Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse: Mehr als 2 % deines Bruttoeinkommens (chronisch Kranke: 1 %) musst du im Jahr nicht für Zuzahlungen ausgeben – den Rest erstattet die Kasse.
Wir haben es für dich rausgesucht.
- 1Formular holenFormularseiteBMG: Belastungsgrenze (2 % / 1 % bei chronisch Kranken)FormularseiteBMG: Zuzahlung in der KrankenversicherungFormularseiteListe aller gesetzlichen Kranken-/Pflegekassen (Kontakt zur eigenen Kasse finden)
Je nach Stadt oder Kasse unterschiedlich – der Link führt zur Übersicht.
- 2Einreichen: Per Post
Quittungen über Zuzahlungen sammeln und mit dem Befreiungsantrag deiner Krankenkasse sowie Einkommensnachweisen einreichen. Tipp: Bei absehbar hohen Kosten den Jahresbetrag vorab zahlen und dir gleich die Befreiung fürs ganze Jahr holen.
Befreiung/Erstattung geht auch formlos mit Belegen; für chronisch Kranke ist die ärztliche Bescheinigung (Muster 55) nötig.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Antrag / Anfrage an die Stelle · Word ↓
Worum geht’s?
Zuzahlungen für Medikamente, Therapien, Krankenhaus usw. sind pro Jahr gedeckelt: 2 % der Familien-Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken 1 %. Abgezogen werden 2026 7.119 € für den Partner, 4.746 € für weitere Angehörige bzw. 9.756 € je Kind. Bei Bürgergeld/Grundsicherung zählt nur der Regelsatz: Grenze 135,12 € (1 %: 67,56 €). Man kann den Betrag auch vorab zahlen und ist dann sofort befreit.
Wer bekommt Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse?
- Gesetzlich versichert
- Zuzahlungen übersteigen die Belastungsgrenze
- 1 %: schwerwiegend chronisch krank (1 Jahr mind. 1 Arztbesuch/Quartal + PG 3–5 oder GdB/MdE ≥ 60 oder Dauerversorgung)
Einkommen: Keine Grenze – Belastungsgrenze 2 %/1 % der Bruttoeinnahmen abzgl. Familienfreibeträge
Wie viel gibt es?
Ersparnis = Zuzahlungen über 2 % (1 %) der Bruttoeinnahmen. Freibeträge 2026: 7.119 € (1. Angehöriger), 4.746 € (weitere), 9.756 € je Kind. Grundsicherung: Grenze 135,12 € / 67,56 €.
Beispiel: Ehepaar mit 2 Kindern, 75.000 € brutto: Grenze 967,38 € (2 %) bzw. 483,69 € (1 %).
Werte: 2026
So beantragst du Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse
Zuständig: Krankenkasse
Frist: jährlich neu; Erstattung auch nachträglich für das Vorjahr (Fachwissen: bis 4 Jahre)
Rückwirkend: auch nachträglich
Das brauchst du:
- Antrag auf Befreiung
- Originalquittungen der Zuzahlungen
- Einkommensnachweise Haushalt
- ggf. Bescheinigung chronische Erkrankung (Muster 55)
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Krankenkasse (Beratung kostenlos)
- Unabhängige Patientenberatung / Verbraucherzentrale NRW
- Sozialverbände VdK/SoVD
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung
Eigenanteile für Zahnersatz, Mehrkosten und IGeL zählen nicht. Bürgergeld/Grundsicherung: niedrige Pauschalgrenze.
Was sich ändert
Jedes Jahr neu beantragen; Werte jährlich angepasst. BESCHLOSSEN (BGBl. 2026 I Nr. 228): ab 01.01.2027 höhere Zuzahlungen (§ 61 SGB V n.F.: 10 %, mind. 7,50 €, max. 15 €; stationär 15 €/Tag; Heilmittel/häusliche Krankenpflege 10 % + 15 € je Verordnung). Belastungsgrenzen 2 %/1 % bleiben unverändert.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir