SozialversicherungBefreiung / Rabatt

Midijob / Übergangsbereich (weniger Sozialabgaben bis 2.000 €)

Verdienst du zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat, zahlst du automatisch reduzierte Sozialversicherungsbeiträge – bei vollem Rentenanspruch.

Kurz gesagt

Midijob / Übergangsbereich: Verdienst du zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat, zahlst du automatisch reduzierte Sozialversicherungsbeiträge – bei vollem Rentenanspruch.

Art
Befreiung / Rabatt
Gilt in
Deutschland
Antrag bei
Automatisch über Arbeitgeber
Frist
–
Rückwirkend
–
Status
aktiv seit 01.04.2003
Stand
02.11.2026 · Doppelt geprüft
Keine Sorge.Du musst nichts tun – prüf nur auf deiner Abrechnung, ob 'Übergangsbereich' berücksichtigt ist.
Antrags-Kit

Wir haben es für dich rausgesucht.

  1. 1
    Einreichen: Kommt automatisch

    Die geringeren Sozialabgaben im Übergangsbereich rechnet dein Arbeitgeber automatisch ab – du musst nichts beantragen. Kontrollier auf der Lohnabrechnung, ob der Übergangsbereich berücksichtigt ist.

Worum geht’s?

Im Übergangsbereich steigt dein Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung gleitend von fast null (knapp über der Minijob-Grenze) bis zum vollen Beitrag bei 2.000 €. Deine Rentenpunkte werden trotzdem aus dem vollen Lohn berechnet. Das passiert automatisch über die Lohnabrechnung.

Wer bekommt Midijob / Übergangsbereich?

  • Regelmäßiges Arbeitsentgelt von 603,01 € bis 2.000 €/Monat (2026).
  • Nicht für Azubis.

Einkommen: 603,01–2.000 €/Monat (2026); 633,01–2.000 € (2027)

Wie viel gibt es?

Reduzierte beitragspflichtige Einnahme nach gesetzlicher Formel (§ 20 Abs. 2a SGB IV); Entlastung am größten knapp über 603 € und sinkt bis 2.000 € auf null.

Werte: ab 01.01.2026

So beantragst du Midijob / Übergangsbereich

Zuständig: Automatisch über Arbeitgeber

Frist: –

Rückwirkend: –

Kostenlose Hilfe beim Antrag:

  • Krankenkasse
  • Lohnbuchhaltung

Kombinieren

Nicht zusammen mit: Minijob bis 603 € im Monat

Gut kombinierbar mit: Wohngeld, Kinderzuschlag

Was sich ändert

01.01.2027: Untergrenze 633,01 €.

Quellen

Prüfstatus: Doppelt geprüft · zuletzt geprüft 02.11.2026. So prüfen wir

Fragen zu Midijob / Übergangsbereich

Wie viel Midijob / Übergangsbereich gibt es 2026?
Reduzierte beitragspflichtige Einnahme nach gesetzlicher Formel (§ 20 Abs. 2a SGB IV); Entlastung am größten knapp über 603 € und sinkt bis 2.000 € auf null.
Wer hat Anspruch auf Midijob / Übergangsbereich?
Regelmäßiges Arbeitsentgelt von 603,01 € bis 2.000 €/Monat (2026). Nicht für Azubis.
Wo beantrage ich Midijob / Übergangsbereich?
Automatisch über Arbeitgeber.
Gibt es Midijob / Übergangsbereich auch rückwirkend?
–
Kann ich Midijob / Übergangsbereich mit anderen Leistungen kombinieren?
Nicht gleichzeitig mit: Minijob bis 603 € im Monat. Kombinierbar mit: Wohngeld, Kinderzuschlag.

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