BundBefreiung / Rabatt

Kfz-Steuer-Befreiung oder -Ermäßigung bei Schwerbehinderung

Mit Merkzeichen H, Bl oder aG zahlst du für dein Auto keine Kfz-Steuer. Mit G oder Gl gibt es 50 % Ermäßigung – wenn du statt dessen nicht die Freifahrt nutzt.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
300 €max. pro Jahr
Kurz gesagt

Kfz-Steuer-Befreiung oder -Ermäßigung bei Schwerbehinderung: Mit Merkzeichen H, Bl oder aG zahlst du für dein Auto keine Kfz-Steuer. Mit G oder Gl gibt es 50 % Ermäßigung – wenn du statt dessen nicht die Freifahrt nutzt.

Höhe
bis 300 € im Jahr
Art
Befreiung / Rabatt
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Hauptzollamt (Kfz-Steuer), Antrag oft über die Zulassungsstelle
Frist
keine; gilt ab Antrag
Rückwirkend
nein
Status
aktiv
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Ein kurzes Formular beim Hauptzollamt bzw. direkt bei der Zulassung reicht – mit Kopie deines Ausweises.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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  2. 2
    Einreichen: Per Post

    Füll Formular 3809 aus und schick es mit Kopie des Schwerbehindertenausweises (bei Ermäßigung auch Beiblatt) an dein Hauptzollamt – oder beantrage online im Zoll-Portal. Wichtig: Freifahrt (Wertmarke) und 50-%-Ermäßigung schließen sich aus.

  3. 3
    Unsere Vorlage nutzen

    Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.

    Begleitschreiben zum Antrag · Word ↓

Worum geht’s?

Für ein auf dich zugelassenes Auto entfällt die Kfz-Steuer ganz, wenn dein Ausweis das Merkzeichen H, Bl oder aG hat. Mit orangefarbenem Ausweis (G oder Gl) halbiert sich die Steuer – aber nur, solange du keine Wertmarke für die Freifahrt nutzt. Das Auto darf nur für deine Fahrten bzw. deinen Haushalt genutzt werden, gilt nur für ein Fahrzeug und nur auf Antrag.

Wer bekommt Kfz-Steuer-Befreiung oder -Ermäßigung bei Schwerbehinderung?

  • Fahrzeug ist auf die schwerbehinderte Person zugelassen
  • 100 %: Merkzeichen H, Bl oder aG
  • 50 %: Merkzeichen G oder Gl (orangefarbener Ausweis) und keine Nutzung der Freifahrt-Wertmarke
  • Nur ein Fahrzeug, nur auf schriftlichen Antrag; keine Güterbeförderung/fremde Nutzung

Wie viel gibt es?

100 % bzw. 50 % der individuellen Kfz-Steuer. 300 € = grobe Annahme für einen typischen Pkw (nicht amtlich).

Beispiel: Kfz-Steuer 240 €/Jahr, Merkzeichen G → 120 € Ersparnis.

Werte: 2026

So beantragst du Kfz-Steuer-Befreiung oder -Ermäßigung bei Schwerbehinderung

Zuständig: Hauptzollamt (Kfz-Steuer), Antrag oft über die Zulassungsstelle

Frist: keine; gilt ab Antrag

Rückwirkend: nein

Das brauchst du:

  • Schwerbehindertenausweis (Kopie)
  • Fahrzeugdaten

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Sozialverband VdK / SoVD
  • EUTB

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: Freifahrt im Nahverkehr für schwerbehinderte Menschen, Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale, Kraftfahrzeughilfe für Menschen mit Behinderung, Parkausweis für Menschen mit Behinderung

Bei G/Gl entweder 50 % Kfz-Steuer ODER Freifahrt mit Wertmarke (wechselbar). Bei H/Bl/aG beides gleichzeitig.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Kfz-Steuer-Befreiung oder -Ermäßigung bei Schwerbehinderung

Wie viel Kfz-Steuer-Befreiung oder -Ermäßigung bei Schwerbehinderung gibt es 2026?
Bis 300 € im Jahr. 100 % bzw. 50 % der individuellen Kfz-Steuer. 300 € = grobe Annahme für einen typischen Pkw (nicht amtlich).
Wer hat Anspruch auf Kfz-Steuer-Befreiung oder -Ermäßigung bei Schwerbehinderung?
Fahrzeug ist auf die schwerbehinderte Person zugelassen. 100 %: Merkzeichen H, Bl oder aG. 50 %: Merkzeichen G oder Gl (orangefarbener Ausweis) und keine Nutzung der Freifahrt-Wertmarke. Nur ein Fahrzeug, nur auf schriftlichen Antrag; keine Güterbeförderung/fremde Nutzung.
Wo beantrage ich Kfz-Steuer-Befreiung oder -Ermäßigung bei Schwerbehinderung?
Hauptzollamt (Kfz-Steuer), Antrag oft über die Zulassungsstelle.
Gibt es Kfz-Steuer-Befreiung oder -Ermäßigung bei Schwerbehinderung auch rückwirkend?
nein
Kann ich Kfz-Steuer-Befreiung oder -Ermäßigung bei Schwerbehinderung mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: Freifahrt im Nahverkehr für schwerbehinderte Menschen, Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale, Kraftfahrzeughilfe für Menschen mit Behinderung, Parkausweis für Menschen mit Behinderung.

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