SozialversicherungBefreiung / Rabatt

Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse (2 % / 1 % Belastungsgrenze)

Mehr als 2 % deines Bruttoeinkommens (chronisch Kranke: 1 %) musst du im Jahr nicht für Zuzahlungen ausgeben – den Rest erstattet die Kasse.

Kurz gesagt

Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse: Mehr als 2 % deines Bruttoeinkommens (chronisch Kranke: 1 %) musst du im Jahr nicht für Zuzahlungen ausgeben – den Rest erstattet die Kasse.

Art
Befreiung / Rabatt
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Krankenkasse
Frist
jährlich neu; Erstattung auch nachträglich für das Vorjahr (Fachwissen: bis 4 Jahre)
Rückwirkend
auch nachträglich
Status
aktiv seit 01.01.2004
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Quittungen sammeln (die Apotheke druckt dir eine Jahresliste) und bei der Kasse einreichen – fertig.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

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    Einreichen: Per Post

    Quittungen über Zuzahlungen sammeln und mit dem Befreiungsantrag deiner Krankenkasse sowie Einkommensnachweisen einreichen. Tipp: Bei absehbar hohen Kosten den Jahresbetrag vorab zahlen und dir gleich die Befreiung fürs ganze Jahr holen.

    Befreiung/Erstattung geht auch formlos mit Belegen; für chronisch Kranke ist die ärztliche Bescheinigung (Muster 55) nötig.

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    Unsere Vorlage nutzen

    Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.

    Antrag / Anfrage an die Stelle · Word ↓

Worum geht’s?

Zuzahlungen für Medikamente, Therapien, Krankenhaus usw. sind pro Jahr gedeckelt: 2 % der Familien-Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken 1 %. Abgezogen werden 2026 7.119 € für den Partner, 4.746 € für weitere Angehörige bzw. 9.756 € je Kind. Bei Bürgergeld/Grundsicherung zählt nur der Regelsatz: Grenze 135,12 € (1 %: 67,56 €). Man kann den Betrag auch vorab zahlen und ist dann sofort befreit.

Wer bekommt Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse?

  • Gesetzlich versichert
  • Zuzahlungen übersteigen die Belastungsgrenze
  • 1 %: schwerwiegend chronisch krank (1 Jahr mind. 1 Arztbesuch/Quartal + PG 3–5 oder GdB/MdE ≥ 60 oder Dauerversorgung)

Einkommen: Keine Grenze – Belastungsgrenze 2 %/1 % der Bruttoeinnahmen abzgl. Familienfreibeträge

Wie viel gibt es?

Ersparnis = Zuzahlungen über 2 % (1 %) der Bruttoeinnahmen. Freibeträge 2026: 7.119 € (1. Angehöriger), 4.746 € (weitere), 9.756 € je Kind. Grundsicherung: Grenze 135,12 € / 67,56 €.

Beispiel: Ehepaar mit 2 Kindern, 75.000 € brutto: Grenze 967,38 € (2 %) bzw. 483,69 € (1 %).

Werte: 2026

So beantragst du Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse

Zuständig: Krankenkasse

Frist: jährlich neu; Erstattung auch nachträglich für das Vorjahr (Fachwissen: bis 4 Jahre)

Rückwirkend: auch nachträglich

Das brauchst du:

  • Antrag auf Befreiung
  • Originalquittungen der Zuzahlungen
  • Einkommensnachweise Haushalt
  • ggf. Bescheinigung chronische Erkrankung (Muster 55)

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Krankenkasse (Beratung kostenlos)
  • Unabhängige Patientenberatung / Verbraucherzentrale NRW
  • Sozialverbände VdK/SoVD

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung

Eigenanteile für Zahnersatz, Mehrkosten und IGeL zählen nicht. Bürgergeld/Grundsicherung: niedrige Pauschalgrenze.

Was sich ändert

Jedes Jahr neu beantragen; Werte jährlich angepasst. BESCHLOSSEN (BGBl. 2026 I Nr. 228): ab 01.01.2027 höhere Zuzahlungen (§ 61 SGB V n.F.: 10 %, mind. 7,50 €, max. 15 €; stationär 15 €/Tag; Heilmittel/häusliche Krankenpflege 10 % + 15 € je Verordnung). Belastungsgrenzen 2 %/1 % bleiben unverändert.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse

Wie viel Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse gibt es 2026?
Ersparnis = Zuzahlungen über 2 % (1 %) der Bruttoeinnahmen. Freibeträge 2026: 7.119 € (1. Angehöriger), 4.746 € (weitere), 9.756 € je Kind. Grundsicherung: Grenze 135,12 € / 67,56 €.
Wer hat Anspruch auf Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse?
Gesetzlich versichert. Zuzahlungen übersteigen die Belastungsgrenze. 1 %: schwerwiegend chronisch krank (1 Jahr mind. 1 Arztbesuch/Quartal + PG 3–5 oder GdB/MdE ≥ 60 oder Dauerversorgung).
Wo beantrage ich Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse?
Krankenkasse.
Gibt es Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse auch rückwirkend?
auch nachträglich
Kann ich Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung.

Passt oft dazu