Meistergründungsprämie NRW: Gründest du als Handwerksmeister/in in NRW einen Betrieb oder übernimmst einen, bekommst du einen Zuschuss von bis zu 11.500 € (Übernahme +2.000 €, Frauen in unterrepräsentierten Gewerken +2.500 €, max. 16.000 €).
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Online beantragen oder Formular holenFormularseiteMeistergründungsprämie NRW – digitales Antragsverfahren (LGH)FormularseiteBetriebsberater/innen der Handwerkskammern (Pflichtberatung, Portal-Einladung)PDFAnsichtsexemplar des Antrags (nur zur Vorbereitung)FormularseiteMeistergründungsprämie NRW – Förderkonditionen
Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Online
Seit 01.05.2026 nur noch digital: Zuerst Existenzgründungsberatung bei deiner Handwerkskammer – der Berater lädt dich ins Förderportal ein. Antrag vor dem Start der Selbstständigkeit stellen; Papieranträge werden nicht mehr angenommen.
Förderprogramm mit ausschließlich digitalem Verfahren – kein formloser Antrag.
Worum geht’s?
Die Prämie unterstützt die Existenzgründung im Handwerk: einmaliger Zuschuss zu Investitionen und Betriebsmitteln. Gegenleistung: Du schaffst mindestens einen unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeits- oder Ausbildungsplatz (bei Übernahme: vorhandene Plätze erhalten). Voraussetzung ist eine Gründungsberatung und ein positives Votum der Handwerkskammer.
Wer bekommt Meistergründungsprämie NRW?
- Meisterbrief (oder gleichwertig) im Handwerk.
- Gründung, Übernahme oder Beteiligung ≥ 50 % als Vollexistenz in NRW.
- Gründungsberatung + positives Votum der Handwerkskammer, Gründungskonzept.
- Schaffung/Erhalt mind. eines sozialversicherungspflichtigen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes (12 Monate besetzt, binnen 24 Monaten).
- Antrag vor Aufnahme der Selbstständigkeit.
Wie viel gibt es?
Bis 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; Neugründung max. 11.500 €, Übernahme +2.000 €, Meisterinnen in unterrepräsentierten Berufen +2.500 €, gesamt max. 16.000 €.
Werte: seit 2025
So beantragst du Meistergründungsprämie NRW
Zuständig: Handwerkskammer am Unternehmenssitz (Weiterleitung an LGH)
Frist: Vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit
Rückwirkend: Nein
Das brauchst du:
- Meisterbrief
- Gründungskonzept/Businessplan
- Investitions- und Finanzierungsplan
- Votum der Handwerkskammer
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Betriebsberatung der Handwerkskammer
- STARTERCENTER NRW
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Meisterprämie NRW, Aufstiegs-BAföG, Gründungszuschuss
Aufstiegs-BAföG-Darlehen kann bei Gründung zusätzlich komplett erlassen werden. Prämie ist steuerpflichtige Betriebseinnahme (Fachwissen).
Was sich ändert
Laufzeit der aktuellen Richtlinie nicht gefunden (alte Richtlinie lief bis 31.12.2025).
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir