Kinderkrankengeld: Ist dein Kind unter 12 krank, bekommst du 2026 bis zu 15 Tage pro Kind (Alleinerziehende 30) Krankengeld von der Krankenkasse.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Formular holen
Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Online
Lass dir in der Kinderarztpraxis die Bescheinigung über die Erkrankung des Kindes ausstellen und reich sie bei deiner Krankenkasse ein (meist per App/Upload); deinem Arbeitgeber sagst du sofort Bescheid. Viele Kassen schicken danach einen kurzen Fragebogen zum Verdienstausfall.
Kein bundeseinheitliches Antragsformular – die ärztliche Bescheinigung gilt als Antrag; Rückfragen der Kasse kannst du formlos beantworten.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Antrag / Anfrage an die Stelle · Word ↓
Worum geht’s?
Musst du zu Hause bleiben, weil dein Kind krank ist, zahlt die gesetzliche Krankenkasse rund 90 % deines Nettolohns. 2026 gibt es ausnahmsweise 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil (max. 35), Alleinerziehende 30 Tage (max. 70). Ab 2027 gelten voraussichtlich wieder 10/20 Tage (max. 25/50). Begleitest du dein Kind ins Krankenhaus, gibt es Krankengeld ohne Tagesgrenze, wenn das medizinisch nötig ist.
Wer bekommt Kinderkrankengeld?
- Du bist selbst gesetzlich versichert mit Anspruch auf Krankengeld
- Kind ist ebenfalls gesetzlich versichert und unter 12 (oder mit Behinderung auf Hilfe angewiesen)
- Ärztliche Bescheinigung über Betreuungsbedarf
- Keine andere Person im Haushalt kann betreuen
Wie viel gibt es?
90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts (100 % bei Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten), höchstens 70 % der Beitragsbemessungsgrenze je Kalendertag (rechnerisch ca. 135 €/Tag bei BBG 2026 von 5.812,50 €/Monat – BBG-Wert nicht gesondert geprüft).
Beispiel: Netto 2.000 €/Monat, 5 Kind-krank-Tage: ca. 90 % von 5 Tagesnetto.
Werte: Kalenderjahr 2026 (§ 45 Abs. 2a SGB V)
So beantragst du Kinderkrankengeld
Zuständig: Eigene Krankenkasse + Info an Arbeitgeber
Frist: Ärztliche Bescheinigung ab 1. Tag, zeitnah an die Kasse
Rückwirkend: nein (Bescheinigung für den Krankheitszeitraum)
Das brauchst du:
- Ärztliche Bescheinigung (Muster 21)
Dauer: Auszahlung meist binnen 2 Wochen
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Krankenkasse
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Kindergeld
Privat Versicherte haben keinen gesetzlichen Anspruch (nur ggf. unbezahlte Freistellung). Arbeitgeber kann vorrangig Lohn fortzahlen (§ 616 BGB), wenn nicht vertraglich ausgeschlossen.
Was sich ändert
Die erhöhten Tage (15/30) gelten nur 2026. Ab 01.01.2027 ohne neues Gesetz automatisch wieder 10/20 Tage (max. 25/50); Bundesgesundheitsminister kündigte am 23.09.2026 an, nicht zu verlängern.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir