Wohngeld als Lastenzuschuss: Wohngeld gibt es auch für Menschen im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung – als Zuschuss zu Kreditraten und Hauskosten.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Online beantragen oder Formular holenOnlineOnline-Antrag Wohngeld – Lastenzuschuss (Erstantrag, NRW)PDFAntrag auf Lastenzuschuss (NRW-Vordruck) Stand v2.3PDFAnlage Kapitaldienst und Bewirtschaftung Stand 2023PDFHinweisblatt zum Wohngeldantrag
Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Online
Online oder mit dem NRW-Vordruck bei der Wohngeldstelle; für die Belastung brauchst du Darlehens-/Kreditnachweise der Bank und die Anlage Kapitaldienst. Papierantrag von allen Volljährigen unterschreiben und per Einschreiben oder gegen Eingangsbestätigung abgeben.
Wie beim Mietzuschuss zählt der Antragsmonat: Ein formloser schriftlicher Antrag sichert ihn, Formular und Nachweise reichst du nach.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Formloser Antrag (sichert den Monat) · Word ↓
Worum geht’s?
Wer selbst im Eigentum wohnt und wenig Einkommen hat (z. B. Rentner mit abbezahltem Haus und hohen Nebenkosten, Familien mit Kreditrate), kann Lastenzuschuss bekommen. Statt der Miete zählt die 'Belastung': Zins und Tilgung, Instandhaltungs- und Betriebskosten-Pauschalen, Grundsteuer. Es gelten dieselben Höchstbeträge, Heizkosten- und Klimakomponente wie beim Mietzuschuss.
Wer bekommt Wohngeld als Lastenzuschuss?
- Du bewohnst dein eigenes Haus/deine Eigentumswohnung selbst.
- Einkommen unter der Wohngeld-Grenze, aber kein Bürgergeld/Grundsicherung.
- Kein erhebliches sonstiges Vermögen (selbst genutztes Eigentum bleibt außen vor).
Einkommen: wie Wohngeld (Formel § 19 WoGG)
Vermögen: wie Wohngeld; selbst genutzte Immobilie nicht angerechnet
Wie viel gibt es?
Wie Wohngeld: Formel § 19 WoGG mit 'Belastung' statt Miete (Kapitaldienst + Bewirtschaftungspauschalen), gedeckelt durch Höchstbeträge § 12 WoGG + Heizkosten- und Klimakomponente. Staffel siehe Eintrag 'wohngeld'.
Werte: ab 01.01.2025, unverändert 2026
So beantragst du Wohngeld als Lastenzuschuss
Zuständig: Wohngeldstelle der Gemeinde/des Kreises (Antrag 'Lastenzuschuss')
Frist: ab Antragsmonat
Rückwirkend: Nein
Das brauchst du:
- Antrag Lastenzuschuss
- Grundbuchauszug/Kaufvertrag
- Darlehensverträge mit Zins-/Tilgungsplan
- Grundsteuerbescheid, Wohnflächenberechnung
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
Dauer: 4–12 Wochen
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Wohngeldstelle
- Sozialberatung der Wohlfahrtsverbände
- VdK/SoVD (für Mitglieder)
Kombinieren
Nicht zusammen mit: Wohngeld, Grundsicherungsgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Gut kombinierbar mit: Kinderzuschlag, Kindergeld
Lastenzuschuss und Mietzuschuss sind zwei Formen desselben Wohngeldes.
Was sich ändert
Wie Wohngeld: Reform ab 01.01.2027 geplant, nicht beschlossen (BT-Drs. 21/8284).
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir