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Mietpreisbremse – zu hohe Miete zurückfordern

In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete beim Einzug höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen – zu viel gezahlte Miete kannst du zurückverlangen.

Kurz gesagt

Mietpreisbremse: In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete beim Einzug höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen – zu viel gezahlte Miete kannst du zurückverlangen.

Art
Info & Recht
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Schriftliche Rüge an den Vermieter; ggf. Amtsgericht
Frist
Rüge möglichst früh – Rückforderung grundsätzlich erst ab Rüge
Rückwirkend
eingeschränkt (Rüge innerhalb 30 Monate nach Mietbeginn)
Status
aktiv seit 01.06.2015, bis 31.12.2029
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Eine Rüge ist ein einfacher Brief – Mietervereine und Verbraucherzentralen haben Vorlagen. Der Vermieter darf dir deswegen nicht kündigen.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

  1. 1
    Einreichen: Per Post

    Du rügst die zu hohe Miete direkt beim Vermieter. Gesetzlich reicht Textform (§ 556g Abs. 4 BGB) – also auch E-Mail; als Beweis ist ein Brief per Einschreiben aber sicherer. Rückforderung gibt's erst ab Zugang der Rüge, also nicht trödeln.

  2. 2
    Unsere Vorlage nutzen

    Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.

    Rüge Mietpreisbremse · Word ↓

Worum geht’s?

Die Mietpreisbremse gilt bis 31.12.2029 in Gebieten, die das Land per Verordnung festlegt (NRW: 57 Gemeinden). Ausnahmen: Neubauten (erstmals nach dem 01.10.2014 genutzt/vermietet), umfassend modernisierte Wohnungen, höhere Vormiete. Du musst den Verstoß schriftlich rügen; ab dann kannst du zu viel gezahlte Miete zurückfordern.

Wer bekommt Mietpreisbremse?

  • Mietvertrag in einer Gemeinde mit Mietpreisbremse (Landesverordnung)
  • Miete bei Vertragsbeginn > 110 % der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Keine Ausnahme (Neubau ab 10/2014, umfassende Modernisierung, höhere Vormiete)

Wie viel gibt es?

Rückforderung = gezahlte Miete − (ortsübliche Vergleichsmiete × 1,10), grundsätzlich ab Rüge (bei Rüge in den ersten 30 Monaten auch für die Zeit davor).

Werte: 2026

So beantragst du Mietpreisbremse

Zuständig: Schriftliche Rüge an den Vermieter; ggf. Amtsgericht

Frist: Rüge möglichst früh – Rückforderung grundsätzlich erst ab Rüge

Rückwirkend: eingeschränkt (Rüge innerhalb 30 Monate nach Mietbeginn)

Das brauchst du:

  • Mietvertrag
  • Mietspiegel der Stadt
  • ggf. Auskunft über Vormiete

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Mieterverein (Mitgliedsbeitrag, oft ab ca. 5–10 €/Monat)
  • Verbraucherzentrale
  • Beratungshilfe beim Amtsgericht bei geringem Einkommen

Kombinieren

Gut kombinierbar mit: Wohngeld, Mieterschutzverordnung NRW, Beratungshilfe

Für NRW-Gebiete und Kappungsgrenze siehe nw_mieterschutzverordnung. Bei geringem Einkommen kann Beratungshilfe (Anwalt für 15 €) genutzt werden.

Was sich ändert

Verlängert durch Bundestag am 26.06.2025 bis 31.12.2029. Weitere Mietrechtsreform (Deckel Möblierungszuschlag, Indexmieten, Kurzzeitmiete, Schonfrist) als Gesetzentwurf 2026 – Beschlussstand nicht verifiziert. Expertenkommission Mietrecht soll bis Ende 2026 berichten.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Mietpreisbremse

Wie viel Mietpreisbremse gibt es 2026?
Rückforderung = gezahlte Miete − (ortsübliche Vergleichsmiete × 1,10), grundsätzlich ab Rüge (bei Rüge in den ersten 30 Monaten auch für die Zeit davor).
Wer hat Anspruch auf Mietpreisbremse?
Mietvertrag in einer Gemeinde mit Mietpreisbremse (Landesverordnung). Miete bei Vertragsbeginn > 110 % der ortsüblichen Vergleichsmiete. Keine Ausnahme (Neubau ab 10/2014, umfassende Modernisierung, höhere Vormiete).
Wo beantrage ich Mietpreisbremse?
Schriftliche Rüge an den Vermieter; ggf. Amtsgericht.
Gibt es Mietpreisbremse auch rückwirkend?
eingeschränkt (Rüge innerhalb 30 Monate nach Mietbeginn)
Kann ich Mietpreisbremse mit anderen Leistungen kombinieren?
Kombinierbar mit: Wohngeld, Mieterschutzverordnung NRW, Beratungshilfe.
Gibt es Mietpreisbremse noch?
Status: aktiv seit 01.06.2015, bis 31.12.2029. Verlängert durch Bundestag am 26.06.2025 bis 31.12.2029. Weitere Mietrechtsreform (Deckel Möblierungszuschlag, Indexmieten, Kurzzeitmiete, Schonfrist) als Gesetzentwurf 2026 – Beschlussstand nicht verifiziert. Expertenkommission Mietrecht soll bis Ende 2026 berichten.

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