BundLaufende Zahlung

Kindersofortzuschlag

25 € zusätzlich im Monat für jedes Kind, das Grundsicherung, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag bekommt – kommt automatisch.

Kurz gesagt

Kindersofortzuschlag: 25 € zusätzlich im Monat für jedes Kind, das Grundsicherung, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag bekommt – kommt automatisch.

Art
Laufende Zahlung
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Automatisch mit Grundsicherung/Sozialhilfe/KiZ
Frist
keine – kommt mit der Grundleistung
Rückwirkend
wie Grundleistung
Status
aktiv seit 01.07.2022
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Kein eigener Antrag nötig – prüfe nur auf deinem Bescheid, ob er auftaucht.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

  1. 1
    Einreichen: Kommt automatisch

    Den Sofortzuschlag (25 € pro Kind) bekommst du automatisch mit Grundsicherung, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag – kein eigener Antrag. Fehlt er im Bescheid, frag beim Jobcenter/der Familienkasse nach.

Worum geht’s?

Der Sofortzuschlag war als Übergang bis zur Kindergrundsicherung gedacht, die nicht gekommen ist. Er läuft daher weiter. Du musst ihn nicht extra beantragen: Er wird mit dem Grundsicherungsgeld/der Sozialhilfe ausgezahlt bzw. ist im Kinderzuschlag schon eingerechnet.

Wer bekommt Kindersofortzuschlag?

  • Kind (unter 25, unverheiratet) bekommt Grundsicherung (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII) oder Eltern beziehen Kinderzuschlag für das Kind

Einkommen: wie Grundleistung

Vermögen: wie Grundleistung

Wie viel gibt es?

Pauschal 25 € je Kind und Monat (§ 72 SGB II, entsprechend SGB XII/BKGG).

Beispiel: 3 Kinder in der Grundsicherung: 75 € im Monat zusätzlich.

Werte: seit 01.01.2023 (25 €), 2026 unverändert

So beantragst du Kindersofortzuschlag

Zuständig: Automatisch mit Grundsicherung/Sozialhilfe/KiZ

Frist: keine – kommt mit der Grundleistung

Rückwirkend: wie Grundleistung

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Sozialberatung (Caritas, Diakonie, AWO)
  • Erwerbslosenberatung

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: Grundsicherungsgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kinderzuschlag

Beim Kinderzuschlag schon im Höchstbetrag von 297 € enthalten – in der Gesamtrechnung dort NICHT doppelt zählen. Nur bei Grundsicherung/Sozialhilfe separat ansetzen.

Was sich ändert

Kein Enddatum im Gesetz; kein beschlossener Wegfall bekannt.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Kindersofortzuschlag

Wie viel Kindersofortzuschlag gibt es 2026?
Pauschal 25 € je Kind und Monat (§ 72 SGB II, entsprechend SGB XII/BKGG).
Wer hat Anspruch auf Kindersofortzuschlag?
Kind (unter 25, unverheiratet) bekommt Grundsicherung (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII) oder Eltern beziehen Kinderzuschlag für das Kind.
Wo beantrage ich Kindersofortzuschlag?
Automatisch mit Grundsicherung/Sozialhilfe/KiZ.
Gibt es Kindersofortzuschlag auch rückwirkend?
wie Grundleistung
Kann ich Kindersofortzuschlag mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: Grundsicherungsgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kinderzuschlag.

Passt oft dazu