehen nicht mehr. Bis 4 Jahre rückwirkend per freiwilliger Erklärung möglich.

Worum geht’s?

Statt einzelne Fahrten nachzuweisen, bekommst du eine Pauschale: 900 €, wenn du einen GdB von mindestens 80 hast oder mindestens 70 mit Merkzeichen G; 4.500 €, wenn du Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H hast. Die Pauschale zählt als außergewöhnliche Belastung – vorher wird die zumutbare Belastung abgezogen. Eltern können sie nutzen, wenn der Behinderten-Pauschbetrag des Kindes übertragen wird.

Wer bekommt Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale?

  • 900 €: GdB ≥ 80 oder GdB ≥ 70 mit Merkzeichen G
  • 4.500 €: Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H
  • Keine weiteren behinderungsbedingten Fahrtkosten daneben absetzbar

Wie viel gibt es?

Pauschale 900 € bzw. 4.500 € als außergewöhnliche Belastung (abzüglich zumutbarer Belastung) × Grenzsteuersatz 30 % → max. ca. 270 € bzw. 1.350 €.

Beispiel: Merkzeichen aG: 4.500 € × 30 % ≈ 1.350 € (vor Abzug zumutbarer Belastung).

Werte: seit VZ 2021, unverändert 2026

So beantragst du Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale

Zuständig: Finanzamt – Einkommensteuererklärung (Anlage außergewöhnliche Belastungen)

Frist: mit der Steuererklärung; bis 4 Jahre rückwirkend

Rückwirkend: bis 4 Jahre

Das brauchst du:

  • Schwerbehindertenausweis/Bescheid (einmalig)

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Lohnsteuerhilfeverein (für Arbeitnehmer, gegen Mitgliedsbeitrag)
  • Finanzamt-Infotelefon
  • Verbraucherzentrale
  • Sozialverband VdK / SoVD

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: Kfz-Steuer-Befreiung oder -Ermäßigung bei Schwerbehinderung, Freifahrt im Nahverkehr für schwerbehinderte Menschen, Arbeitsweg bei Behinderung

Wird mit anderen außergewöhnlichen Belastungen zusammengerechnet; zumutbare Belastung mindert den Effekt. Behinderten-Pauschbetrag (§ 33b) läuft im Bereich Steuern/Gesundheit.

Quellen

Prüfstatus: Amtlich belegt · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale

Wie viel Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale gibt es 2026?
Bis 1.350 € im Jahr. Pauschale 900 € bzw. 4.500 € als außergewöhnliche Belastung (abzüglich zumutbarer Belastung) × Grenzsteuersatz 30 % → max. ca. 270 € bzw. 1.350 €.
Wer hat Anspruch auf Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale?
900 €: GdB ≥ 80 oder GdB ≥ 70 mit Merkzeichen G. 4.500 €: Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H. Keine weiteren behinderungsbedingten Fahrtkosten daneben absetzbar.
Wo beantrage ich Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale?
Finanzamt – Einkommensteuererklärung (Anlage außergewöhnliche Belastungen). Online-Antrag: https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/est
Gibt es Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale auch rückwirkend?
bis 4 Jahre
Kann ich Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: Kfz-Steuer-Befreiung oder -Ermäßigung bei Schwerbehinderung, Freifahrt im Nahverkehr für schwerbehinderte Menschen, Arbeitsweg bei Behinderung.

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