Land · NWDarlehen

NRW Eigentumsförderung – Modernisierung selbst genutzter Häuser/Wohnungen (inkl. Barrierefreiheit)

Bis 220.000 € Landesdarlehen (anfangs 0 % Zins) für Sanierung, Barriereabbau oder Einbruchschutz am eigenen Zuhause in NRW – mit mindestens 25 % Schuldenerlass.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
55.000 €einmalig, max.
220.000 €Kredit bis
Kurz gesagt

NRW Eigentumsförderung: Bis 220.000 € Landesdarlehen (anfangs 0 % Zins) für Sanierung, Barriereabbau oder Einbruchschutz am eigenen Zuhause in NRW – mit mindestens 25 % Schuldenerlass.

Höhe
einmalig bis 55.000 €, Kredit bis 220.000 €
Art
Darlehen
Gilt in
Nordrhein-Westfalen
Antrag bei
Wohnungsamt/Bewilligungsbehörde der Stadt bzw. des Kreises
Frist
Vor Beginn der Bauarbeiten (Auftragsvergabe/Verträge vorher laut Dortmund zulässig, Baubeginn nicht)
Rückwirkend
Nein
Status
aktiv
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Kein Eigenkapital nötig. Das Wohnungsamt berät vorab kostenlos – sprich sie an, bevor du Handwerker beauftragst.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Persönlich

    Erst Beratungstermin bei der Bewilligungsbehörde deiner Stadt/deines Kreises (Wohnungsamt) machen, dann dort die NRW.BANK-Formulare unterschrieben einreichen – vor Baubeginn. Per Post nur mit Begleitschreiben und Bitte um Eingangsbestätigung.

    Für die Wohnraumförderung brauchst du den Formularantrag; ein formloses Schreiben sichert hier keinen Förderanspruch.

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    Unsere Vorlage nutzen

    Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.

    Begleitschreiben zum Antrag · Word ↓

Worum geht’s?

Gefördert werden energetische Sanierung, Barriereabbau (z. B. bodengleiche Dusche, Rampen), Klimaanpassung, Einbruchschutz, Digitalisierung und begleitende Instandsetzung. Das Darlehen deckt bis 100 % der Kosten. In Einkommensgruppe A werden mindestens 25 % erlassen, bei hohen Effizienzstandards mehr; bei Einzelmaßnahmen für Menschen mit Schwerbehinderung (GdB ab 50) oder Pflegegrad 50 % (Angaben Stadt Dortmund).

Wer bekommt NRW Eigentumsförderung?

  • Selbst genutztes Haus/Eigentumswohnung in NRW, seit mehr als 5 Jahren bezugsfertig
  • Einkommen Gruppe A oder B (bis +40 %); ohne Grenze in Stadterneuerungsgebieten (Dortmund-Angabe)
  • Gesicherte, tragbare Finanzierung
  • Kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung (Planung/Gutachten erlaubt)

Einkommen: Gruppe A: 23.540 € (1 Pers.), 28.350 € (2 Pers.), 43.130 € (4 Pers. mit 2 Kindern); Gruppe B bis +40 % (32.956 / 39.690 / 60.382 €) – bereinigtes Jahreseinkommen

Wie viel gibt es?

Darlehen bis 100 % der förderfähigen Kosten, min. 5.000 €, max. 220.000 €; Zins 0 % in den ersten 5 Jahren, danach 0,5 %; Tilgung 2 %; Verwaltungskostenbeitrag 0,5 % ab Jahr 3; Bearbeitungsgebühr 1 % (min. 230 €). Tilgungsnachlass (nur Gruppe A): mind. 25 %, Aufschläge für EH 85/70/55, Netto-Null, ökologische Dämmung; NRW.BANK: bis 50 %. 50 % bei Einzelmaßnahmen für Menschen mit GdB ≥ 50 bzw. Pflegegrad.

Werte: Programmjahr 2026 (FRL Öffentliches Wohnen NRW 2025/Änd. 2026)

So beantragst du NRW Eigentumsförderung

Zuständig: Wohnungsamt/Bewilligungsbehörde der Stadt bzw. des Kreises

Frist: Vor Beginn der Bauarbeiten (Auftragsvergabe/Verträge vorher laut Dortmund zulässig, Baubeginn nicht)

Rückwirkend: Nein

Das brauchst du:

  • Förderantrag (NRW.BANK-Formular)
  • Kostenschätzung/Angebote
  • Einkommensnachweise
  • Grundbuchauszug
  • ggf. Schwerbehindertenausweis/Pflegegradbescheid

Dauer: Wochen bis Monate

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Wohnungsamt (Vorab-Beratung)
  • Wohnberatung/Pflegestützpunkt (Barrierefreiheit)
  • Verbraucherzentrale NRW Energieberatung

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: KfW Altersgerecht Umbauen, Zuschuss Wohnumfeldverbesserung, Heizungsförderung für Privatpersonen, Zuschuss für Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung

Mit Pflegekassen-Zuschuss (4.180 €) und BEG-Zuschüssen kombinierbar, Summe darf Kosten nicht übersteigen (im Einzelfall mit Bewilligungsbehörde klären). Für Gruppe B kein Tilgungsnachlass.

Was sich ändert

Konditionen je Programmjahr; Mittel je Bewilligungsbehörde begrenzt.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu NRW Eigentumsförderung

Wie viel NRW Eigentumsförderung gibt es 2026?
Einmalig bis 55.000 €, Kredit bis 220.000 €. Darlehen bis 100 % der förderfähigen Kosten, min. 5.000 €, max. 220.000 €; Zins 0 % in den ersten 5 Jahren, danach 0,5 %; Tilgung 2 %; Verwaltungskostenbeitrag 0,5 % ab Jahr 3; Bearbeitungsgebühr 1 % (min. 230 €). Tilgungsnachlass (nur Gruppe A): mind. 25 %, Aufschläge für EH 85/70/55, Netto-Null, ökologische Dämmung; NRW.BANK: bis 50 %. 50 % bei Einzelmaßnahmen für Menschen mit GdB ≥ 50 bzw. Pflegegrad.
Wer hat Anspruch auf NRW Eigentumsförderung?
Selbst genutztes Haus/Eigentumswohnung in NRW, seit mehr als 5 Jahren bezugsfertig. Einkommen Gruppe A oder B (bis +40 %); ohne Grenze in Stadterneuerungsgebieten (Dortmund-Angabe). Gesicherte, tragbare Finanzierung. Kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung (Planung/Gutachten erlaubt).
Wo beantrage ich NRW Eigentumsförderung?
Wohnungsamt/Bewilligungsbehörde der Stadt bzw. des Kreises.
Gibt es NRW Eigentumsförderung auch rückwirkend?
Nein
Kann ich NRW Eigentumsförderung mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: KfW Altersgerecht Umbauen, Zuschuss Wohnumfeldverbesserung, Heizungsförderung für Privatpersonen, Zuschuss für Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung.

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