Zuschuss oder Darlehen für Geräte und Ausstattung bei Selbstständigkeit: Bekommst du Grundsicherungsgeld und machst dich hauptberuflich selbstständig, kann das Jobcenter nötige Anschaffungen mit bis zu 5.000 € Zuschuss oder einem Darlehen bezahlen – und Beratung oder Coaching für deine Selbstständigkeit.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Formular holenFormularseiteExistenzgründungsportal (BMWE): Gründungsförderung bei Grundsicherung – Einstiegsgeld und § 16cFormularseite§ 16c SGB II – Leistungen zur Eingliederung von SelbständigenFormularseiteJobcenter vor Ort finden (Dienststellensuche)
Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Persönlich
Die Anträge sind je Jobcenter verschieden. Bitte im Beratungsgespräch um den Antrag auf Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen und lass dir den Eingang bestätigen.
Ein formloser schriftlicher Antrag vor dem Kauf sichert den Zeitpunkt; die Formulare des Jobcenters reichst du nach.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Formloser Antrag (sichert den Monat) · Word ↓
Worum geht’s?
Das Jobcenter kann Selbstständigen auf zwei Arten helfen: Erstens mit Geld für Sachgüter, die du für deine Tätigkeit wirklich brauchst – etwa Werkzeug, Maschinen, Computer oder Einrichtung. Das gibt es als Zuschuss (höchstens 5.000 €) oder als Darlehen. Zweitens kann das Jobcenter eine Beratung oder ein Coaching durch geeignete Fachleute bezahlen, wenn du schon selbstständig bist und das für die weitere Tätigkeit nötig ist. Voraussetzung ist immer, dass die Selbstständigkeit wirtschaftlich tragfähig ist und du damit ganz oder teilweise aus der Grundsicherung herauskommst. Es ist eine Ermessensleistung – das Jobcenter entscheidet im Einzelfall.
Wer bekommt Zuschuss oder Darlehen für Geräte und Ausstattung bei Selbstständigkeit?
- Du bist erwerbsfähig und bekommst Grundsicherungsgeld (SGB II, früher Bürgergeld).
- Du nimmst eine hauptberufliche Selbstständigkeit auf oder übst sie schon aus.
- Die Anschaffungen sind für deine Tätigkeit notwendig und angemessen.
- Die Selbstständigkeit ist voraussichtlich wirtschaftlich tragfähig und du kommst damit in angemessener Zeit dauerhaft aus dem Leistungsbezug oder brauchst weniger Leistungen. Dafür verlangt das Jobcenter in der Regel die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle.
- Für Beratung/Coaching: Du bist bereits hauptberuflich selbstständig, und die Beratung ist für die weitere Tätigkeit erforderlich (keine Vermittlung beruflicher Fachkenntnisse).
Einkommen: Bezug von Grundsicherungsgeld (Hilfebedürftigkeit nach SGB II).
Vermögen: Wie beim Grundsicherungsgeld.
Wie viel gibt es?
Zuschüsse für Sachgüter höchstens 5.000 € insgesamt. Darüber hinaus sind Darlehen möglich; für Darlehen nennt das Gesetz keine Obergrenze. Die konkrete Höhe richtet sich nach dem nachgewiesenen, angemessenen Bedarf und dem Ermessen des Jobcenters. Beratung/Coaching wird als Kostenübernahme gewährt.
Beispiel: Eine Friseurin macht sich selbstständig und braucht Stuhl, Spiegel und Werkzeug für 3.500 €: Das Jobcenter kann das als Zuschuss übernehmen, wenn die Tragfähigkeit bestätigt ist.
Werte: § 16c SGB II, Fassung Stand 03.11.2026
So beantragst du Zuschuss oder Darlehen für Geräte und Ausstattung bei Selbstständigkeit
Zuständig: Dein Jobcenter (Integrationsfachkraft)
Frist: Vor dem Kauf der Sachgüter bzw. vor Beginn der Beratung beantragen.
Rückwirkend: nein (Ermessensleistung; vor der Anschaffung beantragen)
Das brauchst du:
- Kurzbeschreibung der Geschäftsidee / Businessplan
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
- Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit (z. B. IHK, HWK, Steuerberatung)
- Kostenvoranschläge/Angebote für die Anschaffungen
Dauer: einige Wochen
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Gründungsberatung von IHK und HWK
- Existenzgründungsportal des Bundes (Hotline 030 340 60 65 60)
- Integrationsfachkraft im Jobcenter
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Einstiegsgeld, Grundsicherungsgeld
Kann neben dem Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) gewährt werden. Reicht das Einkommen aus der Selbstständigkeit noch nicht, bekommst du weiter aufstockend Grundsicherungsgeld.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 03.11.2026. So prüfen wir