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Gründungsstipendium.NRW (1.200 € im Monat für 1 Jahr)

Mit einer innovativen Geschäftsidee kannst du in NRW ein Jahr lang 1.200 € im Monat bekommen, um dein Start-up aufzubauen – im Team mit bis zu drei Personen.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
1.200 €max. pro Monat
14.400 €max. pro Jahr
Kurz gesagt

Gründungsstipendium.NRW: Mit einer innovativen Geschäftsidee kannst du in NRW ein Jahr lang 1.200 € im Monat bekommen, um dein Start-up aufzubauen – im Team mit bis zu drei Personen.

Höhe
bis 1.200 € im Monat
Art
Laufende Zahlung
Gilt in
Nordrhein-Westfalen
Antrag bei
Akkreditiertes Gründungsnetzwerk (Jury), dann Online-Antragsportal
Frist
Vor Gewerbeanmeldung; innerhalb 2 Monate nach Jury-Sitzung.
Rückwirkend
Nein
Status
befristet seit 01.10.2026, bis 30.09.2029
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Das Ideenpapier ist kurz, die Netzwerke coachen dich kostenlos für den 5-Minuten-Pitch.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Online

    Erst bei einem Gründungsnetzwerk bewerben und vor der Jury pitchen – mit Förderempfehlung stellst du dann den Online-Antrag im Wirtschafts-Service-Portal.NRW. Gewerbe erst nach dem Antrag anmelden.

Worum geht’s?

Das Stipendium sichert deinen Lebensunterhalt in der Gründungsphase. Du bewirbst dich über ein akkreditiertes Gründungsnetzwerk (z. B. STARTERCENTER, Hochschule), pitchst vor einer Jury und bekommst bei Empfehlung bis zu 12 Monate 1.200 € plus Coaching. Gemischte Teams erhalten 3.600 € extra pro Person; bei Geburt eines Kindes Verlängerung um 3 Monate. Neue Richtlinie seit 01.10.2026, Anträge bis 30.09.2029.

Wer bekommt Gründungsstipendium.NRW?

  • Mindestens 18, Hauptwohnsitz in NRW; Unternehmen mit Sitz in NRW.
  • Innovatives Vorhaben (neues Produkt/Verfahren/Dienstleistung).
  • Empfehlung eines akkreditierten Gründungsnetzwerks nach Jury-Pitch.
  • Gründung im Hauptberuf (Nebentätigkeit < 15 Std./Woche).
  • Antrag vor Gewerbeanmeldung/Handelsregistereintrag, binnen 2 Monaten nach Jury.
  • Kein gleichzeitiger Gründungszuschuss, Grundsicherung/Einstiegsgeld oder anderes Lebensunterhalts-Stipendium; kein früheres öffentliches Gründungsstipendium.

Wie viel gibt es?

1.200 €/Monat bis 12 Monate (max. 14.400 €); + 3.600 € je Person in geschlechtergemischten Teams; bei Geburt +3 Monate (max. 18.000 €).

Werte: Richtlinie vom 01.10.2026

So beantragst du Gründungsstipendium.NRW

Zuständig: Akkreditiertes Gründungsnetzwerk (Jury), dann Online-Antragsportal

Frist: Vor Gewerbeanmeldung; innerhalb 2 Monate nach Jury-Sitzung.

Rückwirkend: Nein

Das brauchst du:

  • Antragsformular
  • Ideenpapier
  • Verpflichtungserklärung
  • Netzwerkempfehlung
  • Erklärung subventionserhebliche Tatsachen

Dauer: Jury-Termine laufend

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • STARTERCENTER NRW (IHK/HWK)
  • Gründungsservices der Hochschulen

Kombinieren

Nicht zusammen mit: Gründungszuschuss, Grundsicherungsgeld, Einstiegsgeld, Arbeitslosengeld

Gut kombinierbar mit: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, Meistergründungsprämie NRW

Früherer Gründungszuschuss schadet nicht, gleichzeitiger schon. Verhältnis zu EXIST ('vergleichbares Programm') unklar. ALG-I-Ausschluss abgeleitet aus Hauptberuflichkeit (Arbeitslosigkeit endet) – im Einzelfall prüfen.

Was sich ändert

Anträge bis 30.09.2029, Bewilligung bis 31.12.2029, Richtlinie tritt 31.12.2030 außer Kraft.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Gründungsstipendium.NRW

Wie viel Gründungsstipendium.NRW gibt es 2026?
Bis 1.200 € im Monat. 1.200 €/Monat bis 12 Monate (max. 14.400 €); + 3.600 € je Person in geschlechtergemischten Teams; bei Geburt +3 Monate (max. 18.000 €).
Wer hat Anspruch auf Gründungsstipendium.NRW?
Mindestens 18, Hauptwohnsitz in NRW; Unternehmen mit Sitz in NRW. Innovatives Vorhaben (neues Produkt/Verfahren/Dienstleistung). Empfehlung eines akkreditierten Gründungsnetzwerks nach Jury-Pitch. Gründung im Hauptberuf (Nebentätigkeit < 15 Std./Woche). Antrag vor Gewerbeanmeldung/Handelsregistereintrag, binnen 2 Monaten nach Jury. Kein gleichzeitiger Gründungszuschuss, Grundsicherung/Einstiegsgeld oder anderes Lebensunterhalts-Stipendium; kein früheres öffentliches Gründungsstipendium.
Wo beantrage ich Gründungsstipendium.NRW?
Akkreditiertes Gründungsnetzwerk (Jury), dann Online-Antragsportal. Online-Antrag: https://service.wirtschaft.nrw/antrag/grundungsstipendium-leistungsauswahl
Gibt es Gründungsstipendium.NRW auch rückwirkend?
Nein
Kann ich Gründungsstipendium.NRW mit anderen Leistungen kombinieren?
Nicht gleichzeitig mit: Gründungszuschuss, Grundsicherungsgeld, Einstiegsgeld, Arbeitslosengeld. Kombinierbar mit: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, Meistergründungsprämie NRW.
Gibt es Gründungsstipendium.NRW noch?
Status: befristet seit 01.10.2026, bis 30.09.2029. Anträge bis 30.09.2029, Bewilligung bis 31.12.2029, Richtlinie tritt 31.12.2030 außer Kraft.

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