Stadt / KreisZuschuss

Übernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt (§ 74 SGB XII)

Wenn du eine Beerdigung bezahlen musst, das Geld aber nicht hast, übernimmt das Sozialamt die Kosten für eine einfache, würdige Bestattung.

Kurz gesagt

Übernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt: Wenn du eine Beerdigung bezahlen musst, das Geld aber nicht hast, übernimmt das Sozialamt die Kosten für eine einfache, würdige Bestattung.

Art
Zuschuss
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Sozialamt der Stadt bzw. des Landkreises (meist am Sterbeort; hat die verstorbene Person Sozialhilfe bezogen, das Sozialamt, das bis zum Tod zuständig war)
Frist
Keine feste Frist – Antrag vor oder nach der Bestattung möglich. Am besten vor der Beauftragung des Bestatters mit dem Sozialamt sprechen.
Rückwirkend
ja (Antrag auch nach der Bestattung möglich)
Status
aktiv seit 2005
Stand
03.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Du kannst den Antrag auch noch nach der Beerdigung stellen. Wenn möglich, sprich vorher kurz mit dem Sozialamt, was übernommen wird – dann gibt es keine bösen Überraschungen bei der Rechnung.
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    Einreichen: Persönlich

    Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Formulare hat jedes Sozialamt selbst; manche Städte bieten auch einen Online-Antrag an (über das Bundesportal mit deinem Wohnort suchen). Gib keine Original-Rechnung aus der Hand, ohne eine Kopie zu behalten.

    Ein kurzer schriftlicher Antrag beim Sozialamt reicht, um das Verfahren zu starten; das Amt schickt dir dann seine Formulare.

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    Unsere Vorlage nutzen

    Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.

    Antrag auf Kostenübernahme · Word ↓

Worum geht’s?

Wer als Erbe, Ehepartner, Kind oder andere bestattungspflichtige Person für eine Beerdigung aufkommen muss, kann beim Sozialamt die Übernahme der Kosten beantragen, wenn ihm das nicht zuzumuten ist. Bezahlt werden die erforderlichen Kosten einer ortsüblichen, einfachen, aber würdigen Erd- oder Feuerbestattung, zum Beispiel Sarg oder Urne, Grabgebühren und das Anlegen des Grabes. Zuerst wird ein vorhandener Nachlass eingesetzt. Danach prüft das Amt dein eigenes Einkommen und Vermögen. Du musst dafür nicht selbst Sozialhilfe beziehen.

Wer bekommt Übernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt?

  • Du bist verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen (z. B. als Erbe, durch einen Vertrag, als unterhaltspflichtige oder nach Landesbestattungsgesetz bestattungspflichtige angehörige Person)
  • Der Nachlass der verstorbenen Person reicht nicht für die Kosten
  • Es ist dir nicht zuzumuten, die Kosten aus deinem eigenen Einkommen und Vermögen zu tragen
  • Es geht um angemessene Kosten einer ortsüblichen, einfachen, aber würdigen Bestattung (keine laufende Grabpflege, keine Trauerkleidung)

Einkommen: Keine feste Grenze im § 74 – das Sozialamt prüft im Einzelfall, ob dir die Kosten zuzumuten sind (Einkommen, Vermögen, Nachlass, Sterbegeld/Versicherungen).

Vermögen: Einzelfallprüfung durch das Sozialamt; Nachlass wird zuerst eingesetzt.

Wie viel gibt es?

Übernommen werden die erforderlichen Kosten einer ortsüblichen, einfachen, aber würdigen Bestattung, abzüglich Nachlass und der Teile, die dir zuzumuten sind. Was 'ortsüblich' kostet, legt jede Stadt bzw. jeder Kreis selbst fest – einen bundesweiten Höchstbetrag gibt es nicht.

Beispiel: Sarg oder Urne, Leichenhalle, Grabgebühren und das Anlegen des Grabes werden übernommen; laufende Grabpflege und Trauerkleidung nicht.

Werte: Gesetzestext § 74 SGB XII, Stand 03.11.2026

So beantragst du Übernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt

Zuständig: Sozialamt der Stadt bzw. des Landkreises (meist am Sterbeort; hat die verstorbene Person Sozialhilfe bezogen, das Sozialamt, das bis zum Tod zuständig war)

Frist: Keine feste Frist – Antrag vor oder nach der Bestattung möglich. Am besten vor der Beauftragung des Bestatters mit dem Sozialamt sprechen.

Rückwirkend: ja (Antrag auch nach der Bestattung möglich)

Das brauchst du:

  • Sterbeurkunde
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
  • Nachweise zum Nachlass: Girokontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbücher, Geldanlagen, Wohneigentum, Lebensversicherungen, Auto, Bausparguthaben
  • Testament oder Erbvertrag (falls vorhanden)
  • Liste der möglichen Erben und Angehörigen
  • Erbschein oder Nachweis der Erbausschlagung
  • Deine Einkommensnachweise der letzten drei Monate, Vermögensnachweise, Nachweise über laufende Belastungen, Mietvertrag
  • Bei Antrag nach der Bestattung: Originalrechnung des Bestattungsinstituts

Dauer: in der Regel 2 bis 4 Wochen bei vollständigen Unterlagen (Angabe Baden-Württemberg)

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Beratung beim Sozialamt vor Auftragserteilung
  • Sozialberatung von Caritas, Diakonie, AWO, VdK, SoVD

Kombinieren

Nachlass, Leistungen aus Bestattungsvorsorgeverträgen und Versicherungssummen (z. B. Sterbegeld- oder Lebensversicherung) werden zuerst eingesetzt. Hast du die Bestattung beauftragt, ohne selbst verpflichtet zu sein, hast du einen Ausgleichsanspruch gegen die eigentlich Verpflichteten. Das Amt zahlt auf Wunsch direkt an das Bestattungsunternehmen.

Was sich ändert

Keine Änderung von § 74 SGB XII bekannt.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 03.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Übernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt

Wie viel Übernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt gibt es 2026?
Übernommen werden die erforderlichen Kosten einer ortsüblichen, einfachen, aber würdigen Bestattung, abzüglich Nachlass und der Teile, die dir zuzumuten sind. Was 'ortsüblich' kostet, legt jede Stadt bzw. jeder Kreis selbst fest – einen bundesweiten Höchstbetrag gibt es nicht.
Wer hat Anspruch auf Übernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt?
Du bist verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen (z. B. als Erbe, durch einen Vertrag, als unterhaltspflichtige oder nach Landesbestattungsgesetz bestattungspflichtige angehörige Person). Der Nachlass der verstorbenen Person reicht nicht für die Kosten. Es ist dir nicht zuzumuten, die Kosten aus deinem eigenen Einkommen und Vermögen zu tragen. Es geht um angemessene Kosten einer ortsüblichen, einfachen, aber würdigen Bestattung (keine laufende Grabpflege, keine Trauerkleidung).
Wo beantrage ich Übernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt?
Sozialamt der Stadt bzw. des Landkreises (meist am Sterbeort; hat die verstorbene Person Sozialhilfe bezogen, das Sozialamt, das bis zum Tod zuständig war).
Gibt es Übernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt auch rückwirkend?
ja (Antrag auch nach der Bestattung möglich)

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