Kindersofortzuschlag: 25 € zusätzlich im Monat für jedes Kind, das Grundsicherung, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag bekommt – kommt automatisch.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Einreichen: Kommt automatisch
Den Sofortzuschlag (25 € pro Kind) bekommst du automatisch mit Grundsicherung, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag – kein eigener Antrag. Fehlt er im Bescheid, frag beim Jobcenter/der Familienkasse nach.
Worum geht’s?
Der Sofortzuschlag war als Übergang bis zur Kindergrundsicherung gedacht, die nicht gekommen ist. Er läuft daher weiter. Du musst ihn nicht extra beantragen: Er wird mit dem Grundsicherungsgeld/der Sozialhilfe ausgezahlt bzw. ist im Kinderzuschlag schon eingerechnet.
Wer bekommt Kindersofortzuschlag?
- Kind (unter 25, unverheiratet) bekommt Grundsicherung (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII) oder Eltern beziehen Kinderzuschlag für das Kind
Einkommen: wie Grundleistung
Vermögen: wie Grundleistung
Wie viel gibt es?
Pauschal 25 € je Kind und Monat (§ 72 SGB II, entsprechend SGB XII/BKGG).
Beispiel: 3 Kinder in der Grundsicherung: 75 € im Monat zusätzlich.
Werte: seit 01.01.2023 (25 €), 2026 unverändert
So beantragst du Kindersofortzuschlag
Zuständig: Automatisch mit Grundsicherung/Sozialhilfe/KiZ
Frist: keine – kommt mit der Grundleistung
Rückwirkend: wie Grundleistung
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Sozialberatung (Caritas, Diakonie, AWO)
- Erwerbslosenberatung
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Grundsicherungsgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kinderzuschlag
Beim Kinderzuschlag schon im Höchstbetrag von 297 € enthalten – in der Gesamtrechnung dort NICHT doppelt zählen. Nur bei Grundsicherung/Sozialhilfe separat ansetzen.
Was sich ändert
Kein Enddatum im Gesetz; kein beschlossener Wegfall bekannt.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir