Gesetzlicher Mindestlohn: Seit 1. Januar 2026 muss dir dein Arbeitgeber mindestens 13,90 € brutto pro Stunde zahlen, ab 1. Januar 2027 mindestens 14,60 €.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Über den Arbeitgeber
Der Mindestlohn steht dir automatisch zu – fordere fehlenden Lohn schriftlich beim Arbeitgeber nach (Stundenzettel aufheben). Verstöße kannst du dem Zoll (FKS) melden, auch anonym.
Kein Antrag nötig; eine formlose schriftliche Zahlungsaufforderung an den Arbeitgeber genügt.
- 3Unsere Vorlage nutzen
Fertig formuliert, mit blau hinterlegten Lücken und Ausfüllhilfe.
Anfrage an den Arbeitgeber · Word ↓
Worum geht’s?
Der Mindestlohn ist kein Geld vom Staat, sondern ein Recht gegenüber deinem Arbeitgeber – für fast alle Beschäftigten ab 18, auch Minijobber und Aushilfen. Ausnahmen: Azubis (eigene Mindestausbildungsvergütung), Pflichtpraktika, Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten, Jugendliche unter 18 ohne Abschluss. Liegt dein Stundenlohn darunter, kannst du die Differenz nachfordern (Verjährung 3 Jahre).
Wer bekommt Gesetzlicher Mindestlohn?
- Du bist Arbeitnehmer/in und mindestens 18 (oder hast einen Berufsabschluss).
Wie viel gibt es?
Mindestens 13,90 €/Std. brutto (2026), 14,60 €/Std. (ab 01.01.2027).
Werte: ab 01.01.2026
So beantragst du Gesetzlicher Mindestlohn
Zuständig: Kein Antrag – Anspruch gegenüber Arbeitgeber; Beschwerde beim Zoll
Frist: Nachforderung i. d. R. innerhalb 3 Jahren (Ausschlussfristen im Vertrag gelten für Mindestlohn nicht)
Rückwirkend: bis 3 Jahre
Das brauchst du:
- Stundenaufzeichnungen
- Lohnabrechnungen
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Mindestlohn-Hotline des BMAS
- Gewerkschaft
- Faire Mobilität / Arbeit und Leben (für Zugewanderte)
Kombinieren
Info-Eintrag – kein staatlicher Geldanspruch, nicht in Gesamtsumme rechnen.
Was sich ändert
01.01.2027: 14,60 €/Std. (beschlossen, Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung).
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir