Midijob / Übergangsbereich: Verdienst du zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat, zahlst du automatisch reduzierte Sozialversicherungsbeiträge – bei vollem Rentenanspruch.
Wir haben es für dich rausgesucht.
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Die geringeren Sozialabgaben im Übergangsbereich rechnet dein Arbeitgeber automatisch ab – du musst nichts beantragen. Kontrollier auf der Lohnabrechnung, ob der Übergangsbereich berücksichtigt ist.
Worum geht’s?
Im Übergangsbereich steigt dein Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung gleitend von fast null (knapp über der Minijob-Grenze) bis zum vollen Beitrag bei 2.000 €. Deine Rentenpunkte werden trotzdem aus dem vollen Lohn berechnet. Das passiert automatisch über die Lohnabrechnung.
Wer bekommt Midijob / Übergangsbereich?
- Regelmäßiges Arbeitsentgelt von 603,01 € bis 2.000 €/Monat (2026).
- Nicht für Azubis.
Einkommen: 603,01–2.000 €/Monat (2026); 633,01–2.000 € (2027)
Wie viel gibt es?
Reduzierte beitragspflichtige Einnahme nach gesetzlicher Formel (§ 20 Abs. 2a SGB IV); Entlastung am größten knapp über 603 € und sinkt bis 2.000 € auf null.
Werte: ab 01.01.2026
So beantragst du Midijob / Übergangsbereich
Zuständig: Automatisch über Arbeitgeber
Frist: –
Rückwirkend: –
Kostenlose Hilfe beim Antrag:
- Krankenkasse
- Lohnbuchhaltung
Kombinieren
Nicht zusammen mit: Minijob bis 603 € im Monat
Gut kombinierbar mit: Wohngeld, Kinderzuschlag
Was sich ändert
01.01.2027: Untergrenze 633,01 €.
Quellen
Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir