SozialversicherungGutschein / Sachleistung

Reha für Kinder und Jugendliche (mit Begleitperson)

Ist dein Kind chronisch krank, zahlt die Rentenversicherung eine Reha von meist 4 Wochen – ohne Zuzahlung. Unter 12 darfst du in der Regel mitfahren.

Kurz gesagt

Reha für Kinder und Jugendliche: Ist dein Kind chronisch krank, zahlt die Rentenversicherung eine Reha von meist 4 Wochen – ohne Zuzahlung. Unter 12 darfst du in der Regel mitfahren.

Art
Gutschein / Sachleistung
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Deutsche Rentenversicherung (Träger des versicherten Elternteils); alternativ Krankenkasse des Kindes
Frist
keine
Rückwirkend
nein
Status
aktiv
Stand
03.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Den Befundbericht (G0612) darf jede Ärztin und jeder Arzt ausfüllen. Den Antrag kannst du online stellen und bis zu drei Wunschkliniken angeben.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Online

    Online kannst du den Befundbericht gleich hochladen. Per Post schickst du Antrag, Befundbericht und Honorarabrechnung an deinen Rentenversicherungsträger. Wird abgelehnt, lohnt oft ein Widerspruch.

Worum geht’s?

Bei Krankheiten wie Asthma, Neurodermitis, starkem Übergewicht, psychischen oder neurologischen Erkrankungen kann eine Kinder- und Jugendreha helfen. Die Rentenversicherung zahlt sie, wenn ein Elternteil Rentenbeiträge gezahlt hat oder dein Kind Waisenrente bekommt. Die Reha dauert in der Regel mindestens 4 Wochen, es gibt Schulunterricht in den Hauptfächern. Reise, Unterkunft, Verpflegung und Therapie sind zuzahlungsfrei. Eine Begleitperson wird mit aufgenommen, wenn das nötig ist – bei Kindern unter 12 wird das angenommen. Ist die ganze Familie Teil der Therapie, können auch mehrere Angehörige mit. Möglich ist die Reha bis 18, in Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst bis zum 27. Geburtstag.

Wer bekommt Reha für Kinder und Jugendliche?

  • Dein Kind ist chronisch krank oder seine Gesundheit ist erheblich gefährdet, und das kann später die Erwerbsfähigkeit beeinflussen
  • Ein Elternteil hat Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, bezieht eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente – oder dein Kind bekommt Waisenrente
  • Alter: bis 18, in Schul- oder Berufsausbildung, Studium, FSJ/FÖJ/BFD höchstens bis zum 27. Geburtstag; bei Behinderung ohne diese Grenze, solange es nicht selbst für sich sorgen kann
  • Keine akute (Infektions-)Krankheit
  • Begleitperson: wenn für Durchführung oder Erfolg nötig – bei Kindern unter 12 wird das angenommen

Wie viel gibt es?

Sachleistung: Reha-Kosten, Unterkunft, Verpflegung, Reisekosten und ggf. Begleitperson werden übernommen, ohne Zuzahlung. Bei Kindern unter 15 werden auf Antrag auch An- und Abreise einer Begleitperson bezahlt.

Beispiel: Deine 9-jährige Tochter hat schweres Asthma: 4 Wochen stationäre Reha an der See, du begleitest sie – Kosten trägt die DRV.

Werte: Faltblatt DRV 7. Auflage 12/2024, Website Stand November 2026

So beantragst du Reha für Kinder und Jugendliche

Zuständig: Deutsche Rentenversicherung (Träger des versicherten Elternteils); alternativ Krankenkasse des Kindes

Frist: keine

Rückwirkend: nein

Das brauchst du:

  • Antrag G0200
  • Befundbericht der Ärztin/des Arztes (G0612)
  • Honorarabrechnung des Arztes (G0600)
  • Versicherungsnummer des Elternteils bzw. Waisenrentenbescheid
  • ggf. Schul- oder Ausbildungsnachweis (ab 18)

Dauer: Bescheid meist nach einigen Wochen, dann Wartezeit auf Klinikplatz

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • DRV-Servicetelefon 0800 1000 4800 und Auskunfts- und Beratungsstellen
  • Kinder- und Jugendärztin/-arzt
  • EUTB – unabhängige Teilhabeberatung

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: Kinderkrankengeld, Haushaltshilfe der Krankenkasse, Mutter-/Vater-Kind-Kur

Nach der Reha kann Nachsorge bezahlt werden. Machst du selbst eine Reha, kann der Reha-Träger statt Haushaltshilfe die Kosten für die Mitnahme deines Kindes (unter 12 oder mit Behinderung) oder Kinderbetreuungskosten übernehmen (§ 74 SGB IX). Bei stationärer Krankenhaus- oder Reha-Behandlung eines Kindes unter 9 Jahren gilt die Mitaufnahme einer Begleitperson bei der Krankenkasse als medizinisch notwendig (§ 11 Abs. 3 SGB V).

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 03.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Reha für Kinder und Jugendliche

Wie viel Reha für Kinder und Jugendliche gibt es 2026?
Sachleistung: Reha-Kosten, Unterkunft, Verpflegung, Reisekosten und ggf. Begleitperson werden übernommen, ohne Zuzahlung. Bei Kindern unter 15 werden auf Antrag auch An- und Abreise einer Begleitperson bezahlt.
Wer hat Anspruch auf Reha für Kinder und Jugendliche?
Dein Kind ist chronisch krank oder seine Gesundheit ist erheblich gefährdet, und das kann später die Erwerbsfähigkeit beeinflussen. Ein Elternteil hat Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, bezieht eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente – oder dein Kind bekommt Waisenrente. Alter: bis 18, in Schul- oder Berufsausbildung, Studium, FSJ/FÖJ/BFD höchstens bis zum 27. Geburtstag; bei Behinderung ohne diese Grenze, solange es nicht selbst für sich sorgen kann. Keine akute (Infektions-)Krankheit. Begleitperson: wenn für Durchführung oder Erfolg nötig – bei Kindern unter 12 wird das angenommen.
Wo beantrage ich Reha für Kinder und Jugendliche?
Deutsche Rentenversicherung (Träger des versicherten Elternteils); alternativ Krankenkasse des Kindes. Online-Antrag: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-G0200
Gibt es Reha für Kinder und Jugendliche auch rückwirkend?
nein
Kann ich Reha für Kinder und Jugendliche mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: Kinderkrankengeld, Haushaltshilfe der Krankenkasse, Mutter-/Vater-Kind-Kur.

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