Freifahrt im Nahverkehr für schwerbehinderte Menschen: Mit Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl fährst du mit Wertmarke kostenlos in allen Bussen und Nahverkehrszügen in ganz Deutschland – für 104 € im Jahr, bei Bürgergeld/Grundsicherung, Blindheit oder Hilflosigkeit kostenlos.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Formular holenFormularseiteBundesportal: Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen (zuständige Stelle per PLZ)OnlineVerwaltungsportal NRW (Online-Dienste der Kreise/Städte)
Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Per Post
In NRW beantragst du Beiblatt und Wertmarke bei deinem Kreis bzw. deiner kreisfreien Stadt (Schwerbehindertenangelegenheiten) – viele bieten das Formular online oder als PDF an. Wertmarke kostet 104 €/Jahr (frei z. B. bei Bürgergeld/Grundsicherung oder Merkzeichen Bl/H).
Ein formloser Antrag beim Kreis/der Stadt reicht nach § 16 SGB I zur Einleitung; Formular wird dann nachgereicht.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Antrag / Anfrage an die Stelle · Word ↓
Worum geht’s?
Schwerbehinderte Menschen mit erheblicher Gehbehinderung (G), außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG), Hilflosigkeit (H), Blindheit (Bl) oder Gehörlosigkeit (Gl) werden im Nahverkehr unentgeltlich befördert, wenn der Ausweis eine gültige Wertmarke hat. Gilt bundesweit im Nahverkehr inkl. RE/RB/S-Bahn 2. Klasse, nicht IC/ICE. Die Wertmarke kostet laut aktuellen Fachquellen 104 € für 12 bzw. 53 € für 6 Monate. Kostenlos ist sie bei Bl oder H sowie bei Bezug von Bürgergeld/Grundsicherung oder Sozialhilfe. Mit Merkzeichen B fährt eine Begleitperson immer gratis.
Wer bekommt Freifahrt im Nahverkehr für schwerbehinderte Menschen?
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G, aG, H, Bl/TBl oder Gl
- Gültige Wertmarke (kostenpflichtig oder kostenlos)
- Kostenlose Wertmarke: Merkzeichen Bl oder H, oder Bezug von Bürgergeld/Grundsicherung, Sozialhilfe (3./4. Kap. SGB XII), SGB VIII oder SGB XIV
- Mit G/Gl: Wahl zwischen Freifahrt und 50 % Kfz-Steuerermäßigung; mit aG beides
Wie viel gibt es?
Gegenwert eines Deutschlandtickets 2026 (63 € × 12 = 756 €) abzüglich Wertmarke 104 € = 652 € Ersparnis; bei kostenloser Wertmarke 756 €.
Beispiel: Merkzeichen G, kein Leistungsbezug: Wertmarke 104 €/Jahr statt D-Ticket 756 € → 652 € gespart.
Werte: Wertmarke seit 01.01.2025: 104 €/12 Monate, 53 €/6 Monate
So beantragst du Freifahrt im Nahverkehr für schwerbehinderte Menschen
Zuständig: Versorgungsamt (in NRW: Kreisverwaltung bzw. kreisfreie Stadt, Schwerbehindertenangelegenheiten)
Frist: keine; Wertmarke gilt ab Ausgabedatum
Rückwirkend: nein; bei Rückgabe innerhalb des ersten halben Jahres hälftige Erstattung
Das brauchst du:
- Schwerbehindertenausweis (Kopie)
- ggf. Bescheid über Bürgergeld/Grundsicherung/Sozialhilfe
- Zahlungsnachweis
Dauer: wenige Wochen
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
- Sozialverband VdK / SoVD
- Versorgungsamt
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Kfz-Steuer-Befreiung oder -Ermäßigung bei Schwerbehinderung, Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale, Parkausweis für Menschen mit Behinderung
Bei G/Gl schließt die genutzte Freifahrt die 50-%-Kfz-Steuerermäßigung aus (§ 3a Abs. 2 KraftStG); bei aG/H/Bl gibt es Kfz-Steuerbefreiung UND Freifahrt. Bezug von grundsicherung_buergergeld/sozialhilfe_hlu/grundsicherung_alter_em macht die Wertmarke kostenlos.
Was sich ändert
Wertmarkenpreis steigt automatisch mit der nächsten Neubestimmung der Ausgleichsabgabe (§ 228 Abs. 2 SGB IX); Termin nicht geprüft.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir