BundLaufende Zahlung

Wohngeld als Lastenzuschuss (für Eigentümer)

Wohngeld gibt es auch für Menschen im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung – als Zuschuss zu Kreditraten und Hauskosten.

Allgemeine Höchstwerte – was du persönlich bekommst, zeigt der Check
726 €max. pro Monat
8.712 €max. pro Jahr
Kurz gesagt

Wohngeld als Lastenzuschuss: Wohngeld gibt es auch für Menschen im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung – als Zuschuss zu Kreditraten und Hauskosten.

Höhe
bis 726 € im Monat
Art
Laufende Zahlung
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Wohngeldstelle der Gemeinde/des Kreises (Antrag 'Lastenzuschuss')
Frist
ab Antragsmonat
Rückwirkend
Nein
Status
aktiv seit 1965
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Viele Eigentümer wissen gar nicht, dass sie Wohngeld bekommen können. Das selbst bewohnte Haus zählt nicht als Vermögen, das du verkaufen musst.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Online

    Online oder mit dem NRW-Vordruck bei der Wohngeldstelle; für die Belastung brauchst du Darlehens-/Kreditnachweise der Bank und die Anlage Kapitaldienst. Papierantrag von allen Volljährigen unterschreiben und per Einschreiben oder gegen Eingangsbestätigung abgeben.

    Wie beim Mietzuschuss zählt der Antragsmonat: Ein formloser schriftlicher Antrag sichert ihn, Formular und Nachweise reichst du nach.

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    Unsere Vorlage nutzen

    Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.

    Formloser Antrag (sichert den Monat) · Word ↓

Worum geht’s?

Wer selbst im Eigentum wohnt und wenig Einkommen hat (z. B. Rentner mit abbezahltem Haus und hohen Nebenkosten, Familien mit Kreditrate), kann Lastenzuschuss bekommen. Statt der Miete zählt die 'Belastung': Zins und Tilgung, Instandhaltungs- und Betriebskosten-Pauschalen, Grundsteuer. Es gelten dieselben Höchstbeträge, Heizkosten- und Klimakomponente wie beim Mietzuschuss.

Wer bekommt Wohngeld als Lastenzuschuss?

  • Du bewohnst dein eigenes Haus/deine Eigentumswohnung selbst.
  • Einkommen unter der Wohngeld-Grenze, aber kein Bürgergeld/Grundsicherung.
  • Kein erhebliches sonstiges Vermögen (selbst genutztes Eigentum bleibt außen vor).

Einkommen: wie Wohngeld (Formel § 19 WoGG)

Vermögen: wie Wohngeld; selbst genutzte Immobilie nicht angerechnet

Wie viel gibt es?

Wie Wohngeld: Formel § 19 WoGG mit 'Belastung' statt Miete (Kapitaldienst + Bewirtschaftungspauschalen), gedeckelt durch Höchstbeträge § 12 WoGG + Heizkosten- und Klimakomponente. Staffel siehe Eintrag 'wohngeld'.

Werte: ab 01.01.2025, unverändert 2026

So beantragst du Wohngeld als Lastenzuschuss

Zuständig: Wohngeldstelle der Gemeinde/des Kreises (Antrag 'Lastenzuschuss')

Frist: ab Antragsmonat

Rückwirkend: Nein

Das brauchst du:

  • Antrag Lastenzuschuss
  • Grundbuchauszug/Kaufvertrag
  • Darlehensverträge mit Zins-/Tilgungsplan
  • Grundsteuerbescheid, Wohnflächenberechnung
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder

Dauer: 4–12 Wochen

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Wohngeldstelle
  • Sozialberatung der Wohlfahrtsverbände
  • VdK/SoVD (für Mitglieder)

Kombinieren

Nicht zusammen mit: Wohngeld, Grundsicherungsgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Gut kombinierbar mit: Kinderzuschlag, Kindergeld

Lastenzuschuss und Mietzuschuss sind zwei Formen desselben Wohngeldes.

Was sich ändert

Wie Wohngeld: Reform ab 01.01.2027 geplant, nicht beschlossen (BT-Drs. 21/8284).

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Wohngeld als Lastenzuschuss

Wie viel Wohngeld als Lastenzuschuss gibt es 2026?
Bis 726 € im Monat. Wie Wohngeld: Formel § 19 WoGG mit 'Belastung' statt Miete (Kapitaldienst + Bewirtschaftungspauschalen), gedeckelt durch Höchstbeträge § 12 WoGG + Heizkosten- und Klimakomponente. Staffel siehe Eintrag 'wohngeld'.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld als Lastenzuschuss?
Du bewohnst dein eigenes Haus/deine Eigentumswohnung selbst. Einkommen unter der Wohngeld-Grenze, aber kein Bürgergeld/Grundsicherung. Kein erhebliches sonstiges Vermögen (selbst genutztes Eigentum bleibt außen vor).
Wo beantrage ich Wohngeld als Lastenzuschuss?
Wohngeldstelle der Gemeinde/des Kreises (Antrag 'Lastenzuschuss'). Online-Antrag: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGELAZUEA
Gibt es Wohngeld als Lastenzuschuss auch rückwirkend?
Nein
Kann ich Wohngeld als Lastenzuschuss mit anderen Leistungen kombinieren?
Nicht gleichzeitig mit: Wohngeld, Grundsicherungsgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Kombinierbar mit: Kinderzuschlag, Kindergeld.

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