Diese Leistung ist ausgelaufen. Unten findest du passende Alternativen.
Heizkostenzuschuss: Die einmaligen Heizkostenzuschüsse von 2022 gibt es nicht mehr. Heizkosten sind seitdem dauerhaft im Wohngeld eingerechnet.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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Der Heizkostenzuschuss 2022 war eine einmalige Zahlung und wurde automatisch an Wohngeld-/BAföG-Berechtigte ausgezahlt. Heute gibt es dafür keinen Antrag mehr.
Worum geht’s?
2022 bekamen Wohngeld-, BAföG- und Azubi-Haushalte zwei Einmalzahlungen (z. B. 270 € und 415 € für eine Person). Seit dem Wohngeld-Plus 2023 steckt eine dauerhafte Heizkostenkomponente im Wohngeld (1 Person 110,40 €/Monat in die Berechnung). Ein neuer Heizkostenzuschuss ist nicht beschlossen; die Heizkostenkomponente soll 2027 sogar halbiert werden (Entwurf).
Wer bekommt Heizkostenzuschuss?
- Keine Neuanträge – Programm abgeschlossen
Wie viel gibt es?
Ausgelaufen. Früher: 1. Zuschuss 270 € (1 Pers.)/350 € (2 Pers.)/+70 € je weitere; 2. Zuschuss 415 €/540 €/+100 €.
Werte: 2022
So beantragst du Heizkostenzuschuss
Zuständig: —
Frist: —
Rückwirkend: —
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Wohngeld
Hinweis-Eintrag.
Quellen
Prüfstatus: Amtlich belegt · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir