NRW Eigentumsförderung: Bis 220.000 € Landesdarlehen (anfangs 0 % Zins) für Sanierung, Barriereabbau oder Einbruchschutz am eigenen Zuhause in NRW – mit mindestens 25 % Schuldenerlass.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Formular holenPDFFörderantrag Modernisierung selbst genutzter Wohnraum (UA 6201)PDFEinkommenserklärung zum Förderantrag selbst genutztes Wohneigentum (UA 5400)PDFSelbstauskunft (UA 6003)FormularseiteProduktseite Eigentumsförderung – Modernisierung (alle Formulare)
Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Persönlich
Erst Beratungstermin bei der Bewilligungsbehörde deiner Stadt/deines Kreises (Wohnungsamt) machen, dann dort die NRW.BANK-Formulare unterschrieben einreichen – vor Baubeginn. Per Post nur mit Begleitschreiben und Bitte um Eingangsbestätigung.
Für die Wohnraumförderung brauchst du den Formularantrag; ein formloses Schreiben sichert hier keinen Förderanspruch.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Begleitschreiben zum Antrag · Word ↓
Worum geht’s?
Gefördert werden energetische Sanierung, Barriereabbau (z. B. bodengleiche Dusche, Rampen), Klimaanpassung, Einbruchschutz, Digitalisierung und begleitende Instandsetzung. Das Darlehen deckt bis 100 % der Kosten. In Einkommensgruppe A werden mindestens 25 % erlassen, bei hohen Effizienzstandards mehr; bei Einzelmaßnahmen für Menschen mit Schwerbehinderung (GdB ab 50) oder Pflegegrad 50 % (Angaben Stadt Dortmund).
Wer bekommt NRW Eigentumsförderung?
- Selbst genutztes Haus/Eigentumswohnung in NRW, seit mehr als 5 Jahren bezugsfertig
- Einkommen Gruppe A oder B (bis +40 %); ohne Grenze in Stadterneuerungsgebieten (Dortmund-Angabe)
- Gesicherte, tragbare Finanzierung
- Kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung (Planung/Gutachten erlaubt)
Einkommen: Gruppe A: 23.540 € (1 Pers.), 28.350 € (2 Pers.), 43.130 € (4 Pers. mit 2 Kindern); Gruppe B bis +40 % (32.956 / 39.690 / 60.382 €) – bereinigtes Jahreseinkommen
Wie viel gibt es?
Darlehen bis 100 % der förderfähigen Kosten, min. 5.000 €, max. 220.000 €; Zins 0 % in den ersten 5 Jahren, danach 0,5 %; Tilgung 2 %; Verwaltungskostenbeitrag 0,5 % ab Jahr 3; Bearbeitungsgebühr 1 % (min. 230 €). Tilgungsnachlass (nur Gruppe A): mind. 25 %, Aufschläge für EH 85/70/55, Netto-Null, ökologische Dämmung; NRW.BANK: bis 50 %. 50 % bei Einzelmaßnahmen für Menschen mit GdB ≥ 50 bzw. Pflegegrad.
Werte: Programmjahr 2026 (FRL Öffentliches Wohnen NRW 2025/Änd. 2026)
So beantragst du NRW Eigentumsförderung
Zuständig: Wohnungsamt/Bewilligungsbehörde der Stadt bzw. des Kreises
Frist: Vor Beginn der Bauarbeiten (Auftragsvergabe/Verträge vorher laut Dortmund zulässig, Baubeginn nicht)
Rückwirkend: Nein
Das brauchst du:
- Förderantrag (NRW.BANK-Formular)
- Kostenschätzung/Angebote
- Einkommensnachweise
- Grundbuchauszug
- ggf. Schwerbehindertenausweis/Pflegegradbescheid
Dauer: Wochen bis Monate
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Wohnungsamt (Vorab-Beratung)
- Wohnberatung/Pflegestützpunkt (Barrierefreiheit)
- Verbraucherzentrale NRW Energieberatung
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: KfW Altersgerecht Umbauen, Zuschuss Wohnumfeldverbesserung, Heizungsförderung für Privatpersonen, Zuschuss für Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung
Mit Pflegekassen-Zuschuss (4.180 €) und BEG-Zuschüssen kombinierbar, Summe darf Kosten nicht übersteigen (im Einzelfall mit Bewilligungsbehörde klären). Für Gruppe B kein Tilgungsnachlass.
Was sich ändert
Konditionen je Programmjahr; Mittel je Bewilligungsbehörde begrenzt.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir