Mehrbedarf für Alleinerziehende: Wer allein mit Kindern lebt, bekommt in der Grundsicherung einen Zuschlag von 12 % bis 60 % des Regelbedarfs – bis zu 337,80 € im Monat.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Online beantragen oder Formular holenOnlineOnline-Antrag Grundsicherungsgeld (jobcenter.digital, BA-Benutzerkonto/BundID)PDFHauptantrag Grundsicherungsgeld (Jobcenter-HA) Stand 10/2026OnlineVeränderung mitteilen (jobcenter.digital, für laufende Bezieher)FormularseiteDownload-Center: Formulare Grundsicherungsgeld (Hauptantrag + alle Anlagen)
- 2Einreichen: Online
Im Hauptantrag Frage 35 („alleinerziehend“) ankreuzen – der Mehrbedarf wird dann ohne extra Formular berechnet; bei Wechselmodell den Betreuungsanteil schriftlich darlegen. Laufende Bezieher melden Änderungen über „Veränderung mitteilen“. Achtung: In Optionskommunen (kommunale Jobcenter, in NRW z. B. Kreis Minden-Lübbecke) gelten eigene Formulare/Online-Zugänge – jobcenter.digital ist dann nicht dein Weg.
Mehrbedarfe gibt es erst ab dem Monat, in dem das Jobcenter davon erfährt – melde ihn sofort formlos (Postfach/Veränderungsmitteilung oder Brief), Nachweise kannst du nachreichen.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Antrag auf Mehrbedarf · Word ↓
Worum geht’s?
Alleinerziehende haben höhere Kosten (weniger Zeit, mehr Organisation). Deshalb gibt es einen Zuschlag: 36 % (202,68 €) bei einem Kind unter 7 oder zwei/drei Kindern unter 16; sonst 12 % (67,56 €) je Kind, wenn das mehr ist; höchstens 60 % (337,80 €).
Wer bekommt Mehrbedarf für Alleinerziehende?
- Du lebst mit mindestens einem minderjährigen Kind zusammen und sorgst allein für Pflege und Erziehung
- Anspruch auf Grundsicherung / Sozialhilfe
Einkommen: wie Grundsicherung
Vermögen: wie Grundsicherung
Wie viel gibt es?
36 % von 563 € = 202,68 € (1 Kind unter 7 oder 2–3 Kinder unter 16); alternativ 12 % je Kind = 67,56 €; max. 60 % = 337,80 €.
Beispiel: 2 Kinder (3 und 9 Jahre): 36 % = 202,68 €/Monat.
Werte: ab 01.01.2026 (Basis RBS 1 = 563 €)
So beantragst du Mehrbedarf für Alleinerziehende
Zuständig: Jobcenter bzw. Sozialamt (im Hauptantrag ankreuzen oder formlos nachmelden)
Frist: Ab Antragsmonat – sofort melden, wenn die Voraussetzung eintritt.
Rückwirkend: Nur bis Anfang des Monats der Meldung; vergessene Mehrbedarfe ggf. per Überprüfungsantrag (§ 44 SGB X) nachholen.
Das brauchst du:
- Nachweis der Voraussetzung (z. B. Mutterpass, ärztliches Attest, Bescheid)
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Sozialberatung der Wohlfahrtsverbände
- Schwangerschaftsberatungsstellen
- EUTB-Beratung (Behinderung)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Grundsicherungsgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Zuschlag innerhalb der Grundsicherung. Summe der Mehrbedarfe (Schwangerschaft, Alleinerziehende, Behinderung, Ernährung) darf den maßgeblichen Regelbedarf nicht übersteigen (§ 21 Abs. 8 SGB II).
Was sich ändert
Prozentual an Regelbedarf gekoppelt – ändert sich mit Regelbedarf 2027 (noch nicht festgesetzt).
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir