Minijob bis 603 € im Monat: Im Minijob bis 603 € im Monat zahlst du keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Rentenbeitrag (3,6 %, im Privathaushalt 13,6 %) ist Pflicht, aber abwählbar. Steuer läuft meist pauschal über den Arbeitgeber – „brutto = netto“ stimmt also nur, wenn du dich befreien lässt und der Arbeitgeber die Pauschsteuer trägt.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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- 2Einreichen: Über den Arbeitgeber
Für den Minijob selbst stellst du keinen Antrag – der Arbeitgeber meldet ihn an. Willst du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, gib den unterschriebenen Befreiungsantrag deinem Arbeitgeber (nicht der Minijob-Zentrale).
Worum geht’s?
Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt (10 Std./Woche). Der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben; du zahlst nur 3,6 % Rentenbeitrag, von dem du dich befreien lassen kannst. Minijobs sind wichtig als Hinzuverdienst – z. B. beim BAföG (anrechnungsfrei bis zur Grenze) oder als Nebenjob neben dem Hauptjob (ein Minijob bleibt abgabenfrei).
Wer bekommt Minijob bis 603 € im Monat?
- Regelmäßiger Verdienst bis 603 €/Monat (Jahresbetrag 7.236 €); gelegentliches unvorhersehbares Überschreiten 2× im Jahr erlaubt.
Einkommen: 603 €/Monat (2026), 633 €/Monat (2027)
Wie viel gibt es?
Keine eigenen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Rentenversicherung: Eigenanteil 3,6 % (gewerblich) bzw. 13,6 % (Privathaushalt), Mindestbeitrag aus 175 €; auf Antrag Befreiung vom Eigenanteil. Steuer: meist pauschal 2 % über den Arbeitgeber (kann auf dich abgewälzt werden) oder Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse.
Werte: ab 01.01.2026
So beantragst du Minijob bis 603 € im Monat
Zuständig: Kein Antrag (Arbeitgeber meldet); RV-Befreiung schriftlich beim Arbeitgeber
Frist: –
Rückwirkend: –
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Minijob-Zentrale (Service-Center)
Kombinieren
Gut kombinierbar mit: BAföG für Studierende, Arbeitslosengeld, Riester-Zulagen
Auf Grundsicherung gelten Erwerbstätigenfreibeträge (100 € frei, dann 20 %…). Bei ALG I max. 165 € anrechnungsfrei.
Was sich ändert
01.01.2027: Minijob-Grenze 633 € (Bundesregierung). Für Arbeitgeber BESCHLOSSEN: KV-Pauschale steigt ab 01.01.2027 auf allgemeinen Beitragssatz + durchschnittlichen Zusatzbeitrag (§ 249b SGB V n.F., GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228). GEPLANT, NICHT BESCHLOSSEN: Pauschsteuer 2 → 5 % (Einkommensteuerreformgesetz 2027, Entwurf).
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir